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    Familie & Leben12. Februar 2024

    Familienstiftung: Vorteile und Zweck

    Familienstiftung: Vorteile und Zweck

    Familienstiftungen: Vorteile und Zweck In der heutigen Zeit, in der wohlhabende Familien vor einer Vielzahl von finanziellen Herausforderungen stehen, erweisen sich Familienstiftungen als unverzichtbare Instrumente zur Bewahrung von Vermögen, Werten und familiären Beziehungen. Sie bieten zahlreiche

    Wer größeres Vermögen über Generationen zusammenhalten will, stößt früher oder später auf die Familienstiftung. Sie wird oft als Steuersparmodell für Reiche dargestellt, ist in Wirklichkeit aber vor allem ein Instrument zur Vermögenssicherung – die steuerlichen Effekte sind ein Nebeneffekt, nicht der Hauptzweck.

    Bevor du dich mit den Details einer Familienstiftung beschäftigst, solltest du verstehen, wofür sie eigentlich gedacht ist und wo ihre Grenzen liegen. Denn eine Familienstiftung lohnt sich nicht für jedes Vermögen, und ihre Nachteile – etwa die Bindung des Vermögens – werden in der öffentlichen Diskussion oft unterschlagen.

    Was eine Familienstiftung eigentlich ist

    Eine Familienstiftung ist eine eigenständige juristische Person, der du Vermögen unwiderruflich übertragen kannst. Anders als bei einer gemeinnützigen Stiftung ist der Zweck nicht mildtätig, sondern dient dem Wohl einer oder mehrerer Familien – die Begünstigten (meist Nachkommen des Stifters) erhalten Ausschüttungen aus den Erträgen, ohne selbst Eigentümer des Vermögens zu sein. Das Vermögen gehört ab der Übertragung der Stiftung, nicht mehr dir oder deiner Familie im rechtlichen Sinne.

    Diese Trennung zwischen Vermögen und Familie ist der Kern des Konstrukts. Sie schützt das Vermögen vor Zersplitterung durch Erbfälle, vor Zugriff durch Scheidungen einzelner Familienmitglieder und vor unüberlegten Einzelentscheidungen, weil die Satzung klare Regeln vorgibt, wie mit dem Vermögen umzugehen ist.

    Der zentrale Zweck: Vermögen bündeln statt zersplittern

    Ohne Stiftung würde ein Familienvermögen bei jeder Erbgeneration weiter aufgeteilt – Unternehmensanteile gehen an mehrere Kinder, die wiederum an ihre eigenen Kinder vererben, bis am Ende viele kleine Anteile mit unterschiedlichen Interessen existieren. Das kann bei einem Familienunternehmen die Handlungsfähigkeit lähmen, wenn sich die Erben nicht einig sind. Eine Familienstiftung hält das Vermögen als Ganzes zusammen, während die Familienmitglieder nur noch Begünstigte mit einem Anspruch auf Ausschüttungen sind, aber keine direkten Eigentümer mehr.

    Steuerliche Effekte, die sich daraus ergeben

    Bei der Errichtung fällt zunächst Schenkungsteuer an, weil die Übertragung an die Stiftung wie eine Schenkung behandelt wird – hier gilt in der Regel der Steuersatz und Freibetrag der Steuerklasse I, orientiert am Verhältnis zum entferntesten Berechtigten der Stiftung. Laufend zahlt die Stiftung Körperschaftsteuer auf ihre Erträge (15 Prozent plus Solidaritätszuschlag) sowie gegebenenfalls Gewerbesteuer, wenn sie gewerblich tätig ist. Ausschüttungen an die Begünstigten werden bei diesen wie Kapitaleinkünfte behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli.

    Der wichtigste steuerliche Sondereffekt betrifft die Erbschaftsteuer: Weil die Stiftung keinen Erbfall im klassischen Sinn erlebt (sie "stirbt" nicht), wird stattdessen alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer fällig. Diese ersetzt die Erbschaftsteuer, die sonst bei jedem Generationswechsel anfallen würde. Details dazu findest du im Artikel zur Erbersatzsteuer und dem 30-Jahres-Zyklus.

    Rechenbeispiel: Familienunternehmen mit 8 Millionen Euro Wert

    Eine Unternehmerfamilie überlegt, ihr Familienunternehmen im Wert von 8 Millionen Euro in eine Familienstiftung einzubringen, statt es klassisch zu vererben.

    Bei klassischer Vererbung an drei Kinder würde jedes Kind grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen können, bei entsprechender Verschonung für Betriebsvermögen könnte ein großer Teil steuerfrei bleiben, solange Haltefristen und Lohnsummen eingehalten werden – allerdings mit dem Risiko, dass sich die drei Erben über die Unternehmensführung nicht einig werden.

    Bei Einbringung in eine Familienstiftung fällt bei Gründung Schenkungsteuer an, in der Regel unter Nutzung der Betriebsvermögensverschonung ebenfalls stark reduziert, danach bleibt das Unternehmen als Ganzes erhalten und wird zentral von einem Stiftungsvorstand geführt, während die drei Kinder als Begünstigte Ausschüttungen erhalten, ohne unmittelbare Gesellschafter zu sein. Die Erbersatzsteuer nach 30 Jahren muss dabei von Anfang an mit eingeplant werden.

    Nachteile, die oft unterschätzt werden

    Das Vermögen ist ab der Übertragung unwiderruflich der Stiftung zugeordnet. Die Familie kann es nicht mehr verkaufen, verschenken oder unter sich aufteilen, selbst wenn sich die Lebensumstände ändern. Die Satzung muss deshalb von Anfang an sehr durchdacht formuliert sein, denn nachträgliche Änderungen sind nur eingeschränkt möglich. Auch laufende Kosten für Verwaltung, Buchhaltung und die Stiftungsaufsicht sollten nicht unterschätzt werden.

    Für wen sich eine Familienstiftung überhaupt lohnt

    In der Praxis lohnt sich eine Familienstiftung meist erst ab einem Vermögen im mehrstelligen Millionenbereich, häufig im Zusammenhang mit einem Familienunternehmen, das über Generationen zusammengehalten werden soll. Für kleinere Vermögen stehen die laufenden Kosten und die Bindung des Vermögens meist in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen.

    Checkliste vor der Gründung

    • Klaren Stiftungszweck und Kreis der Begünstigten definiert
    • Vermögenswert und Struktur (Betriebsvermögen, Immobilien, Kapitalvermögen) bewertet
    • Schenkungsteuerliche Belastung bei Gründung berechnet, inklusive möglicher Verschonung
    • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre in der langfristigen Finanzplanung berücksichtigt
    • Satzung mit Blick auf Flexibilität für künftige Generationen sorgfältig gestaltet
    • Laufende Verwaltungskosten realistisch eingeplant

    Fazit

    Eine Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, sondern ein Instrument, um größeres Vermögen über Generationen zusammenzuhalten und vor Zersplitterung zu schützen. Die steuerlichen Effekte – von der Schenkungsteuer bei Gründung bis zur Erbersatzsteuer alle 30 Jahre – müssen von Anfang an in die Gesamtplanung einfließen, sonst drohen später unangenehme Überraschungen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Gründung einer Familienstiftung ist eine langfristige Entscheidung, die sorgfältige Planung mit Steuerberater und Notar erfordert. Beratungstermin buchen