Schweiz
Auswandern in die Schweiz: steuerlich vorbereitet umziehen
Die Schweiz ist nah, gut erreichbar und steuerlich attraktiv – aber sie ist kein Selbstläufer. Das Abkommen mit Deutschland enthält Sonderregeln, die man kennen sollte, bevor man den Mietvertrag unterschreibt.
- Für wen: Angestellte, Selbstständige und Unternehmer mit Ziel Schweiz
- Themen: Wohnsitz, Quellensteuer, Vermögenssteuer, Sonderregeln
- Ergebnis: belastbare Einschätzung vor dem Umzug
Wohnsitzwechsel richtig vollziehen
Der Umzug wirkt steuerlich erst, wenn der deutsche Wohnsitz tatsächlich aufgegeben ist. Bleibt eine nutzbare Wohnung, bleibt oft auch die unbeschränkte Steuerpflicht.
Das deutsch-schweizerische Abkommen kennt zusätzlich Regeln für bestimmte Konstellationen, etwa bei Grenzgängern oder bei fortbestehenden wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.
Wie in der Schweiz besteuert wird
Besteuert wird auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Unterschiede zwischen Kantonen sind erheblich, hinzu kommt eine Vermögenssteuer, die es in Deutschland nicht gibt.
Ein Vergleich nur über den Einkommensteuersatz führt deshalb in die Irre. Sinnvoll ist eine Gesamtrechnung inklusive Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten.
Unternehmer und Beteiligungen
Wer Anteile an einer GmbH hält, muss die Wegzugsbesteuerung prüfen. Für die Schweiz gibt es dazu besondere Verfahrensfragen.
Auch die Frage, wo die Geschäftsleitung tatsächlich ausgeübt wird, entscheidet über die Besteuerung der Gesellschaft – nicht der Sitz im Handelsregister.
Häufige Fragen
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