Rente, Reformen, Resilienz: Warum du jetzt selbst vorsorgen musst

Rente, Reformen, Resilienz: Warum du jetzt selbst vorsorgen musst Wer dieser Tage aufmerksam die wirtschaftspolitische Debatte in Deutschland verfolgt, stößt unweigerlich auf die Thesen von Markus Brunnermeier, einem international anerkannten Ökonomen aus Princeton. Sein jüngster Impulsvortrag vor d
Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das ist keine neue Erkenntnis, ändert aber wenig daran, dass viele mit dem Aufbau privater Vorsorge zu spät anfangen – meist, weil die steuerlichen Fördermöglichkeiten schlicht nicht bekannt sind.
Dabei bietet der deutsche Staat gleich mehrere Wege, Altersvorsorge steuerlich zu fördern. Wer diese Instrumente kennt und richtig kombiniert, baut nicht nur Vermögen auf, sondern spart parallel laufend Steuern.
Die Basisrente (Rürup-Rente) als Sonderausgabe
Beiträge zur Basisrente kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, mit einem sehr hohen und stetig steigenden Prozentsatz des Höchstbetrags, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht ist das oft der wirksamste Hebel, weil sie im Gegensatz zu Angestellten keinen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bekommen.
Rechenbeispiel
Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro zahlt 12.000 Euro jährlich in eine Rürup-Rente ein. Bei einem hohen absetzbaren Prozentsatz kann er davon einen großen Teil als Sonderausgabe geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet das eine direkte Steuerersparnis von grob 4.000 bis 5.000 Euro im Jahr, je nach genau absetzbarem Anteil. Die Auszahlung im Alter wird zwar wieder mit dem dann geltenden Besteuerungsanteil versteuert, aber in der Ansparphase profitierst du vom hohen Grenzsteuersatz während des Berufslebens, während die Steuerlast im Ruhestand wegen des dann meist niedrigeren Gesamteinkommens geringer ausfällt.
Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte
Wenn du angestellt bist, kannst du über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Gehaltsbestandteile steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Altersvorsorge umwandeln, bis zu bestimmten Höchstgrenzen, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung orientieren. Der Vorteil: Die Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen sofort und du sparst zusätzlich Sozialabgaben, was bei einem klassischen Banksparplan aus versteuertem Nettogehalt nicht möglich ist.
Was du beachten musst
Die Auszahlung der bAV im Alter ist voll steuerpflichtig und in der Regel auch beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Das schmälert den Vorteil gegenüber einer privaten Anlage etwas, ändert aber nichts daran, dass die Förderung in der Ansparphase real ist. Prüfe außerdem, ob dein Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss zur Entgeltumwandlung tatsächlich vollständig weitergibt.
ETF-Sparpläne als Ergänzung außerhalb der geförderten Instrumente
Wer flexibel bleiben will, kombiniert die geförderte Vorsorge mit einem eigenen ETF-Sparplan. Hier greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge, allerdings erst oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bei thesaurierenden Fonds fällt zusätzlich jährlich eine Vorabpauschale an, die auf spätere Veräußerungsgewinne angerechnet wird. Diese Bausteine sind zwar nicht direkt steuerlich gefördert wie Rürup oder bAV, bieten dafür aber volle Flexibilität beim Zugriff.
Rechenbeispiel zum Sparerpauschbetrag
Erzielst du in einem Jahr 1.400 Euro Kapitalerträge aus deinem ETF-Depot und bist alleinstehend, bleiben 1.000 Euro davon steuerfrei, auf die restlichen 400 Euro zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, also rund 105 bis 110 Euro. Ohne Freistellungsauftrag bei deiner Bank würde die Steuer automatisch auf die vollen 1.400 Euro einbehalten, du müsstest sie dir über die Steuererklärung zurückholen. Ein korrekt gestellter Freistellungsauftrag erspart dir diesen Umweg.
Die richtige Reihenfolge beim Vermögensaufbau
Für die meisten Menschen ergibt sich eine sinnvolle Reihenfolge: zunächst den Arbeitgeberzuschuss zur bAV mitnehmen, soweit vorhanden, dann bei hohem Grenzsteuersatz und fehlender gesetzlicher Rentenversicherung die Rürup-Rente prüfen, und den Rest flexibel über ETF-Sparpläne aufbauen. Diese Reihenfolge ist keine starre Regel, aber ein guter Ausgangspunkt, bevor du sie an deine individuelle Steuersituation anpasst.
Praxisfallen
- Die Rürup-Rente wird abgeschlossen, ohne die eingeschränkte Verfügbarkeit (keine Kapitalauszahlung, nur lebenslange Rente) zu berücksichtigen.
- Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung wird nicht eingefordert, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag wird nicht oder nicht optimal auf mehrere Banken verteilt.
- Die Beitragspflicht der bAV-Auszahlung in der Krankenversicherung wird bei der Planung komplett übersehen.
- Es wird ausschließlich auf ein Instrument gesetzt, statt Förderung und Flexibilität zu kombinieren.
Checkliste
- Arbeitgeberzuschuss zur bAV prüfen und einfordern, falls noch nicht vorhanden
- Bei hohem Grenzsteuersatz und selbstständiger Tätigkeit die Rürup-Rente als Sonderausgabe kalkulieren
- Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag korrekt und vollständig verteilen
- ETF-Sparplan als flexiblen, nicht geförderten Baustein ergänzend aufbauen
- Steuerliche Behandlung der Auszahlung (Besteuerungsanteil, Beitragspflicht) schon beim Abschluss mitdenken
Fazit
Steuerlich geförderte Altersvorsorge ist kein Nebenschauplatz, sondern einer der wirksamsten Hebel, um heute Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen. Wer bAV, Rürup-Rente und freie Anlageformen richtig kombiniert, holt sich Förderung dort, wo sie sich lohnt, und behält gleichzeitig Flexibilität. Mehr zu den steuerlichen Aspekten der Rente findest du im Artikel Rente mit 73 – was das für dich als Steuerzahler bedeutet.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Vorsorgestrategie kannst du einen Beratungstermin buchen.
