Private oder betriebliche Vermögensverwaltung: der Vergleich

Abgeltungsteuer gegen Körperschaftsteuer – wo dein Vermögen besser aufgehoben ist.
Du hast ein paar Jahre Aktien und ETFs angespart, es kommt regelmäßig Geld dazu, und jetzt stellt sich die Frage, ob du privat weiter investierst oder eine Gesellschaft dazwischenschaltest. Die Antwort hängt nicht in erster Linie am Steuersatz, sondern daran, wann du das Geld wieder brauchst.
Viele vergleichen nur die nominalen Prozentsätze und übersehen, dass die GmbH ihren Vorteil erst über die Zeit ausspielt. Wer regelmäßig entnimmt, verschenkt genau diesen Effekt und zahlt am Ende sogar mehr als privat.
Privatvermögen: einfach, aber unflexibel bei Kosten
Im Privatvermögen greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 Prozent. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Zusammenveranlagte läuft automatisch mit, sofern ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Was hier fehlt, ist der Werbungskostenabzug: Depotgebühren, Kreditzinsen für einen Wertpapierkredit, Software oder Marktdaten kannst du steuerlich nicht geltend machen. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden. Krypto und physisches Gold sind nach einem Jahr Haltefrist komplett steuerfrei – ein Vorteil, den es in der Kapitalgesellschaft nicht gibt. Dafür brauchst du keine Buchführung und musst nichts offenlegen.
Betriebliche Vermögensverwaltung in der GmbH
In der Kapitalgesellschaft liegt die Gesamtbelastung auf laufende Erträge und auf Streubesitzdividenden bei rund 30 Prozent aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Kursgewinne aus Aktienverkäufen sind dagegen nach § 8b Abs. 2 KStG zu 95 Prozent steuerfrei, es bleiben effektiv rund 1,5 Prozent Belastung übrig. Alle Kosten – von der Steuerberatung bis zum Bloomberg-Terminal – mindern den Gewinn, und Verluste lassen sich innerhalb der Gesellschaft breiter verrechnen als privat. Der Haken: Krypto und Gold sind in der GmbH immer steuerpflichtig, eine Haltefrist gibt es nicht. Und sobald du Geld herausholst, kommt eine zweite Steuer: die Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung, wieder rund 26,375 Prozent. Dazu kommen laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung von üblicherweise 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr.
Die Rechnung: wo der Kipppunkt liegt
Nimm ein Startkapital von 100.000 Euro und eine jährliche Rendite von 7 Prozent vor Steuern, über 20 Jahre.
Privat: Nach Abgeltungsteuer bleiben dir effektiv rund 5,2 Prozent Nettorendite pro Jahr. Aus 100.000 Euro werden nach 20 Jahren etwa 275.000 Euro.
In der GmbH, komplett thesauriert: Bei Kursgewinnen zahlst du auf dem Weg praktisch nur die 1,5-Prozent-Belastung aus § 8b KStG, die Rendite bleibt fast bei den vollen 7 Prozent. Aus 100.000 Euro werden nach 20 Jahren rund 387.000 Euro vor der Ausschüttungssteuer. Ziehst du am Ende einmalig die Kapitalertragsteuer von rund 26,375 Prozent auf den Gewinn ab, bleiben dir netto etwa 311.000 Euro – immer noch deutlich mehr als privat.
Wer dagegen jedes Jahr ausschüttet, zahlt zweimal: einmal in der Gesellschaft, einmal bei der Entnahme, zusammen rund 48 Prozent Gesamtbelastung. Dann verpufft der Vorteil komplett, und die private Lösung ist einfacher und günstiger. Der Kipppunkt liegt also beim Anlagehorizont und beim Entnahmeverhalten, nicht bei einem festen Steuersatz.
Beteiligungshöhe entscheidet bei Dividenden
Ein Detail wird oft übersehen: Die 95-Prozent-Freistellung nach § 8b KStG gilt für Dividenden nur, wenn die GmbH zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft hält. Bei einem breit gestreuten ETF-Portfolio mit hunderten Einzelpositionen ist das praktisch nie der Fall, deshalb sind Dividenden dort voll steuerpflichtig. ETFs selbst unterliegen zudem den Regeln des Investmentsteuergesetzes mit eigener Teilfreistellung, nicht direkt § 8b KStG. Wer also überwiegend ausschüttende ETFs oder Dividendenaktien halten will, sollte die tatsächliche Steuerlast in der GmbH genau durchrechnen, bevor er sich für diese Struktur entscheidet.
Praxisfallen
- Die GmbH wird für zu kleine Summen gegründet. Unter rund 100.000 bis 150.000 Euro Anlagevolumen fressen die laufenden Kosten den Steuervorteil oft auf.
- Dividendenlastige Strategien werden unbesehen in die GmbH gepackt. Streubesitzdividenden unter einer Beteiligungsquote von 10 Prozent sind voll steuerpflichtig, das passt schlecht zu § 8b KStG.
- Krypto wird versehentlich der GmbH zugeordnet, obwohl die private Haltefrist von einem Jahr steuerlich attraktiver wäre.
- Wer regelmäßig Geld für den Lebensunterhalt braucht, gründet trotzdem eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und wundert sich über die Doppelbelastung bei der Ausschüttung.
Checkliste zur Entscheidung
- Brauchst du in den nächsten 10 Jahren regelmäßig Entnahmen? Dann eher privat.
- Legst du überwiegend in wachstumsorientierte Aktien oder ETFs an, ohne hohe Ausschüttungsquote? Das passt gut zur GmbH.
- Hast du mindestens 100.000 Euro Anlagevolumen, um die laufenden Kosten zu rechtfertigen?
- Sind Krypto oder Edelmetalle Teil deiner Strategie? Dann gehören sie eher ins Privatvermögen.
- Planst du eine Holdingstruktur für spätere Beteiligungen oder eine Nachfolge?
Die Mischung, die in der Praxis meistens funktioniert
Die Liquiditätsreserve und alles, was du in den nächsten Jahren brauchst, bleibt privat. Der langfristige Vermögensaufbau in Aktien und ETFs wandert in eine vermögensverwaltende GmbH. Krypto und Edelmetalle mit Haltefrist bleiben privat, weil dort die Steuerfreiheit nach einem Jahr wartet. Größere Beteiligungen an anderen Unternehmen lassen sich über eine Holding bündeln, die zusätzlich von der Schachtelprivilegierung profitieren kann.
Fazit
Die private Anlage ist einfacher, flexibler bei Entnahmen und bei Krypto im Vorteil. Die GmbH gewinnt bei langem Zeithorizont, hoher Reinvestitionsquote und wachstumsorientierten Aktien und ETFs. Rechne beide Varianten für deine konkrete Situation durch, bevor du dich festlegst – die Antwort ändert sich mit jedem Prozentpunkt Entnahmequote.
Mehr dazu liest du in Vermögensverwaltende GmbH: Aktien und Dividenden und im Vergleich Trading privat oder GmbH. Wenn du die Struktur für deine Situation durchrechnen willst, findest du praktische Umsetzung im Kurs Trading-GmbH.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Einschätzung zu deiner konkreten Vermögensstruktur Beratungstermin buchen.
