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    Steuertipps18. Juli 2023

    Elterngeld trotz hohem Einkommen

    Elterngeld trotz hohem Einkommen

    Tipps zur Maximierung des Elterngeldes Elterngeld trotz hohem Einkommen Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern während der Elternzeit. Doch für Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 150.000 Euro können die Bedingungen für den Bezug des Elterngeldes ab 2

    Ihr verdient gut, plant Nachwuchs, und dann die Ernüchterung: Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro bei Paaren beziehungsweise 150.000 Euro bei Alleinerziehenden entfällt der Anspruch auf Elterngeld komplett. Wer knapp über dieser Grenze liegt, verschenkt damit unter Umständen mehrere tausend Euro, obwohl sich das mit ein wenig Planung hätte vermeiden lassen.

    In diesem Artikel zeige ich dir, wie die Einkommensgrenze konkret berechnet wird, welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und worauf du bei der Planung rund um die Geburt achten solltest.

    Wie die Einkommensgrenze ermittelt wird

    Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes, wie es sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen betrachtet, bei Alleinerziehenden das individuelle. Liegt dieses über der jeweiligen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig, nicht nur teilweise.

    Rechenbeispiel: Die Grenze knapp verfehlen

    Ein Ehepaar hat im maßgeblichen Jahr ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 180.000 Euro, also 5.000 Euro über der Grenze von 175.000 Euro. Ohne Gestaltung verlieren beide Elternteile den kompletten Anspruch auf Elterngeld. Bei einem angenommenen Elterngeldanspruch von beispielsweise 1.800 Euro monatlich über 12 Monate für den hauptbetreuenden Elternteil entgehen der Familie damit 21.600 Euro. Diese Summe steht in keinem Verhältnis zu den 5.000 Euro, um die die Grenze überschritten wurde.

    Legale Wege, unter der Grenze zu bleiben

    Wichtig vorab: Es geht ausschließlich um legale steuerliche Gestaltung, nicht um das Verschweigen von Einkommen. Folgende Ansätze kommen in Betracht:

    • Verschiebung von Sonderzahlungen wie Boni oder Tantiemen in ein anderes Kalenderjahr, sofern der Arbeitgeber das mitträgt und es sich um eine echte zeitliche Verschiebung handelt, nicht um eine bloße buchhalterische Umbuchung
    • Nutzung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, um das zu versteuernde Einkommen im maßgeblichen Jahr gezielt zu senken, etwa durch zusätzliche Einzahlungen in die Basisrente
    • Bei Selbstständigen die Verschiebung von Betriebsausgaben oder Investitionen, etwa über den Investitionsabzugsbetrag, in das für das Elterngeld relevante Jahr
    • Bei Kapitalgesellschaften die Planung von Ausschüttungszeitpunkten, da nur tatsächlich zugeflossenes Einkommen zählt

    Worauf es bei der zeitlichen Planung ankommt

    Da das maßgebliche Jahr das Kalenderjahr vor der Geburt ist, lohnt sich frühzeitige Planung, idealerweise schon mit Kinderwunsch und nicht erst nach der positiven Schwangerschaft. Wer erst im letzten Moment reagiert, hat oft keine Zeit mehr, Einkommensbestandteile sinnvoll zu verschieben, weil Verträge und Zahlungen schon feststehen.

    Praxisfalle: Sich nur auf den Bruttolohn verlassen

    Viele unterschätzen, wie stark Kapitaleinkünfte, Vermietungseinkünfte oder Gewinnausschüttungen das zu versteuernde Gesamteinkommen erhöhen können. Wer sein Gehalt korrekt unter der Grenze hat, aber zusätzlich signifikante Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) erzielt, kann durch diese zusätzlichen Einkünfte trotzdem über die Elterngeld-Einkommensgrenze rutschen.

    Auch die Steuerklasse spielt eine Rolle

    Bei Arbeitnehmern ohne größere Zusatzeinkünfte lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Steuerklasse vor der Geburt, da das Elterngeld selbst auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet wird. Ein rechtzeitiger, ordnungsgemäßer Steuerklassenwechsel kann die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen, solange die gesetzlichen Fristen dafür eingehalten werden. Das ist ein eigenständiges Thema und unabhängig von der reinen Einkommensobergrenze zu betrachten.

    Checkliste für Paare mit hohem Einkommen

    • Ermittle frühzeitig euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen für das maßgebliche Kalenderjahr
    • Prüfe, wie nah ihr an der Grenze von 175.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei Alleinerziehenden) liegt
    • Kläre mit dem Arbeitgeber, ob Bonuszahlungen zeitlich verschoben werden können
    • Nutze legale Möglichkeiten wie zusätzliche Altersvorsorgebeiträge, um das zu versteuernde Einkommen zu senken
    • Berücksichtige Kapital- und Mieteinkünfte in deiner Gesamtrechnung, nicht nur das Gehalt
    • Plane einen sinnvollen Steuerklassenwechsel rechtzeitig vor der Geburt, falls relevant

    Fazit

    Die Einkommensgrenze beim Elterngeld ist eine harte Grenze ohne Gleitzone, deshalb kann bereits eine geringe Überschreitung finanziell schwer wiegen. Mit vorausschauender Planung lässt sich das in vielen Fällen legal vermeiden. Mehr zum passenden Timing findest du in unserem Beitrag zum Steuerklassenwechsel vor der Geburt und Elterngeld sowie zur Checkliste für steuerliche Vorteile mit Kindern.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Berechnung eures Falls sprechen wir gern rechtzeitig vor der Geburt darüber. Beratungstermin buchen