Darum lohnt sich eine PV-Anlage steuerlich besonders
0 % Umsatzsteuer beim Kauf und der Installation
Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher sind seit 2023 von der Umsatzsteuer befreit (§ 12 Abs. 3 UStG).
Steuerfreie Einspeisevergütung bis 30 kWp
Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind vollständig einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).
Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag
Für begünstigte betriebliche Investitionen kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen in Betracht (§ 7g EStG).
Das musst Du über PV-Anlagen wissen
Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Für begünstigte betriebliche Investitionen ermöglicht § 7g Abs. 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieser mindert den steuerpflichtigen Gewinn; die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Deiner Situation ab. Ob Deine PV-Investition begünstigt ist, prüfen wir im Einzelfall. Zusätzlich können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % in Betracht kommen (§ 7g Abs. 5 EStG).
Beispiel (vereinfacht):
Geplante betriebliche Anlage mit voraussichtlichen Kosten von 120.000 €.
→ Gewinnminderung: bis zu 50 % = 60.000 € als Investitionsabzugsbetrag.
→ Steuerwirkung: Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 % entspricht diese Gewinnminderung rund 24.000 € geringerer Steuer im Jahr der Bildung.
Gewinnminderung und Steuerersparnis sind nicht dasselbe: Der Investitionsabzugsbetrag ist kein staatlicher Zuschuss. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom Gewinn, vom Steuersatz und von der weiteren Behandlung bei Anschaffung ab. Private, nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Anlagen sind davon zu unterscheiden – dort ist kein Investitionsabzugsbetrag möglich.
So profitierst Du doppelt – Steuerersparnis & Rendite
Vereinfachtes Modell für eine typische Privatanlage:
Anschaffungskosten
25.000 €
Leistung
10 kWp
Jährlicher Stromertrag
10.000 kWh
Eigenverbrauch / Einspeisung
30 % / 70 %
💡 Zusatzhinweis: Dank Steuerbefreiung entfällt die Gewinnermittlung für Privatpersonen vollständig.
PV-Anlagen über 30 kWp – interessant für Unternehmer
Bei größeren oder gewerblichen Anlagen können Abschreibungen und der Investitionsabzugsbetrag den Gewinn mindern. Für begünstigte betriebliche Investitionen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 % möglich (§ 7g Abs. 5 EStG), verteilt auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Private Anlagen, deren Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, fallen nicht darunter.
FAQ – Häufige Fragen zu Photovoltaik und Steuern
Weitere Informationen findest Du im BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG
Du möchtest in PV-Anlagen investieren?
Wir prüfen Deine individuelle Situation und zeigen Dir, welche steuerlichen Vorteile Du nutzen kannst.
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Die hier bereitgestellten Informationen sollen dir einen allgemeinen Überblick und eine erste Orientierung bieten. Sie sind jedoch nicht als individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung gedacht. Für deine speziellen steuerlichen Fragen und Anliegen wende dich bitte direkt an einen qualifizierten Steuerberater.




