Auswandern & Firma
Firma in Georgien gründen: 1 % Steuer – aber nur mit sauberem Wegzug
Georgien ist eines der unkompliziertesten Länder für Gründer: Firma in wenigen Tagen, niedrige Steuern, kaum Bürokratie. Für dich als Deutschen entscheidet aber nicht Tiflis, sondern dein deutsches Finanzamt, ob sich das rechnet. Hier bekommst du beides: die georgische und die deutsche Seite.
- Kleinunternehmer-Status: 1 % auf den Umsatz
- Georgische LLC: Gewinnsteuer erst bei Ausschüttung
- Ablauf, Unterlagen und Bankkonto mit unserem Partner vor Ort
- Warum eine Georgien-Firma mit Wohnsitz in Deutschland meist nicht funktioniert
- Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung und Nachweise
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Die hier bereitgestellten Informationen sollen dir einen allgemeinen Überblick und eine erste Orientierung bieten. Sie sind jedoch nicht als individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung gedacht. Für deine speziellen steuerlichen Fragen und Anliegen wende dich bitte direkt an einen qualifizierten Steuerberater.
Firma in Georgien anfragen
Die zwei Wege: Einzelunternehmer oder LLC
Der bekannteste Weg ist der Status als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmer-Status (Small Business Status). Dann zahlst du in Georgien 1 % Steuer auf deinen Umsatz, solange du unter der gesetzlichen Umsatzgrenze bleibst (derzeit 500.000 Lari im Jahr). Nicht jede Tätigkeit ist dafür zugelassen, beratende und lizenzpflichtige Tätigkeiten sind teilweise ausgeschlossen. Das prüfen wir vorher.
Der zweite Weg ist die georgische LLC. Georgien besteuert Unternehmensgewinne nach dem sogenannten estnischen Modell: Solange der Gewinn in der Firma bleibt und reinvestiert wird, fällt keine Gewinnsteuer an. Erst bei der Ausschüttung werden 15 % fällig, auf die Dividende an dich kommen noch 5 % Quellensteuer.
Für Freelancer und digitale Dienstleister mit überschaubarem Umsatz ist der Einzelunternehmer oft die einfachere Lösung. Wer wachsen, Gewinne thesaurieren oder Partner aufnehmen will, ist mit der LLC besser aufgestellt.
Die deutsche Seite: Ohne Wegzug kein Vorteil
Solange du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig, und zwar mit deinem gesamten Welteinkommen. Ein georgischer Einzelunternehmer, der in Deutschland wohnt und hier arbeitet, hat steuerlich eine deutsche Betriebsstätte. Die 1 % aus Georgien helfen dir dann nicht.
Bei der LLC ist es ähnlich: Wird die Firma tatsächlich von Deutschland aus geführt, liegt der Ort der Geschäftsleitung hier. Dann ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, mit Gewerbesteuer obendrauf. Und selbst wenn die Leitung in Georgien liegt, kann die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz bei passiven Einkünften greifen.
Deshalb gehört zu jeder Georgien-Firma eine klare Antwort auf die Frage: Wo lebst du, und wo triffst du die Entscheidungen? Wer wirklich nach Georgien zieht, die Wohnung in Deutschland aufgibt und vor Ort arbeitet, hat eine sehr gute Ausgangslage.
Wegzug und Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Georgien gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt, welcher Staat bei Unternehmensgewinnen, Dividenden oder Renten zugreifen darf. Das ist ein Vorteil gegenüber Ländern ohne Abkommen, setzt aber voraus, dass du in Georgien ansässig bist und das auch belegen kannst.
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kann Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften erfassen, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % Beteiligung bestand. Grundsätzlich musst du innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Für Neufälle seit 2022 sind unabhängig vom Zielland auf Antrag sieben gleiche, unverzinste Jahresraten möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Altfälle sind gesondert zu prüfen. Das rechnen wir vor dem Umzug durch.
In Georgien wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten dort aufhältst. Die Aufenthaltstage solltest du sauber dokumentieren, denn das deutsche Finanzamt fragt danach.
Ablauf mit unserem Partner vor Ort
Schritt 1 bei uns: Wir prüfen deine deutsche Situation. Wohnsitz, Beteiligungen, Wegzugsbesteuerung, Art deiner Tätigkeit und die Frage, ob Einzelunternehmer oder LLC besser passt.
Schritt 2 mit unserem Partner in Georgien: Registrierung der Firma oder des Einzelunternehmens, Beantragung des Kleinunternehmer-Status, Steuernummer, Bankkonto, Adresse und auf Wunsch die laufende Buchhaltung vor Ort. Die Gründung selbst dauert in der Regel nur wenige Tage, oft reicht eine Vollmacht. Die genauen Kosten und Pakete nennen wir dir auf Anfrage.
Schritt 3 wieder bei uns: Abmeldung in Deutschland, letzte deutsche Steuererklärung, Nachweise für die Ansässigkeit und die laufende Abstimmung beider Seiten.
Meine Einschätzung
Georgien ist für mich eines der ehrlichsten Auswanderungsländer. Die Regeln sind einfach, die Lebenshaltungskosten niedrig, und das Land will Unternehmer wirklich haben. Gerade für Freelancer, Programmierer, Coaches und Onlinehändler mit Umsätzen bis zu einer halben Million kann das eine sehr starke Lösung sein.
Was ich oft sehe: Leute gründen in Georgien, bleiben aber in Deutschland wohnen und glauben, sie zahlen jetzt 1 %. Das geht schief. Das Finanzamt bekommt die Kontodaten über den Informationsaustausch, und dann wird nachversteuert, oft mit Zinsen. Georgien funktioniert, wenn du wirklich gehst. Dann aber richtig gut.
