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    Steuertipps7. Oktober 2025

    Rente mit 73 – Was bedeutet das für dich als Steuerzahler?

    Rente mit 73 – Was bedeutet das für dich als Steuerzahler?

    Rente mit 73 – Was bedeutet das für dich als Steuerzahler? Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises des Wirtschaftsministeriums schlägt vor, das Renteneintrittsalter in Deutschland bis 2060 schrittweise auf 73 Jahre anzuheben. Begründet wird dies mit der demografischen Entwicklu

    Über das Renteneintrittsalter wird viel diskutiert, aber für deine persönliche Planung zählt etwas anderes: Wie flexibel ist dein Renteneintritt heute schon, und was bedeutet ein früherer oder späterer Start steuerlich für dich? Diese Fragen lassen sich schon jetzt konkret durchrechnen, unabhängig davon, wie sich das gesetzliche Renteneintrittsalter langfristig entwickelt.

    Dieser Artikel zeigt dir, wie Hinzuverdienst neben der Rente, Teilrente und späterer Renteneintritt steuerlich wirken, und wo die größten Stellschrauben für dich liegen.

    Die Rente ist voll steuerpflichtig – mit Übergangsregelung

    Seit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung wird die gesetzliche Rente mit einem Besteuerungsanteil versteuert, der sich nach deinem individuellen Renteneintrittsjahr richtet. Für Neurentner steigt dieser Anteil schrittweise, sodass Renten, die ab 2058 beginnen, voll steuerpflichtig sind. Der einmal ermittelte steuerfreie Rentenanteil aus deinem Renteneintrittsjahr bleibt danach als fester Euro-Betrag für die gesamte Rentenbezugsdauer erhalten, auch wenn spätere Rentenerhöhungen hinzukommen. Details zur genauen Berechnung findest du im Artikel Rente und Steuern: Der Besteuerungsanteil.

    Was ein späterer Renteneintritt steuerlich bewirkt

    Verschiebst du deinen Renteneintritt über die reguläre Altersgrenze hinaus, erhöht sich deine Rente durch Zuschläge für jeden Monat, den du später gehst. Diese Erhöhung landet zu einem höheren Besteuerungsanteil in deiner Steuererklärung als bei einem früheren Renteneintritt, weil der prozentuale Anteil vom Eintrittsjahr abhängt, nicht von der Höhe. Wer länger arbeitet, sollte deshalb einplanen, dass ein größerer Teil der höheren Rente später auch steuerlich ankommt.

    Hinzuverdienst neben der Rente

    Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze kannst du unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente selbst gekürzt wird. Steuerlich zählt dieser Verdienst aber ganz normal zu deinem Gesamteinkommen und wird zusammen mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil versteuert.

    Rechenbeispiel

    Angenommen, du beziehst eine Bruttorente von 24.000 Euro jährlich mit einem Besteuerungsanteil von 84 Prozent (typisch für einen Renteneintritt in den 2020er-Jahren), macht 20.160 Euro steuerpflichtigen Rentenanteil. Zusätzlich arbeitest du in einem Minijob oder als selbstständiger Berater und verdienst 8.000 Euro dazu. Dein zu versteuerndes Einkommen liegt dann bei rund 28.160 Euro abzüglich Sonderausgaben und Werbungskostenpauschbetrag. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 12.348 Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen, das mit dem progressiven Tarif belastet wird – bei diesem Einkommen liegst du grob im Bereich eines Grenzsteuersatzes von 25 bis 28 Prozent. Der Zuverdienst lohnt sich also weiterhin deutlich, sollte aber bei der Einkommensteuervorauszahlung eingeplant werden, da hierauf keine Lohnsteuer automatisch abgeführt wird, wenn es sich um selbstständige Tätigkeit handelt.

    Teilrente als flexibles Instrument

    Statt komplett in Rente zu gehen, kannst du eine Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent der vollen Rente in Anspruch nehmen und parallel weiterarbeiten. Das verteilt sowohl Einkommen als auch steuerpflichtigen Rentenanteil über mehrere Jahre und kann helfen, in den einzelnen Jahren nicht in eine höhere Progressionsstufe zu rutschen, als es ein abrupter Komplettübergang von Vollzeitgehalt in Vollrente täte.

    Private Vorsorge als Ausgleich

    Unabhängig davon, wie sich das gesetzliche Renteneintrittsalter entwickelt, lohnt sich der Blick auf steuerlich geförderte private Vorsorge. Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) kannst du als Sonderausgaben geltend machen, aktuell zu einem sehr hohen Prozentsatz absetzbar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Wie du das für deine Altersvorsorge nutzt, erfährst du im Artikel Warum du jetzt selbst vorsorgen musst.

    Praxisfallen

    • Der Besteuerungsanteil wird mit dem Steuersatz verwechselt – tatsächlich ist es der Anteil der Rente, der überhaupt in die Bemessungsgrundlage einfließt.
    • Selbstständiger Zuverdienst neben der Rente wird nicht mit Einkommensteuervorauszahlungen eingeplant.
    • Die Möglichkeit der Teilrente zur Progressionsglättung wird nicht geprüft.
    • Es wird angenommen, ein späterer Renteneintritt sei steuerlich immer neutral – tatsächlich wirkt sich der höhere Rentenbetrag mit dem für das spätere Eintrittsjahr geltenden Prozentsatz aus.

    Checkliste

    • Eigenen Besteuerungsanteil anhand des voraussichtlichen Renteneintrittsjahres abschätzen
    • Bei geplantem Zuverdienst neben der Rente die steuerliche Gesamtbelastung vorab durchrechnen
    • Teilrente als Option prüfen, wenn ein gleitender Übergang steuerlich günstiger ist
    • Private Vorsorge über Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge ergänzend nutzen
    • Einkommensteuervorauszahlungen bei selbstständigem Zuverdienst rechtzeitig anmelden

    Fazit

    Unabhängig davon, ob und wann sich das gesetzliche Renteneintrittsalter ändert, kannst du deinen eigenen Übergang in die Rente heute schon steuerlich gestalten. Teilrente, Zuverdienst und private Vorsorge sind die entscheidenden Stellschrauben, mit denen du deine Steuerlast im Alter aktiv beeinflusst, statt sie nur hinzunehmen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Planung deines Renteneintritts kannst du einen Beratungstermin buchen.