Steuern sparen
THG-Prämie für E-Autos: Ablauf, Höhe und steuerliche Behandlung
Wer ein reines Elektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Emissionen über die Treibhausgasminderungsquote jährlich verkaufen. Der Antrag dauert wenige Minuten – wichtig ist die richtige steuerliche Einordnung.
- Möglich für rein batterieelektrische Fahrzeuge, nicht für Hybride
- Antragsberechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter
- Auszahlung erfolgt jährlich, die Höhe schwankt mit dem Quotenpreis
- Nachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil I
So läuft der Antrag ab
Du wählst einen Anbieter, lädst die Zulassungsbescheinigung Teil I hoch und bestätigst Deine Bankdaten. Der Anbieter bündelt die Quoten und meldet sie beim Umweltbundesamt.
Pro Fahrzeug und Kalenderjahr ist die Prämie nur einmal möglich. Ein Anbieterwechsel im Folgejahr ist unproblematisch.
Steuerliche Behandlung im Privatvermögen
Wird das Fahrzeug privat genutzt und ist es privat zugelassen, handelt es sich regelmäßig um eine nicht steuerbare Vermögensmehrung. Es entsteht keine Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes.
Anders sieht es aus, wenn Du regelmäßig und in größerem Umfang Quoten von mehreren Fahrzeugen vermarktest – dann kann Gewerblichkeit vorliegen.
Steuerliche Behandlung im Betriebsvermögen
Gehört das E-Auto zum Betriebsvermögen, ist die Prämie eine Betriebseinnahme und damit ertragsteuerpflichtig. Bei Umsatzsteuerpflicht ist zusätzlich zu prüfen, ob eine steuerbare Leistung vorliegt.
Fahre die Prämie deshalb nicht über das Privatkonto, wenn das Fahrzeug betrieblich ist. Sprich die Buchung mit Deiner Kanzlei ab, damit die Zuordnung im Jahresabschluss stimmt.
Häufige Fragen
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Die hier bereitgestellten Informationen sollen dir einen allgemeinen Überblick und eine erste Orientierung bieten. Sie sind jedoch nicht als individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung gedacht. Für deine speziellen steuerlichen Fragen und Anliegen wende dich bitte direkt an einen qualifizierten Steuerberater.
