Georgische Firma mit Wohnsitz in Deutschland: Warum das meistens schiefgeht

Eine LLC in Georgien gründen, in Deutschland wohnen bleiben und die Gewinne steuerfrei in der Firma lassen? Ort der Geschäftsleitung und Hinzurechnungsbesteuerung machen dir einen Strich durch die Rechnung.
Die georgische LLC hat einen großen Reiz: Gewinne, die in der Firma bleiben, werden nicht besteuert. Erst bei der Ausschüttung fallen 15 % an. Viele fragen mich deshalb: Kann ich nicht einfach in Deutschland wohnen bleiben, eine Firma in Georgien gründen und das Geld dort arbeiten lassen? Die kurze Antwort: In den allermeisten Fällen nicht.
Das estnische Modell in Georgien
Georgien besteuert Kapitalgesellschaften nach dem sogenannten estnischen Modell. Es gibt keine laufende Gewinnsteuer, sondern eine Steuer auf die Ausschüttung und auf ausschüttungsähnliche Vorgänge. Auf Dividenden an dich als Gesellschafter kommt zusätzlich eine Quellensteuer von 5 %. Für Unternehmer, die reinvestieren, ist das ein starkes Modell.
Problem 1: Der Ort der Geschäftsleitung
Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie hier ihre Geschäftsleitung hat (§ 1 KStG, § 10 AO). Geschäftsleitung bedeutet: der Ort, an dem die wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Wenn du als einziger Geschäftsführer in deinem Arbeitszimmer in Deutschland sitzt und von dort die georgische Firma steuerst, ist die Geschäftsleitung in Deutschland.
Die Folge: Die georgische LLC wird in Deutschland behandelt wie eine deutsche GmbH. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer. Zusammen rund 30 %. Und die georgische Steuer kommt bei Ausschüttung noch obendrauf, wenn du das nicht sauber über das Abkommen löst.
Problem 2: Die Hinzurechnungsbesteuerung
Selbst wenn die Geschäftsleitung wirklich in Georgien liegt, etwa mit einem georgischen Geschäftsführer, bist du noch nicht durch. Erzielt die Firma passive Einkünfte, zum Beispiel aus Kapitalanlagen oder bestimmten Dienstleistungen ohne Substanz, und liegt die Belastung unter 15 %, rechnet dir Deutschland diese Einkünfte nach §§ 7 ff. AStG direkt zu. Die thesaurierten Gewinne werden dann bei dir versteuert, obwohl kein Euro ausgeschüttet wurde.
Problem 3: Die Meldepflicht
Die Gründung oder der Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft musst du dem Finanzamt nach § 138 AO mitteilen. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld. Und spätestens über die Bankdaten erfährt das Finanzamt ohnehin davon.
Wann eine georgische Firma trotzdem Sinn hat
- Du ziehst wirklich nach Georgien und führst die Firma von dort.
- Die Firma hat echte Substanz vor Ort: Büro, Personal, Kunden.
- Du hast den Wegzug aus Deutschland vorher sauber geplant, inklusive Wegzugsbesteuerung.
Meine Einschätzung
Ich sehe immer wieder Strukturen, bei denen jemand aus Deutschland heraus eine Auslandsfirma betreibt, weil ein Video gesagt hat, das sei legal. Legal ist es schon. Es spart nur keine Steuern. Im schlimmsten Fall zahlst du in zwei Ländern. Plan die Firma deshalb immer zusammen mit deinem Wohnsitz. Erst wenn das passt, rechnet sich Georgien.
