Steuern mit Kopf Logo
    Zurück zum Blog
    Grunderwerbsteuer20. September 2026

    Grunderwerbsteuer sparen: fünf legale Ansatzpunkte

    Grunderwerbsteuer sparen: fünf legale Ansatzpunkte

    Inventar, Erbbaurecht, Familienübertragungen und getrennte Verträge – wo sich die Bemessungsgrundlage zulässig senken lässt.

    Beim Immobilienkauf ist die Grunderwerbsteuer oft der größte Nebenkostenblock, den viele erst spät auf dem Zettel haben. Je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises, fällig sofort und ohne Ratenzahlung, bevor du überhaupt ins Grundbuch eingetragen wirst. Bei 500.000 Euro Kaufpreis sind das schnell 25.000 bis 32.500 Euro zusätzlich zum eigentlichen Preis.

    Die gute Nachricht: Es gibt legale Ansatzpunkte, die Bemessungsgrundlage zu senken oder den Erwerb ganz von der Steuer zu befreien. Die schlechte Nachricht: Die meisten davon sind eng begrenzt und werden vom Finanzamt genau geprüft, wenn der Verdacht auf eine künstliche Gestaltung besteht.

    Inventar getrennt ausweisen

    Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach § 8 GrEStG am Wert der Gegenleistung für das Grundstück – mitverkauftes bewegliches Inventar gehört nicht dazu. Kaufst du ein möbliertes Haus oder eine Eigentumswohnung mit Einbauküche, könnt ihr im Kaufvertrag den Kaufpreis für die Immobilie und den Kaufpreis für das Inventar getrennt ausweisen. Das Finanzamt erkennt das an, wenn die Werte realistisch und nachvollziehbar sind – Fantasiepreise für eine gebrauchte Küche fliegen bei einer Prüfung sofort auf.

    Rechenbeispiel Inventarabzug

    Du kaufst eine Eigentumswohnung für 400.000 Euro, darin enthalten eine hochwertige Einbauküche im Zeitwert von 12.000 Euro und eine Markise für 3.000 Euro. Weist ihr im Vertrag 385.000 Euro für die Immobilie und 15.000 Euro für das Inventar aus, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um 15.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6 Prozent sparst du damit 900 Euro. Bei hochwertigeren Küchen oder mitverkauften Markisen, Gartenhäusern oder sogar Photovoltaikanlagen kann der Effekt deutlich größer ausfallen, solange die Werte einem Marktvergleich standhalten.

    Erbbaurecht statt Grundstückskauf

    Statt das Grundstück zu kaufen, kannst du nur ein Erbbaurecht daran erwerben und dem Eigentümer einen laufenden Erbbauzins zahlen. Grunderwerbsteuer fällt dann nur auf den kapitalisierten Erbbauzins an, nicht auf den vollen Grundstückswert – das senkt die Bemessungsgrundlage erheblich, weil du wirtschaftlich nur ein Nutzungsrecht erwirbst. Der Haken: Du zahlst dauerhaft Erbbauzins, meist zwischen 3 und 5 Prozent des Bodenwerts pro Jahr, und das Grundstück gehört dir am Ende der Laufzeit weiterhin nicht. Für Bauherren mit begrenztem Eigenkapital kann das dennoch attraktiv sein, weil sich Grunderwerbsteuer und Kaufpreis auf einen Schlag reduzieren.

    Übertragungen innerhalb der Familie

    Nach § 3 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie in gerader Linie – also zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln – von der Grunderwerbsteuer befreit. Das gilt auch bei Übertragungen im Rahmen einer Scheidung an den bisherigen Ehepartner. Wer eine Immobilie ohnehin in der Familie halten will, kann sie also steuerfrei übertragen, sollte dabei aber schenkungsteuerliche Freibeträge im Blick behalten – die Grunderwerbsteuerbefreiung ersetzt nicht die schenkungsteuerliche Prüfung, sie läuft nur parallel und unabhängig.

    Wichtig: Geschwister sind von dieser Befreiung ausgenommen. Überträgt ein Bruder seiner Schwester eine Immobilie, fällt normale Grunderwerbsteuer an, selbst wenn kein Geld fließt – bemessen wird dann nach dem Grundbesitzwert.

    Getrennte Verträge bei Neubau vermeiden statt konstruieren

    Beim Neubau auf eigenem Grundstück lockt oft die Idee, Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag künstlich zu trennen, um nur auf den Grundstückspreis Grunderwerbsteuer zu zahlen. Das Finanzamt durchschaut das als "einheitliches Vertragswerk", wenn Verkäufer und Bauträger wirtschaftlich verbunden sind oder der Grundstückskauf faktisch an die Bebauung durch einen bestimmten Anbieter gekoppelt ist – dann wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis inklusive Bau festgesetzt. Legal ist der umgekehrte Weg: Wer wirklich unabhängig ein Grundstück kauft und erst danach frei einen Bauunternehmer wählt, zahlt Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück. Entscheidend ist die tatsächliche Trennung, nicht nur die Form auf dem Papier.

    Rechenbeispiel Neubau

    Ein Grundstück kostet 180.000 Euro, das geplante Haus weitere 320.000 Euro. Bei einem einheitlichen Vertragswerk mit demselben Bauträger wird Grunderwerbsteuer auf 500.000 Euro fällig, bei 5 Prozent Steuersatz also 25.000 Euro. Kaufst du das Grundstück nachweislich unabhängig und beauftragst erst Monate später und ohne vertragliche Verknüpfung einen frei gewählten Bauunternehmer, fällt Grunderwerbsteuer nur auf die 180.000 Euro an – 9.000 Euro. Die Differenz von 16.000 Euro ist erheblich, verlangt aber echte zeitliche und rechtliche Trennung, keine bloße Umbenennung der Verträge.

    Checkliste zum Steuersparen

    • Inventarwerte realistisch ermitteln und im Kaufvertrag gesondert ausweisen
    • Bei Neubauvorhaben Grundstückskauf und Bauauftrag wirklich unabhängig voneinander gestalten
    • Erbbaurecht als Alternative prüfen, wenn Eigenkapital knapp ist
    • Familienübertragungen in gerader Linie und zwischen Ehegatten nutzen, Geschwister ausnehmen
    • Schenkungsteuerliche Freibeträge parallel zur Grunderwerbsteuerbefreiung prüfen
    • Bei Unternehmensstrukturen die Konzernklausel und Share-Deal-Regeln separat betrachten
    • Vertragsentwürfe vor Unterschrift steuerlich gegenprüfen lassen

    Fazit

    Grunderwerbsteuer sparen heißt nicht, Grauzonen auszureizen, sondern die bestehenden gesetzlichen Spielräume sauber zu nutzen. Inventarabzug, Erbbaurecht und Familienbefreiungen bringen reale Ersparnisse, wenn sie korrekt dokumentiert sind. Wer stattdessen versucht, Verträge künstlich zu konstruieren, riskiert Nachzahlungen und Zinsen. Wenn dein Kaufpreis über eine Gesellschaft strukturiert werden soll, lies auch den Artikel zum Share Deal bei Immobilien-GmbHs, dort gelten eigene Regeln.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für die Prüfung deines Kaufvertrags Beratungstermin buchen.