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    Internationales Steuerrecht24. September 2026

    Kapitalerträge aus Dubai versteuern: Aktien und ETFs richtig in der Anlage KAP

    Kapitalerträge aus Dubai versteuern: Aktien und ETFs richtig in der Anlage KAP

    Keine Steuer in Dubai heißt nicht steuerfrei: So erklärst du Dividenden, ETF-Ausschüttungen und Kursgewinne aus Dubai in Deutschland.

    Wer über ein Konto in Dubai Aktien oder ETFs kauft, erlebt am Jahresende eine Überraschung: Es gibt keine Jahressteuerbescheinigung, keinen Steuerabzug und keine fertigen Zahlen für die Steuererklärung. Die Bank in Dubai behält schlicht nichts ein. Für dich heißt das: Du musst selbst rechnen.

    In diesem Beitrag zeigen wir, wie Kapitalerträge aus Dubai in Deutschland besteuert werden und wie du sie in der Anlage KAP richtig einträgst.

    Der Grundsatz: Welteinkommen

    Solange du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt besteuert dann dein gesamtes Einkommen, egal wo es entsteht. Dividenden aus einem Depot in Dubai sind also genauso steuerpflichtig wie Dividenden aus deinem deutschen Depot.

    Der Unterschied liegt nur im Verfahren. Bei einer deutschen Bank wird die Abgeltungsteuer automatisch abgezogen. Bei einer Bank in Dubai passiert das nicht. Du gibst die Erträge deshalb selbst in der Anlage KAP an, und das Finanzamt setzt die Steuer fest.

    Welche Erträge betroffen sind

    • Zinsen auf Guthaben in AED, USD oder EUR
    • Dividenden aus Einzelaktien
    • Ausschüttungen von ETFs und Fonds
    • Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
    • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs
    • Währungsgewinne, soweit sie in den Veräußerungsgewinn einfließen

    Besteuert wird mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person, bei Ehepaaren 2.000 €, gilt auch hier.

    Rechenbeispiel

    Lisa hat 80.000 € in einem Depot in Dubai. Im Jahr erhält sie:

    • Dividenden aus US-Aktien: 1.600 €, davon 15 % US-Quellensteuer, also 240 €
    • ETF-Ausschüttungen: 900 €
    • Gewinn aus einem Aktienverkauf: 2.500 €

    Summe der Kapitalerträge: 5.000 €. Abzüglich Sparerpauschbetrag von 1.000 € bleiben 4.000 € zu versteuern.

    • Abgeltungsteuer 25 %: 1.000 €
    • Anrechnung US-Quellensteuer: minus 240 €
    • Verbleibende Abgeltungsteuer: 760 €
    • Solidaritätszuschlag 5,5 %: rund 42 €

    Lisa zahlt also rund 802 € Steuern in Deutschland. Wäre das Depot in Deutschland, würde die Rechnung fast genauso aussehen. Der Unterschied ist, dass sie die Zahlen selbst zusammenstellen muss.

    Wichtig: Die Quellensteuer der USA wird unabhängig vom Bankstandort erhoben. Dubai selbst erhebt keine. Ob und wie viel angerechnet werden kann, richtet sich nach dem Land der Aktie und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

    Aktienverluste und Verlustverrechnung

    Verluste aus dem Verkauf von Aktien kannst du nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Diese Beschränkung gilt auch für Depots im Ausland. Führe deshalb eine eigene Übersicht, welche Verkäufe Gewinne und welche Verluste gebracht haben. Ohne deutsche Bank gibt es keinen automatischen Verlusttopf.

    Drei Praxisfallen

    Währungsumrechnung vergessen. Alle Beträge müssen in Euro umgerechnet werden, und zwar zum Kurs am Tag des Zuflusses. Wer einfach den Jahresendkurs nimmt, liegt oft daneben.

    Thesaurierende Fonds übersehen. Auch wenn nichts ausgeschüttet wird, kann eine Vorabpauschale anfallen. Die meldet dir aber niemand. Lass sie berechnen.

    Anschaffungskosten fehlen. Für den Veräußerungsgewinn brauchst du Kaufpreis und Kaufdatum. Hebe jede Abrechnung auf, am besten gleich als PDF.

    Checkliste für die Anlage KAP

    • Jährlicher Depotauszug und alle Ertragsabrechnungen der Bank
    • Umrechnung aller Beträge in Euro zum jeweiligen Tageskurs
    • Getrennte Aufstellung von Aktiengewinnen und Aktienverlusten
    • Nachweise über einbehaltene ausländische Quellensteuer
    • Berechnung der Vorabpauschale für thesaurierende Fonds
    • Prüfung, ob der Sparerpauschbetrag schon bei einer deutschen Bank verbraucht ist

    Fazit

    Keine Steuer in Dubai bedeutet mehr Arbeit, nicht weniger Steuer. Wer die Erträge sauber dokumentiert und jedes Jahr in der Anlage KAP erklärt, hat mit einem Depot in Dubai keine Probleme. Wenn du das nicht selbst machen willst, übernehmen wir die Aufstellung für dich. Mehr zur Kontoeröffnung findest du auf der Seite zum Bankkonto in Dubai.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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