Kryptos schenken oder spenden: Was steuerlich passiert

Einen Bitcoin an Dein Kind übertragen oder einen Teil Deines Kryptovermögens für einen gemeinnützigen Zweck spenden: Beides ist grundsätzlich möglich.
Einen Bitcoin an Dein Kind übertragen oder einen Teil Deines Kryptovermögens für einen gemeinnützigen Zweck spenden: Beides ist grundsätzlich möglich. Du musst Deine Coins dafür nicht erst verkaufen. Steuerlich macht es aber einen erheblichen Unterschied, wer die Kryptowährungen bekommt und was anschließend damit passiert.
Im Video vom Juli 2024 geht es deshalb um mehrere Ebenen: die Schenkungsteuer bei privaten Geschenken, die Einkommensteuer bei einem späteren Verkauf und den möglichen Spendenabzug bei gemeinnützigen Empfängern. Ein steuerfreies Geschenk bedeutet nicht automatisch, dass auch ein späterer Gewinn steuerfrei bleibt. Genau diese Trennung solltest du vor einer Übertragung verstehen.
Private Geschenke: Entscheidend sind Empfänger und Tageswert
Du kannst Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen unentgeltlich an eine andere Person übertragen. Ob es um einen ganzen Bitcoin oder einen kleinen Teil davon geht, ändert am Grundprinzip nichts: Erhältst du keine Gegenleistung, steht zunächst die Schenkung im Raum. Dafür sind die Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich, nicht allein die steuerlichen Regeln für Kryptoverkäufe.
Wie viel steuerfrei übertragen werden kann, hängt vom Verhältnis zwischen Schenker und beschenkter Person ab. Als Orientierung nennt das Video von 2024 beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder und 20.000 Euro für nicht verwandte Personen. Prüfe vor einer Übertragung, welche Freibeträge aktuell gelten und in Deinem Fall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Zahlen sind keine pauschale Freigabe für jede einzelne Wallet-Transaktion.
Bei Kindern stellt das Video außerdem auf den jeweiligen Elternteil ab. Eine Übertragung durch die Mutter und eine Übertragung durch den Vater sind deshalb nicht einfach dasselbe wie ein einziges Geschenk aus einem gemeinsam betrachteten Familienvermögen. Wer die Coins tatsächlich verschenkt und wem sie zuvor zuzuordnen waren, sollte klar dokumentiert sein.
Für die Bewertung zählt nicht, was du irgendwann für die Coins bezahlt hast. Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Übertragung. Hat ein Bitcoin beim Kauf 20.000 Euro gekostet und ist er beim Verschenken 50.000 Euro wert, geht es für die schenkungsteuerliche Betrachtung um die 50.000 Euro. Gerade bei starken Kursschwankungen gehört deshalb auch der nachvollziehbare Übertragungswert in Deine Unterlagen.
Der Gewinn verschwindet durch das Verschenken nicht
Eine unentgeltliche Übertragung ist von einem Verkauf zu unterscheiden. Du bekommst als Schenker keinen Verkaufserlös. Die im Video erläuterte Einkommensteuerfrage betrifft deshalb vor allem den späteren Verkauf durch den Empfänger. Aus der Schenkung lässt sich aber nicht ableiten, dass die bisherige Wertsteigerung steuerlich einfach gelöscht wird.
Der Beschenkte übernimmt nach dem im Video beschriebenen Prinzip sowohl die ursprünglichen Anschaffungskosten als auch den Anschaffungszeitpunkt des Schenkers. Er tritt für diese Betrachtung in dessen steuerliche Fußstapfen. Der Wert am Schenkungstag ersetzt also nicht automatisch die bisherigen Anschaffungskosten. Schenkungsteuerliche Bewertung und einkommensteuerliche Gewinnermittlung sind zwei verschiedene Rechnungen.
Bleiben wir beim Beispiel: Du hast einen Bitcoin für 20.000 Euro gekauft und verschenkst ihn bei einem Wert von 50.000 Euro. Für einen späteren Verkauf durch den Beschenkten bleiben nach diesem Prinzip die ursprünglichen 20.000 Euro relevant. Die bis zur Schenkung entstandene Wertsteigerung ist nicht allein deshalb aus der steuerlichen Betrachtung verschwunden, weil die Coins inzwischen auf einer anderen Wallet liegen.
Auch die im Video erläuterte Jahresfrist beginnt durch das Geschenk nicht neu. Kaufst du Coins und verschenkst sie nach einem halben Jahr, übernimmt der Empfänger den ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt. Verkauft er noch innerhalb der maßgeblichen Jahresfrist, kann der Gewinn bei ihm mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig sein. Nach Ablauf der Jahresfrist beschreibt das Video den privaten Verkauf als steuerfrei. Diese Einordnung bezieht sich auf die dort behandelte private Konstellation; für Deine konkrete Übertragung sollte die anwendbare Behandlung geklärt sein.
Gemeinnützig spenden: Andere Voraussetzungen, anderer Abzug
Ein Geschenk an einen Freund und eine Spende an eine gemeinnützige Organisation sind steuerlich nicht gleichzusetzen. Bei der privaten Schenkung stehen die persönlichen Freibeträge im Vordergrund. Bei der Spende geht es dagegen darum, ob die Zuwendung steuerlich als Spende berücksichtigt werden kann. Das ist ein anderer Mechanismus und keine zusätzliche Variante des persönlichen Schenkungsfreibetrags.
Das Video nennt gemeinnützige Vereinigungen und Stiftungen als mögliche Empfänger. Entscheidend ist dabei die anerkannte Gemeinnützigkeit. Dass eine Organisation einen sympathischen Zweck verfolgt oder Kryptospenden entgegennimmt, reicht als Grundlage für Deine steuerliche Planung nicht aus. Kläre vor der Übertragung, ob der Empfänger die nötigen Voraussetzungen erfüllt und Dir einen geeigneten Nachweis ausstellen kann.
Nach dem im Video von 2024 genannten Rahmen können Spenden grundsätzlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Prüfe auch hier den aktuellen Stand und die Anwendbarkeit auf Deinen Fall. Ein Spendenabzug bedeutet insbesondere nicht, dass Dir der gesamte Wert der gespendeten Coins als Steuerersparnis zurückgezahlt wird.
Für die Spende brauchst du einen Beleg über ihren Wert und eine nachvollziehbare Dokumentation der Transaktion. Das Video betont die lückenlosen Nachweise ausdrücklich. Es erläutert allerdings nicht im Detail, wie jede denkbare Kryptospende den bisherigen Wertzuwachs beim Spender beeinflusst. Aus der Möglichkeit des Spendenabzugs solltest du deshalb keine pauschale Aussage ableiten, dass sämtliche Gewinnfragen damit erledigt wären.
Meine Einschätzung
Ich würde eine größere Kryptoübertragung nie nur vom verfügbaren Freibetrag oder vom möglichen Spendenabzug abhängig machen. Zuerst muss klar sein, ob du privat schenken oder gemeinnützig spenden möchtest. Danach gehören der Übertragungswert, die ursprünglichen Anschaffungskosten und der Anschaffungszeitpunkt auf den Tisch. Gerade diese Angaben braucht der Beschenkte später, wenn er seine Coins verkauft.
Für dich heißt das: Plane die steuerliche Behandlung vor dem Versand und nicht erst dann, wenn die Coins bereits beim Empfänger liegen. Ein Wallet-Transfer belegt zwar eine Bewegung, erklärt aber für sich genommen noch nicht den steuerlichen Hintergrund. Ich halte eine sauber dokumentierte Übertragung für deutlich wertvoller als die bloße Hoffnung, dass ein Geschenk automatisch alle Steuerfragen beseitigt.
Halte deshalb Deine Unterlagen von Anfang an so zusammen, dass Herkunft, Anschaffung und Übertragung nachvollziehbar bleiben. Was dabei praktisch zählt, zeigen Dir unsere Hinweise zu den Nachweisen für das Finanzamt. Ergänzend hilft Dir der Überblick zu den DAC8-Meldepflichten, auch das Thema Meldungen bei Deiner Dokumentation im Blick zu behalten.
Roland erklärt’s im Video
KRYPTOS SCHENKEN & SPENDEN: Steuerliche Auswirkungen | Steuerberater erklärt
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