Trading & Steuern
Termingeschäfte versteuern: Futures, Optionen und CFDs sauber erklären
Kaum ein Bereich der Kapitalbesteuerung ist so fehleranfällig wie der Handel mit Derivaten. Verluste landen in eigenen Töpfen, Broker im Ausland melden nichts an das Finanzamt, und Stillhalterprämien werden anders behandelt als Kursgewinne. Diese Seite zeigt, wie Du Termingeschäfte richtig erfasst und welche Fälle Streit auslösen.
- Gewinne aus Termingeschäften gehören zu den Kapitaleinkünften: 25 % plus Solidaritätszuschlag
- Die frühere Verrechnungsgrenze von 20.000 € ist gestrichen – offene Altjahre lohnen eine Prüfung
- Auslandsbroker behalten keine Steuer ein: Du musst selbst erklären
- Stillhalterprämien sind bei Zufluss steuerpflichtig, Glattstellungskosten dürfen abgezogen werden
Was steuerlich als Termingeschäft gilt
Zu den Termingeschäften zählen Futures, Optionen, Optionsscheine mit Differenzausgleich, CFDs, Swaps und Zertifikate mit Barausgleich. Gemeinsam ist ihnen, dass nicht ein Wertpapier geliefert, sondern ein Differenzbetrag ausgeglichen wird. Sie fallen unter § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.
Davon zu trennen sind echte Aktiengeschäfte: Wird eine Option ausgeübt und tatsächlich eine Aktie geliefert, geht es beim späteren Verkauf um einen Aktienveräußerungsgewinn mit eigenem Verlusttopf. Diese Unterscheidung entscheidet später darüber, welche Verluste Du mit welchen Gewinnen verrechnen darfst.
Verlustverrechnung: der wichtigste Punkt
Für Termingeschäfte galt ab 2021 eine Sonderregel: Verluste durften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und nur bis 20.000 € pro Jahr verrechnet werden. In der Praxis führte das dazu, dass Trader mit ausgeglichenem Jahresergebnis Steuer auf Gewinne zahlten, die es wirtschaftlich nicht gab.
Der Bundesfinanzhof hat diese Beschränkung als verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen und vorläufigen Rechtsschutz gewährt; der Gesetzgeber hat die Grenze anschließend aufgehoben. Für noch offene Jahre gilt: Bescheide prüfen, Einspruch und Aussetzung der Vollziehung beantragen, Verlustbescheinigung der Bank einholen.
Unabhängig davon bleibt die Trennung zwischen Aktienverlusten und sonstigen Kapitalverlusten bestehen. Wer bei mehreren Banken handelt, sollte bis zum 15. Dezember die Verlustbescheinigung anfordern, sonst bleiben Verluste im Topf der einzelnen Bank hängen.
Stillhalter, Rollen und Glattstellung
Verkaufst Du eine Option, ist die erhaltene Prämie im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig – unabhängig davon, wie die Position später endet. Schließt Du die Position durch ein Gegengeschäft, darfst Du die Glattstellungskosten abziehen. Verfällt die Option wertlos, bleibt die Prämie in voller Höhe versteuert.
Beim Rollen entstehen steuerlich zwei Vorgänge: die Schließung der alten und die Eröffnung der neuen Position. Beides muss getrennt erfasst werden, sonst passt die Summe am Jahresende nicht zur Brokerabrechnung.
Bei Ausübung einer Kaufoption gehört die gezahlte Prämie zu den Anschaffungskosten der Aktie. Das verschiebt die Besteuerung in den späteren Aktienverkauf und damit in einen anderen Verlusttopf.
Auslandsbroker: die häufigste Baustelle
Broker ohne deutsche Steuerabführung liefern Reports in eigener Logik, oft in Fremdwährung und nach abweichenden Stichtagen. Du bist verpflichtet, die Einkünfte selbst zu ermitteln und in der Anlage KAP zu erklären. Fremdwährungsbeträge sind mit dem Kurs des jeweiligen Geschäftstages umzurechnen.
Erfahrungsgemäß fragt das Finanzamt bei Derivaten gern nach. Halte deshalb Jahresreport, Einzelabrechnungen, Kontoauszüge und eine nachvollziehbare Aufstellung Deiner Positionen bereit. Eine saubere Aufbereitung ist der Unterschied zwischen einer Rückfrage und einer Schätzung zu Deinen Lasten.
Genau dafür bereiten wir Handelsdaten strukturiert auf: aus Rohdaten des Brokers wird eine prüfungsfeste Aufstellung für die Erklärung oder die Buchhaltung Deiner GmbH.
Wenn der Handel in die GmbH gehört
In der GmbH entfallen Verlusttöpfe und Verrechnungsgrenzen vollständig, und Kosten für Software, Daten und Arbeitsplatz sind abziehbar. Dafür liegt die Belastung auf Derivategewinne bei rund 30 %, und es kommen Buchhaltung und Jahresabschluss hinzu.
Für Trader mit hohen Umsätzen, schwankenden Ergebnissen und dem Ziel Vermögensaufbau ist das häufig die bessere Struktur. Wer entnimmt, rechnet mit rund 48 % Gesamtbelastung nach Ausschüttung.
Roland erklärt’s im Video
Optionen, Futures & Krypto in der Trading-GmbH – die Steuerfallen
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