Unverheiratet zusammenleben: was steuerlich fehlt und wie man es ausgleicht

Kein Splitting, Freibetrag 20.000 Euro, keine gemeinsame Verlustverrechnung – die Lücken und die Gegenmaßnahmen.
Immer mehr Paare leben jahrelang zusammen, ziehen gemeinsam Kinder groß und kaufen gemeinsam Immobilien, ohne zu heiraten. Steuerlich bleibt ihr dabei aber zwei völlig getrennte Personen – mit allen Nachteilen, die verheiratete Paare nicht haben.
Wer die Lücken kennt, kann sie zumindest teilweise über Verträge und geschickte Gestaltung ausgleichen. Ignorieren führt dagegen oft zu bösen Überraschungen bei Schenkung, Erbschaft oder im Trennungsfall.
Kein Ehegattensplitting, keine Zusammenveranlagung
Der offensichtlichste Unterschied: Unverheiratete Paare werden immer einzeln veranlagt, unabhängig davon, wie unterschiedlich hoch die Einkommen sind. Der Splittingvorteil, den wir in Ehegattensplitting: so entsteht der Vorteil vorrechnen, entfällt komplett. Bei einem Einkommensverhältnis von 70.000 € zu 10.000 € kann das schnell ein niedriger vierstelliger Betrag im Jahr sein, den verheiratete Paare zusätzlich hätten.
Schenkungsteuer: der größte Unterschied
Zwischen Ehepartnern gilt ein Schenkungsteuerfreibetrag von 500.000 € alle zehn Jahre, zwischen unverheirateten Partnern ohne verwandtschaftliches Verhältnis nur 20.000 € (Steuerklasse III mit Steuersätzen zwischen 30 % und 50 %). Das betrifft in der Praxis vor allem größere Zuwendungen: Zahlt ein Partner dem anderen einen größeren Betrag für den Immobilienkauf oder überträgt Vermögensanteile, kann das schnell Schenkungsteuer auslösen.
Rechenbeispiel
Partner A schenkt Partner B 80.000 € als Anteil am gemeinsamen Hauskauf. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € bleiben 60.000 € steuerpflichtig, bei Steuerklasse III und dem entsprechenden Steuersatz können daraus schnell 18.000 € oder mehr Schenkungsteuer werden. Wären die beiden verheiratet, bliebe die Zahlung wegen des Freibetrags von 500.000 € vollständig steuerfrei.
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Ohne Testament erbt ein unverheirateter Partner gesetzlich gar nichts – das gesetzliche Erbrecht kennt nur Verwandte und Ehepartner. Selbst mit Testament bleibt der Erbschaftsteuerfreibetrag bei nur 20.000 €, während Ehepartner 500.000 € haben. Bei größerem gemeinsamem Vermögen, insbesondere einer gemeinsam finanzierten Immobilie, kann das im Todesfall zu einer erheblichen Steuerlast für den überlebenden Partner führen, kombiniert mit dem Risiko, dass ohne Testament gar kein Erbanspruch besteht.
Keine automatische Absicherung bei Kindern
Bei gemeinsamen Kindern gilt grundsätzlich das gleiche Kindergeld und der gleiche Kinderfreibetrag wie bei verheirateten Eltern. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht aber nur zu, wenn tatsächlich kein weiterer Erwachsener im Haushalt lebt – bei zusammenlebenden unverheirateten Paaren mit Kind entfällt er für beide, anders als bei getrennt lebenden Elternteilen.
Was ihr vertraglich ausgleichen könnt
Partnerschaftsvertrag
Ein notarieller Partnerschaftsvertrag kann Regelungen zu gemeinsamem Vermögen, Ausgleichszahlungen im Trennungsfall und zur Nutzung gemeinsamer Immobilien treffen. Er ersetzt zwar nicht die steuerlichen Vorteile der Ehe, schafft aber Rechtssicherheit, wer im Trennungsfall was bekommt – ohne das gibt es anders als bei Ehepaaren keinen gesetzlichen Zugewinnausgleich.
Testament und Vorsorgevollmacht
Ohne Testament hat der Partner keinerlei gesetzlichen Erbanspruch. Ein Testament ist daher für unverheiratete Paare deutlich wichtiger als für Ehepaare. Ergänzend sollte eine Vorsorgevollmacht bestehen, damit der Partner im Krankheitsfall überhaupt Entscheidungen treffen und Auskünfte erhalten darf – das regelt zwar keine Steuerfrage, ist aber praktisch mindestens genauso wichtig.
Immobilieneigentum sauber dokumentieren
Wie beim Immobilienkauf durch Ehepaare gilt: Die Eigentumsanteile im Grundbuch sollten der tatsächlichen Finanzierung entsprechen, weil sonst schnell Schenkungsteuer droht. Details dazu in Gemeinsam eine Immobilie kaufen.
Checkliste für unverheiratete Paare
- Schenkungsteuerfreibetrag von nur 20.000 € bei größeren gegenseitigen Zahlungen im Blick behalten
- Testament erstellen, sonst kein gesetzliches Erbrecht für den Partner
- Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall regeln
- Partnerschaftsvertrag erwägen, um Ausgleich im Trennungsfall zu regeln
- Eigentumsanteile bei gemeinsamer Immobilie an Finanzierungsbeteiligung anpassen
- Bei größeren gemeinsamen Anschaffungen: schenkungsteuerliche Folgen vorab prüfen
Fazit
Unverheiratete Paare zahlen den steuerlichen Preis für die fehlende Ehe vor allem bei Schenkung- und Erbschaftsteuer, nicht so sehr bei der laufenden Einkommensteuer. Wer keine Heirat plant, kann viele Nachteile über Testament, Vorsorgevollmacht und saubere Vermögenszuordnung zumindest teilweise ausgleichen – das ersetzt die steuerlichen Vorteile der Ehe nicht vollständig, verhindert aber die größten Fallen.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Wir prüfen gern, welche Absicherung für eure Situation sinnvoll ist. Beratungstermin buchen
