Jahresende: Checkliste zum Steuern sparen vor dem 31. Dezember

Investitionen, Verlustrealisierung, Vorauszahlungen, Spenden – die Maßnahmen, die nur bis Silvester wirken.
Der 31. Dezember ist der einzige Steuertermin im Jahr, den du nicht verhandeln kannst. Alles, was du bis Silvester nicht bezahlt, investiert oder beantragt hast, ist für dieses Steuerjahr verloren. Genau deshalb lohnt sich im November und Dezember ein konzentrierter Blick auf die eigene Steuersituation, statt das Thema wie jedes Jahr auf die letzten Tage zu schieben.
Die folgende Liste ist nach Zielgruppen sortiert, damit du direkt zu den Punkten springen kannst, die für deine Situation relevant sind. Manche Maßnahmen bringen dir nur ein paar Hundert Euro, andere mehrere Tausend Euro Steuerersparnis, je nachdem, wie konsequent du sie nutzt.
Für Arbeitnehmer und Privatpersonen
Handwerkerleistungen solltest du noch in diesem Jahr bezahlen, wenn die Rechnung schon vorliegt. Absetzbar sind 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnung, und du brauchst eine Überweisung, Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskraft, Gartenpflege oder Pflegeleistungen bringen dir 20 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Prüfe, ob du diesen Rahmen ausschöpfst, denn viele Haushalte nutzen ihn nur zur Hälfte.
Spenden kannst du bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Wichtig ist die Zuwendungsbestätigung, ohne die das Finanzamt nichts anerkennt, bei Kleinbeträgen bis 300 Euro genügt der Kontoauszug in Kombination mit dem vereinfachten Nachweis der Organisation.
Eine Einzahlung in die Basisrente ist bis zum jährlichen Höchstbetrag vollständig als Sonderausgabe abziehbar. Wer im Dezember noch Liquidität hat, kann so kurzfristig sein zu versteuerndes Einkommen senken.
Bei Kapitalanlagen solltest du deine Verlusttöpfe prüfen. Verluste aus Aktienverkäufen kannst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Liegen deine Depots bei verschiedenen Banken, beantrage bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank mit den Verlusten, sonst verpufft die Verrechnungsmöglichkeit im Folgejahr.
Bei Kryptowährungen und anderen privaten Veräußerungsgeschäften gilt die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Liegst du knapp darüber, kann es sich lohnen, einen geplanten Verkauf ins nächste Jahr zu schieben oder umgekehrt vorzuziehen, je nachdem, wie deine Gesamtjahresbilanz aussieht. Denk auch an die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen komplett steuerfrei sind.
Werbungskosten wie Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Fachliteratur solltest du bündeln, wenn du ohnehin planst, sie anzuschaffen. Ziel ist es, über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu kommen, denn erst darüber wirken zusätzliche Ausgaben steuermindernd.
Wer im nächsten Jahr Elterngeld plant, sollte die Steuerklasse jetzt anpassen, weil das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet wird. Details dazu findest du in unserem Beitrag zum Steuerklassenwechsel vor der Geburt.
Für Selbstständige und Unternehmer
Investitionen, die du ohnehin planst, solltest du nach Möglichkeit noch bis zum 31. Dezember tätigen. Die Abschreibung beginnt anteilig im Monat der Anschaffung, wer bis Jahresende kauft, bekommt noch für dieses Jahr Abschreibungsvolumen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto kannst du sofort in voller Höhe absetzen.
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt dir, bis zu 50 Prozent der Kosten künftiger Investitionen bereits jetzt gewinnmindernd abzuziehen, bei einer Gewinngrenze von 200.000 Euro. Das ist eines der wirksamsten Instrumente, um kurzfristig Gewinn ins nächste Jahr zu verschieben, ohne tatsächlich schon investiert zu haben. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Investitionsabzugsbetrag.
Zusätzlich kannst du bei begünstigten beweglichen Wirtschaftsgütern eine Sonderabschreibung von 20 Prozent im Jahr der Anschaffung geltend machen, kombinierbar mit der normalen Abschreibung.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung entscheidet der Zahlungszeitpunkt, nicht die Rechnungsstellung. Wer dieses Jahr einen hohen Gewinn hat, kann Ausgaben vorziehen und geplante Einnahmen auf Januar verschieben, um die Progression zu glätten.
Ist dein Ergebnis in diesem Jahr schlechter als geplant, beantrage rechtzeitig eine Herabsetzung deiner Steuervorauszahlungen, das verschafft dir sofort Liquidität statt einer Erstattung erst im nächsten Jahr.
Gewinnausschüttungen bei der GmbH solltest du zeitlich so planen, dass sie nicht mit anderen hohen Einkünften zusammenfallen, um Progressionssprünge bei der Einkommensteuer zu vermeiden, falls die Ausschüttung der tariflichen statt der Abgeltungsteuer unterliegen soll.
Die Weihnachtsfeier ist bis 110 Euro pro Teilnehmer steuerfrei, begrenzt auf maximal zwei Veranstaltungen im Jahr. Mitarbeitergeschenke als Sachbezug bleiben bis 50 Euro monatlich steuerfrei, persönliche Aufmerksamkeiten wie zum Geburtstag bis 60 Euro je Anlass.
Rechenbeispiel: Investitionsabzugsbetrag kombiniert mit Sofortkauf
Du bist selbstständig und planst für nächstes Jahr eine Maschine für 20.000 Euro. Bildest du dafür noch dieses Jahr einen Investitionsabzugsbetrag von 50 Prozent, mindert das deinen diesjährigen Gewinn um 10.000 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sparst du dadurch sofort 3.500 Euro Einkommensteuer, ohne dass die Maschine schon geliefert wurde. Kaufst du zusätzlich noch dieses Jahr ein Notebook für 700 Euro netto als geringwertiges Wirtschaftsgut, mindert das den Gewinn um weitere 700 Euro, macht rund 245 Euro zusätzliche Ersparnis.
Checkliste zum Ausdrucken
- Handwerkerrechnungen bis 31. Dezember bezahlen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Höchstbeträge prüfen
- Spenden mit Zuwendungsbestätigung leisten
- Verlustbescheinigung bei Depots mit Verlusten bis 15. Dezember beantragen
- Krypto-Freigrenze und Haltefristen kontrollieren
- Investitionsabzugsbetrag und Sofortkäufe prüfen
- Vorauszahlungen bei schwachem Jahr anpassen lassen
- Weihnachtsfeier und Geschenke im steuerfreien Rahmen halten
Fazit
Steuern sparen am Jahresende ist kein Trick, sondern konsequentes Timing. Wer die Liste einmal durchgeht, findet fast immer mindestens zwei oder drei Punkte, die noch bis Silvester umsetzbar sind. Die eigentliche Herausforderung ist nicht das Wissen um diese Möglichkeiten, sondern die Umsetzung, bevor das Jahr vorbei ist.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Jahresendplanung: Beratungstermin buchen.
