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    Trading & Bilanz

    Trading-Daten bilanzieren

    Wähle aus, welche Daten du aufbereiten willst – wir leiten dich direkt zum passenden Tool. In beiden Fällen bekommst du einen DATEV-fertigen Export.

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    Roland erklärt’s im Video

    Verlustverrechnung in der Trading-GmbH: Tipps zur steuerlichen Optimierung

    YouTube · 2024 · Erst mit Klick wird das Video von YouTube geladen.

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    Warum Trading-Daten aufbereitet werden müssen

    Broker- und Börsenauszüge sind für die Steuer nicht verwertbar: unterschiedliche Formate, fehlende Anschaffungsdaten, teils tausende Zeilen pro Jahr. Für die Buchhaltung braucht es je Vorgang Datum, Menge, Kurs, Gebühr und Zuordnung.

    Aus diesen Daten entstehen die Werte, die in Bilanz oder Steuererklärung landen. Fehlt die Herleitung, schätzt das Finanzamt – und das geht selten zu Deinen Gunsten.

    Krypto oder Aktien – was jeweils gilt

    Bei Krypto im Privatvermögen zählt die Haltedauer je Coin, dazu kommen Staking, Lending und Tauschvorgänge. Jeder Tausch ist ein steuerlich relevanter Vorgang, deshalb ist eine lückenlose Transaktionshistorie nötig.

    Bei Aktien und Derivaten unterscheidet sich die Behandlung deutlich zwischen Privatdepot und Trading-GmbH. Im Betriebsvermögen sind Bestände zu bewerten und Verluste anders zu verrechnen als privat.

    So läuft die Aufbereitung

    Du exportierst die Historie aus Börse oder Broker, lädst sie in das passende Tool und erhältst einen strukturierten Bericht samt DATEV-fähigem Export für Deine Kanzlei.

    Sinnvoll ist die Aufbereitung einmal jährlich vor der Erklärung – und laufend, wenn Du eine Trading-GmbH führst und Zwischenzahlen brauchst.

    Häufige Fragen