Krankheitskosten absetzen: zumutbare Belastung, Nachweise und Zeitpunkt

Zahnersatz, Brille, Kur, Reha – was zählt, wie die Eigenbelastung berechnet wird und warum Bündeln hilft.
Zuzahlungen zu Medikamenten, die neue Brille, der Zahnersatz, den die Kasse nicht voll übernimmt – Krankheitskosten summieren sich im Jahr schnell zu ein paar Hundert oder sogar mehreren Tausend Euro. Viele wissen, dass diese Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, geben aber trotzdem keine Steuererklärung dafür ab, weil sie glauben, die zumutbare Belastung fresse ohnehin alles auf.
Das stimmt oft nicht. Die zumutbare Belastung ist eine gestaffelte Größe, die viele überschätzen. Wer seine Belege sammelt und richtig rechnet, holt sich häufig mehr zurück als gedacht.
Was als außergewöhnliche Belastung zählt
Krankheitskosten sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn sie zwangsläufig entstanden sind, also medizinisch notwendig waren, und nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung erstattet wurden. Dazu zählen unter anderem:
- Zuzahlungen zu Medikamenten, Behandlungen, Krankenhausaufenthalten
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen, soweit von der Kasse nicht übernommen
- Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen mit ärztlicher Verordnung
- Fahrtkosten zu Ärzten und Behandlungen, mit 0,30 Euro pro Kilometer
- Kosten für Heilpraktiker, Physiotherapie, Osteopathie mit ärztlicher Verordnung
- Kur- und Reha-Aufenthalte, wenn medizinisch verordnet
- Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstuhl, Gehhilfen
Kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation, Nahrungsergänzungsmittel ohne Verordnung und allgemeine Wellness-Anwendungen zählen nicht dazu, selbst wenn sie dem Wohlbefinden dienen.
Die zumutbare Belastung: gestaffelt, nicht pauschal
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor sich die außergewöhnliche Belastung überhaupt auswirkt. Sie wird nicht als fester Prozentsatz vom gesamten Einkommen berechnet, sondern gestaffelt nach drei Einkommensstufen (bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro, darüber) und nach Familienstand sowie Kinderzahl. Der Prozentsatz liegt je nach Konstellation zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Die Berechnung erfolgt stufenweise wie bei der Einkommensteuer selbst, nicht mit einem einzigen Prozentsatz auf das gesamte Einkommen. Das senkt die tatsächliche zumutbare Belastung gegenüber einer naiven Berechnung.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Eine Familie mit zwei Kindern hat ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro und im Jahr 3.800 Euro Krankheitskosten, die von der Kasse nicht erstattet wurden (Zahnersatz, Brille für beide Kinder, Zuzahlungen).
- Zumutbare Belastung bei diesem Einkommen, Ehepaar mit zwei Kindern: rund 2 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte in der obersten Stufe, gemischt mit niedrigeren Sätzen in den unteren Stufen – in Summe ergibt sich für dieses Beispiel eine zumutbare Belastung von etwa 900 Euro
- Absetzbarer Betrag: 3.800 Euro − 900 Euro = 2.900 Euro
- Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent: Steuerersparnis von rund 870 Euro
Ohne Steuererklärung würde diese Familie die vollen 3.800 Euro selbst tragen, obwohl fast drei Viertel davon steuerlich wirksam wären.
Die richtige Reihenfolge der Belege
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, solltest du für jede Position einen Nachweis vorhalten: die Rechnung, den Zahlungsbeleg (Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung) und bei Hilfsmitteln, Kuren oder alternativen Heilmethoden zusätzlich die ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung erkennt das Finanzamt bestimmte Kosten wie Kuren oder homöopathische Behandlungen oft nicht an, selbst wenn sie tatsächlich medizinisch sinnvoll waren.
Der richtige Zeitpunkt der Zahlung zählt
Außergewöhnliche Belastungen wirken im Jahr der Zahlung, nicht im Jahr der Behandlung. Wer zum Jahresende eine größere Zahnbehandlung plant und ohnehin schon andere Krankheitskosten im laufenden Jahr hatte, kann durch gezieltes Vorziehen oder Verschieben der Zahlung in ein Jahr mit höheren Gesamtkosten die zumutbare Belastung effizienter überspringen. Wer beispielsweise eine größere Zahnbehandlung von 4.000 Euro noch im Dezember statt im Januar des Folgejahres bezahlt, bündelt die Kosten in einem Jahr und übersteigt die zumutbare Belastung deutlicher, statt die Kosten auf zwei Jahre zu verteilen, in denen jeweils die zumutbare Belastung neu anfällt.
Zusammenspiel mit anderen Pauschbeträgen
Der Behinderten-Pauschbetrag deckt bereits typische behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab, wenn du ihn nutzt, kannst du für diese Kosten nicht zusätzlich die Einzelnachweis-Variante über außergewöhnliche Belastungen wählen – mehr dazu im Artikel zum Behinderten-Pauschbetrag. Wer pflegebedürftige Eltern unterstützt, sollte zusätzlich den Pflegepauschbetrag prüfen, der neben den eigenen Krankheitskosten separat geltend gemacht werden kann.
Checkliste für deine Steuererklärung
- Alle Rechnungen und Zahlungsbelege für Krankheitskosten des Jahres gesammelt
- Ärztliche Verordnungen für Kuren, Hilfsmittel und alternative Heilmethoden vorhanden
- Erstattungen der Kranken- oder Zusatzversicherung herausgerechnet
- Zumutbare Belastung anhand von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl korrekt eingeschätzt
- Bei planbaren größeren Behandlungen: Zeitpunkt der Zahlung bewusst gewählt
- Anlage außergewöhnliche Belastungen vollständig ausgefüllt
Fazit
Krankheitskosten lohnen sich steuerlich häufiger, als viele annehmen, weil die zumutbare Belastung gestaffelt und oft niedriger ist als gedacht. Wer Belege systematisch sammelt und größere Behandlungen bewusst timt, holt sich einen spürbaren Teil der Kosten über die Steuererklärung zurück.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei umfangreichen oder wiederkehrenden Krankheitskosten lohnt sich eine genaue Berechnung der zumutbaren Belastung im Einzelfall. Beratungstermin buchen
