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Südzypern: Steuern sparen, ohne die EU zu verlassen
Die Republik Zypern ist für viele das beste Gesamtpaket: EU-Mitglied, Euro, Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und mit dem Non-Dom-Status ein Steuermodell, das gerade für Dividenden und Zinsen sehr stark ist. Wichtig: Wir sprechen hier über den Süden, nicht über Nordzypern.
- Non-Dom: Befreiung von der SDC auf Dividenden und Zinsen; GeSY gesondert prüfen
- 60-Tage-Regel für die steuerliche Ansässigkeit
- Zypern-Limited mit 15 % Körperschaftsteuer
- EU-Freizügigkeit und Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
- Firma, Bankkonto und Wohnsitz mit unserem Partner vor Ort
Haftungsausschluss
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Die hier bereitgestellten Informationen sollen dir einen allgemeinen Überblick und eine erste Orientierung bieten. Sie sind jedoch nicht als individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung gedacht. Für deine speziellen steuerlichen Fragen und Anliegen wende dich bitte direkt an einen qualifizierten Steuerberater.
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Der Non-Dom-Status
Wer in Zypern steuerlich ansässig ist, aber dort kein Domizil im Sinne des zyprischen Rechts hat, kann die Non-Dom-Befreiung von der Sonderabgabe für Verteidigung (SDC) nutzen. Nach mindestens 17 Jahren Ansässigkeit innerhalb der letzten 20 Vorjahre greift grundsätzlich das gesetzlich fingierte Domizil. Herkunftsdomizil und Ausnahmen müssen gesondert geprüft werden; eine pauschale Garantie für jeden Zuziehenden ist das nicht.
SDC-frei bedeutet nicht automatisch abgabenfrei: Auf Dividenden und Zinsen können Beiträge zum Gesundheitssystem GeSY/GHS von 2,65 % anfallen. Die jährliche gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 180.000 Euro pro Person. Beitragspflicht und mögliche Befreiungen müssen individuell geprüft werden.
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in Zypern grundsätzlich steuerfrei. Auf den Lohn aus einer zyprischen Anstellung fällt die normale progressive Einkommensteuer an, für Zuzügler mit hohem Gehalt gibt es Teilbefreiungen.
183 Tage oder 60 Tage
Steuerlich ansässig wirst du in Zypern klassisch mit mehr als 183 Tagen im Steuerjahr. Die aktuelle 60-Tage-Regel verlangt mindestens 60 Tage in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Staat, eine dauerhafte eigene oder gemietete Wohnung und eine Tätigkeit, Beschäftigung oder ein Amt in Zypern. Wird die maßgebliche Tätigkeit oder Beschäftigung während des Jahres beendet, kann die Qualifikation entfallen. Die frühere Voraussetzung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein, ist im amtlichen Regelstand 2026 nicht mehr enthalten.
Die 60-Tage-Regel ist für Vielreisende interessant, sie ersetzt aber nicht den sauberen Wegzug aus Deutschland. Behältst du hier eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bist du in Deutschland weiter unbeschränkt steuerpflichtig. Dann entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, und das schaut auf den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen.
Die Zypern-Limited
Zyprische Gesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer. Der Satz wurde zum 1. Januar 2026 von 12,5 % angehoben. Für Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum gibt es mit der IP-Box eine deutlich niedrigere effektive Belastung.
Zusammen mit dem Non-Dom-Status ergibt sich das bekannte Modell: Gewinne in der Limited versteuern und Dividenden unter der SDC-Befreiung ausschütten. GeSY-Beiträge und Quellensteuern sind gesondert zu berücksichtigen – die Gesamtbelastung ist nicht automatisch auf 15 % begrenzt. Damit die Struktur trägt, braucht die Firma echte Substanz und tatsächliche Geschäftsleitung in Zypern.
Der Vorteil EU
§ 6 AStG kann Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften erfassen, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % Beteiligung bestand und grundsätzlich innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht vorlag. Für Neufälle seit 2022 sind unabhängig vom Zielland auf Antrag sieben gleiche, unverzinste Jahresraten möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die frühere besondere unbefristete EU-/EWR-Stundung gilt für diese Neufälle nicht mehr; Altfälle sind gesondert zu prüfen.
Der EU-Vorteil liegt woanders: Freizügigkeit ohne Visum, Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, EU-Recht bei Firmengründung und Kapitalverkehr.
Dazu kommen Rechtssicherheit, Euro, Krankenversicherung nach EU-Regeln und ein Immobilienmarkt mit sauberem Grundbuch. Das ist der größte Unterschied zu Nordzypern, wo Eigentumstitel genau geprüft werden müssen.
Ablauf mit unserem Partner vor Ort
Wir klären die deutsche Seite: Wegzug, Beteiligungen, Wegzugsbesteuerung, Gestaltung der Limited und Ausschüttungen. Unser Partner in Zypern übernimmt Gründung, Registrierung, Steuernummer, Non-Dom-Antrag, Bankkonto, Büro und laufende Buchhaltung vor Ort. Kosten und Pakete nennen wir dir auf Anfrage.
Meine Einschätzung
Wenn mich jemand fragt, wo er in der EU als Unternehmer mit vernünftigem Aufwand Steuern spart, ist Zypern fast immer in der engeren Auswahl. Gerade für GmbH-Gesellschafter, die ausschütten wollen, ist das Non-Dom-Modell stark. Aber Zypern ist kein Briefkasten: Wer dort nur eine Adresse hat und hier weiterlebt, hat ein Problem mit dem Finanzamt, nicht einen Steuervorteil.
