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    Ehe30. Juli 2026

    Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und die Güterstandsschaukel

    Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und die Güterstandsschaukel

    Wie der Güterstand Erbschaft- und Schenkungsteuer beeinflusst – und was hinter der Güterstandsschaukel steckt.

    Kaum ein Paar spricht vor der Hochzeit über den Güterstand – dabei entscheidet er im Trennungs- oder Todesfall darüber, wie viel Vermögen wechselt und ob dabei Schenkungsteuer anfällt. Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, was für die meisten Paare passt, aber nicht für alle.

    Wer weiß, wie Zugewinnausgleich, Gütertrennung und die Güterstandsschaukel steuerlich wirken, kann rechtzeitig die passende Struktur wählen, statt sie im Ernstfall aufgezwungen zu bekommen.

    Zugewinngemeinschaft: der gesetzliche Regelfall

    In der Zugewinngemeinschaft bleibt euer Vermögen während der Ehe rechtlich getrennt – jeder bleibt Eigentümer dessen, was er mit in die Ehe gebracht oder während der Ehe erworben hat. Erst bei Beendigung der Ehe, durch Scheidung oder Tod, wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen: Wer mehr Vermögen aufgebaut hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

    Steuerlich ist der gesetzliche Zugewinnausgleich einkommensteuer- und schenkungsteuerfrei (§ 5 ErbStG), solange er sich im Rahmen des tatsächlich berechneten Anspruchs bewegt. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber freiwilligen Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern, die je nach Höhe Schenkungsteuer auslösen können.

    Rechenbeispiel

    Bei der Heirat hatte Partner A ein Vermögen von 20.000 €, bei der Scheidung 180.000 €, also einen Zugewinn von 160.000 €. Partner B hatte bei der Heirat 10.000 €, bei der Scheidung 40.000 €, also einen Zugewinn von 30.000 €. Die Differenz der Zugewinne beträgt 130.000 €, die Hälfte davon, 65.000 €, muss Partner A an Partner B ausgleichen. Diese 65.000 € fließen steuerfrei, solange sie sich im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs bewegen.

    Gütertrennung: Vor- und Nachteile

    Bei der Gütertrennung, die per notariellem Ehevertrag vereinbart wird, findet gar kein Zugewinnausgleich statt. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Partner ein Unternehmen führt und im Trennungsfall keine Ausgleichszahlung aus dem Betriebsvermögen leisten will oder kann. Nachteil: Der jährliche Schenkungsteuerfreibetrag zwischen Ehepartnern (500.000 € alle zehn Jahre) bleibt zwar bestehen, aber der besondere Splitting-Effekt beim Zugewinnausgleich – nämlich dass auch größere Beträge über diesen Freibetrag hinaus steuerfrei fließen können – entfällt komplett.

    Zudem verlieren Gütertrennungspaare erbschaftsteuerlich einen kleinen Vorteil: Bei der Zugewinngemeinschaft wird im Erbfall der fiktive Zugewinnausgleich zusätzlich zum persönlichen Freibetrag von 500.000 € steuerfrei gestellt.

    Die Güterstandsschaukel als Gestaltungsinstrument

    Bei der Güterstandsschaukel wechselt ihr während bestehender Ehe per Ehevertrag von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und zurück. Dadurch wird der Zugewinn, der bis zu diesem Zeitpunkt entstanden ist, fällig und ausgeglichen – steuerfrei, weil es sich um einen echten Zugewinnausgleichsanspruch handelt, nicht um eine Schenkung. Das ist eine anerkannte Methode, um größere Vermögenswerte steuerfrei zwischen Ehepartnern zu verschieben, etwa um Vermögen gleichmäßiger zu verteilen und beiderseits Freibeträge für die spätere Erbschaftsteuer zu nutzen.

    Praxisfalle: Formfehler und zu kurze Abstände

    Die Güterstandsschaukel muss notariell beurkundet werden und braucht eine sauber dokumentierte Vermögensbilanz zu Beginn und Ende der Zugewinngemeinschaft. Wird sie zu häufig oder ohne echten wirtschaftlichen Hintergrund wiederholt, kann das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch prüfen. Eine sorgfältige Dokumentation und ein plausibler Anlass sind daher Pflicht.

    Zusammenspiel mit Vermögensaufbau als Paar

    Wer als Paar systematisch Vermögen aufbaut, sollte den Güterstand von Anfang an mitdenken – etwa bei der Frage, auf wessen Namen Depots oder Immobilien laufen. Mehr dazu in Vermögen als Ehepaar aufbauen und Gemeinsam eine Immobilie kaufen.

    Checkliste zum Güterstand

    • Ohne Ehevertrag gilt automatisch Zugewinngemeinschaft – das ist für die meisten Paare passend
    • Gütertrennung sinnvoll bei Unternehmerrisiko oder sehr ungleichem unternehmerischem Vermögen
    • Zugewinnausgleich im gesetzlichen Rahmen ist schenkung- und einkommensteuerfrei
    • Güterstandsschaukel nur notariell und mit sauberer Vermögensbilanz durchführen
    • Bei größeren Vermögensverschiebungen vorab steuerlich prüfen lassen, ob Freibeträge sinnvoll genutzt werden
    • Ehevertrag regelmäßig aktualisieren, wenn sich die Vermögenssituation deutlich ändert

    Fazit

    Der Güterstand ist keine reine Formsache, sondern hat direkte steuerliche Konsequenzen bei Trennung, Scheidung und Erbschaft. Die Zugewinngemeinschaft bietet über den steuerfreien Ausgleichsanspruch sogar Gestaltungsspielraum, den viele Paare gar nicht kennen. Wer größeres Vermögen hat oder unternehmerisch tätig ist, sollte den Güterstand aktiv und mit steuerlichem Blick wählen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei Fragen zu eurem Güterstand beraten wir euch gern individuell. Beratungstermin buchen