Steuern mit Kopf Logo
    Zurück zum Blog
    Immobilien Eigentümer22. September 2026

    Anteile an der Immobilien-GmbH verkaufen: die steuerlichen Folgen

    Anteile an der Immobilien-GmbH verkaufen: die steuerlichen Folgen

    Share Deal statt Objektverkauf – was das für Ertrag-, Grunderwerb- und Gewerbesteuer bedeutet.

    Wer seine Immobilien über eine GmbH hält, steht beim Verkauf vor einer Weichenstellung, die viel Geld kosten oder sparen kann: Verkaufst du die Immobilie selbst aus der GmbH heraus (Asset Deal), oder verkaufst du die GmbH-Anteile an den Käufer (Share Deal)? Beide Wege führen zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis – der Käufer bekommt die Immobilie –, steuerlich liegen aber Welten dazwischen.

    Gerade bei größeren Objekten oder Portfolios kann die Wahl zwischen beiden Varianten einen sechsstelligen Unterschied ausmachen, weil Ertragsteuer, Gewerbesteuer und vor allem Grunderwerbsteuer völlig unterschiedlich greifen.

    Asset Deal: Verkauf der Immobilie durch die GmbH

    Verkauft die Immobilien-GmbH das Grundstück direkt, entsteht auf Ebene der GmbH ein Veräußerungsgewinn, der der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer unterliegt – die tatsächliche Gesamtbelastung hängt vom kommunalen Hebesatz ab und liegt häufig bei rund 30 % bis 33 %. Willst du den Erlös anschließend privat entnehmen, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Soli auf die Ausschüttung an, sodass die Gesamtbelastung schnell über 48 % steigen kann.

    Share Deal: Verkauf der GmbH-Anteile

    Verkaufst du stattdessen deine Anteile an der Immobilien-GmbH, greift für dich als Verkäufer bei einer Beteiligung von mindestens 1 % das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG: 40 % des Veräußerungsgewinns bleiben steuerfrei, die übrigen 60 % werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das führt in vielen Fällen zu einer deutlich niedrigeren Gesamtsteuerlast als beim Asset Deal mit anschließender Ausschüttung.

    Rechenbeispiel zum Vergleich

    Eine Immobilien-GmbH verkauft ein Grundstück mit einem Veräußerungsgewinn von 400.000 €. Beim Asset Deal zahlt die GmbH darauf rund 30 % Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, also 120.000 €, es verbleiben 280.000 € auf GmbH-Ebene. Schüttest du diese aus, fallen weitere 25 % Kapitalertragsteuer auf 280.000 € an, also 70.000 €, netto bleiben dir 210.000 €. Beim Share Deal verkaufst du stattdessen die Anteile für einen Preis, der denselben Wertzuwachs von 400.000 € widerspiegelt. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind 160.000 € steuerfrei, die restlichen 240.000 € versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz von angenommen 42 %, also mit 100.800 €. Netto bleiben dir 299.200 € – rund 89.200 € mehr als beim Asset Deal mit Ausschüttung.

    Warum Share Deals für Käufer interessant sind

    Auch für den Käufer kann ein Share Deal attraktiv sein, weil beim Erwerb von GmbH-Anteilen bis zu einer bestimmten Beteiligungsschwelle keine Grunderwerbsteuer anfällt – anders als beim direkten Grundstückskauf, wo je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises fällig werden. Seit der Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals wird allerdings genau geprüft, ob Anteile gezielt aufgeteilt werden, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen; bei einer Übertragung von 90 % oder mehr der Anteile innerhalb von zehn Jahren löst das ebenfalls Grunderwerbsteuer aus.

    Aus Käufersicht: Vorsicht bei versteckten Risiken

    Wer GmbH-Anteile kauft, übernimmt nicht nur die Immobilie, sondern die gesamte Gesellschaft mit allen bilanziellen und steuerlichen Altlasten – frühere Rückstellungen, latente Steuern, mögliche Betriebsprüfungsrisiken. Eine sorgfältige steuerliche Due Diligence vor dem Anteilskauf ist deshalb Pflicht, und der Kaufpreis wird häufig durch Garantien und Freistellungsklauseln im Kaufvertrag abgesichert.

    Latente Steuern richtig einpreisen

    Weil die stillen Reserven der Immobilie beim Share Deal in der GmbH verbleiben und nicht aufgedeckt werden, trägt der Käufer wirtschaftlich das Risiko einer künftigen Steuerlast, falls die GmbH die Immobilie später selbst verkauft. Erfahrene Käufer verlangen deshalb einen Abschlag auf den Kaufpreis, der diese latente Steuerlast kompensiert – ein Punkt, den Verkäufer bei der Preisverhandlung einkalkulieren sollten.

    Wann sich welche Variante lohnt

    Bei einer einzelnen Immobilie mit überschaubarem Wertzuwachs ist der Unterschied oft kleiner, insbesondere wenn du den Verkaufserlös in der GmbH belässt und nicht ausschüttest, um ihn zu reinvestieren – dann bleibt es bei der reinen Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung von rund 30 %, ohne die zusätzliche Kapitalertragsteuer. Willst du dagegen tatsächlich privat über das Geld verfügen, ist der Share Deal in den meisten Konstellationen günstiger. Bei Portfolios mit mehreren Objekten und interessierten institutionellen Käufern ist der Share Deal ohnehin häufig die vom Markt bevorzugte Struktur.

    Checkliste vor dem Verkauf

    • Klären, ob der Erlös in der GmbH verbleiben oder privat entnommen werden soll
    • Gesamtsteuerlast von Asset Deal und Share Deal konkret durchrechnen, nicht pauschal schätzen
    • Grunderwerbsteuerliche Übertragungsgrenzen (90 % innerhalb zehn Jahren) beachten
    • Bei Share Deal latente Steuerlast in der Preisverhandlung berücksichtigen
    • Steuerliche Due Diligence vor dem Anteilsverkauf durchführen lassen
    • Kaufvertrag mit Garantien und Freistellungen für Altrisiken absichern

    Fazit

    Die Entscheidung zwischen Asset Deal und Share Deal bei der Immobilien-GmbH ist selten trivial und hängt stark davon ab, ob du den Erlös reinvestierst oder privat brauchst. Wer beide Varianten konkret durchrechnet, statt sich auf Faustregeln zu verlassen, vermeidet eine unnötig hohe Steuerlast. Mehr zur laufenden Vermietung außerhalb der GmbH-Struktur findest du in Immobilie vermieten: was absetzbar ist.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für die Strukturierung deines Immobilienverkaufs Beratungstermin buchen.