Krypto-Mining besteuern: Private Mining, gewerbliche Gruben und was ins Finanzamt gehört

Wer Coins durch Mining erhält, denkt bei Steuern oft zuerst an den späteren Verkauf.
Wer Coins durch Mining erhält, denkt bei Steuern oft zuerst an den späteren Verkauf. Genau dort liegt ein häufiger Fehler: Nach der Darstellung im Video kann bereits die Gutschrift auf Deiner Wallet steuerlich relevant sein. Ob Du die Coins anschließend hältst oder in Euro tauschst, beantwortet diese erste Steuerfrage nicht.
Dazu kommt die Abgrenzung zwischen privatem Mining und einem Gewerbebetrieb. Eine nebenbei laufende Grafikkarte ist nicht dasselbe wie eine eigene Mining-Anlage. Dieser Beitrag ordnet die Aussagen aus dem Video von November 2023 ein. Er ist keine Bestätigung dafür, dass alle damaligen steuerlichen Aussagen heute unverändert gelten.
Beim Mining zählt nicht erst die Auszahlung in Euro
Vereinfacht gesagt unterstützt Mining die Prüfung von Transaktionen auf einer Blockchain. Dafür werden Rechenaufgaben gelöst; als Gegenleistung können Kryptowährungen zufließen. Ob Du dafür eigene Geräte einsetzt, Dich einem Pool anschließt oder Cloud-Mining nutzt, gehört zur Beschreibung Deiner Tätigkeit. Die Bezeichnung allein entscheidet aber noch nicht über ihre steuerliche Behandlung.
Für klassisches Mining mit eigener Hardware stellt das Video die Einkommensteuer in den Mittelpunkt, nicht die Kapitalertragsteuer. Steuerpflichtige Mining-Einkünfte werden bei der Einkommensteuer zusammen mit Deinen anderen Einkünften berücksichtigt. Wer daneben angestellt ist, sollte die Mining-Erträge deshalb nicht als steuerlich getrennten Nebenverdienst betrachten. Sie können das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Einkommensteuer erhöhen.
Eine eigene Steuerklasse für Mining gibt es dabei nicht.
Der entscheidende Zeitpunkt ist nach der Erläuterung im Video grundsätzlich der Zufluss auf der Wallet. Für die Erfassung brauchst Du den Wert der erhaltenen Coins zu diesem Zeitpunkt. Einfach erst die spätere Überweisung vom Handelsplatz auf Dein Bankkonto zu dokumentieren, greift deshalb zu kurz. Auch wenn Du keinen Euro ausgezahlt hast, können bereits steuerlich relevante Einnahmen vorliegen.
Privat oder gewerblich: Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit
Das Video unterscheidet zwischen kleineren privaten Aktivitäten und umfangreicherem, gewerblichem Mining. Als Beispiel für einen eher privaten Bereich nennt es eine einzelne, nebenbei laufende Grafikkarte beziehungsweise eine kleine Beteiligung am Pool-Mining. Eine größere eigene Anlage wird dagegen dem gewerblichen Bereich zugeordnet.
Daraus lässt sich jedoch keine feste Gerätezahl als sichere Grenze ableiten. Weder ist eine bestimmte Anzahl an Grafikkarten automatisch privat, noch lässt sich allein aus dem Wort „Pool“ oder „Cloud“ eine verlässliche steuerliche Einordnung gewinnen. Sie liefern keine allgemeingültige Freigrenze für den Aufbau Deiner eigenen Mining-Grube.
Auch eine exakt bezifferte Zeitspanne, nach der eine fortlaufende Kette von Mining-Aktivitäten zwingend gewerblich würde, nennt das Transkript nicht. Eine solche Grenze wäre hier erfunden. Entscheidend bleibt die Einordnung der tatsächlich betriebenen Tätigkeit und ihres Umfangs. Wer seine Ausstattung erweitert oder aus gelegentlichem Mitlaufen einen umfangreicheren Betrieb macht, sollte die bisherige Einordnung nicht ungeprüft fortschreiben.
Für die Steuererklärung ist diese Unterscheidung wesentlich. Im privaten Bereich kommt nach der Darstellung des Videos die Anlage SO in Betracht. Gewerbliche Einkünfte gehören dagegen in die Anlage G; hinzu kommt die Gewinnermittlung, etwa durch eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Bilanz. Welche Form für Dich passt, lässt sich nicht allein am Namen des Mining-Angebots ablesen.
Was bei einem Gewerbebetrieb zusätzlich zu klären ist
Bei gewerblichem Mining kommt neben der Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer ins Spiel. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Die im Video genannten Beträge und Rechenbeispiele beziehen sich auf den damaligen Stand und sollten nicht ungeprüft zur Grundlage einer heutigen Kalkulation werden.
Die zentrale Aussage bleibt: Einkommensteuer und Gewerbesteuer lassen sich nicht einfach mit zwei pauschalen Prozentsätzen addieren. Das Video erläutert eine mögliche Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Ob und in welcher Höhe daraus eine Entlastung entsteht, muss für den konkreten Fall betrachtet werden.
Auch beim späteren Verkauf der geschürften Coins ist die Zuordnung relevant. Das Video betont, dass Verkäufe im gewerblichen Bereich steuerlich zu erfassen sind. Die dort verkürzt angesprochene Möglichkeit steuerfreier Verkäufe im Privatbereich ist dagegen kein Freibrief: Aus der privaten Einordnung des Minings allein folgt nicht, dass jeder spätere Verkauf automatisch steuerfrei wäre. Eine genaue Haltefrist oder eine vollständige Prüfung der Verkaufsvoraussetzungen liefert das Transkript nicht.
Davon zu trennen ist Liquidity Mining. Trotz des ähnlichen Namens geht es dabei nicht um dasselbe wie beim klassischen Mining mit Rechenleistung. Das Video beschreibt für Liquidity Mining unterschiedliche steuerliche Auffassungen, insbesondere zur Abgrenzung zwischen Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften. Diese 2023 geschilderte Diskussion ist weder eine abschließende Lösung noch eine Aussage über den heutigen Stand der Rechtsprechung.
Welche Aufzeichnungen Du für das Finanzamt brauchst
Eine brauchbare Dokumentation beginnt mit dem Eingang der Coins, nicht erst mit deren Verkauf. Halte fest, wann Du welche Coins erhalten hast und welchen Wert sie beim Zufluss hatten. Die verwendeten Kurse müssen sich den jeweiligen Vorgängen zuordnen lassen.
Daneben gehören die Kosten in Deine Unterlagen. Das Video nennt insbesondere Stromkosten, weitere Betriebskosten und Abschreibungen auf die eingesetzte Ausstattung. Dokumentation und steuerlicher Abzug sind dabei nicht dasselbe: Dass Du einen Beleg aufbewahrst, beantwortet noch nicht abschließend, wie die Ausgabe in Deiner konkreten Konstellation zu behandeln ist. Ohne Belege fehlt aber bereits die Grundlage für diese Prüfung.
Auch das Datum und der Wert eines späteren Verkaufs müssen erfasst werden. So bleibt nachvollziehbar, was beim Mining zugeflossen ist und was anschließend mit den Coins passiert ist.
Meine Einschätzung
Ich würde beim Mining nicht zuerst nach einer vermeintlich sicheren Zahl an Geräten suchen. Das Video liefert dafür ebenso wenig eine belastbare Pauschalgrenze wie für die Dauer einer Aktivitätskette. Sinnvoller ist, den tatsächlichen Umfang sauber zu beschreiben, Veränderungen festzuhalten und die steuerliche Behandlung darauf aufzubauen. Eine große Anlage wird nicht dadurch privat, dass Du ihre Erträge vorerst auf der Wallet liegen lässt.
Mein Rat ist deshalb: Dokumentiere von Beginn an Zuflüsse, Bewertungen, Kosten und Verkäufe. Plane außerdem nicht so, als entstünden Steuern erst bei einer Auszahlung in Euro. Bei einem Video aus 2023 gehören damalige Beträge und rechtliche Einschätzungen vor einer heutigen Entscheidung überprüft. Sorgfältige Unterlagen bleiben dafür die Grundlage.
Wenn Du Deine Aufzeichnungen dafür aufstellen möchtest, findest Du Orientierung bei den Nachweisen für das Finanzamt. Für die Einordnung Deiner Mining-Tätigkeit und die passende steuerliche Behandlung unterstützen wir Dich mit unserer Beratung zu Kryptowährungen.
Roland erklärt’s im Video
Kryptowährungen und Steuern: Wie werden Mining-Erträge besteuert? | Steuerberater Roland Elias
YouTube · 2023 · Erst mit Klick wird das Video von YouTube geladen.
Auf YouTube ansehen