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    Vermögen & Bank

    Bankkonto in Singapur: Vermögen diversifizieren – legal und gemeldet

    Singapur ist für viele vermögende Privatpersonen der sicherste Hafen außerhalb Europas: stabile Währung, starke Rechtsordnung, Banken mit Weltruf. Ein Konto dort ist legal. Es ist aber kein Versteck vor dem Finanzamt. Wir begleiten dich bei der Eröffnung ab einem Anlagevermögen von rund 1 Mio. € – und sorgen dafür, dass in Deutschland alles sauber erklärt ist.

    • Privat- und Vermögenskonto für High-Net-Worth-Individuals
    • Diversifikation in einen anderen Rechts- und Währungsraum
    • Anlage in Aktien, ETFs und Anleihen über die Bank
    • Automatischer Informationsaustausch (CRS) mit Deutschland
    • Begleitung durch unseren Partner in Singapur

    Haftungsausschluss

    Die Inhalte auf dieser Website, einschließlich aller angebotenen Online-Kurse, Bücher und sonstigen Materialien, dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung dar. Sie ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder einen anderen Fachberater. Obwohl wir die Inhalte sorgfältig erstellen und regelmäßig aktualisieren, können wir keine Garantie für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen.

    Die hier bereitgestellten Informationen sollen dir einen allgemeinen Überblick und eine erste Orientierung bieten. Sie sind jedoch nicht als individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung gedacht. Für deine speziellen steuerlichen Fragen und Anliegen wende dich bitte direkt an einen qualifizierten Steuerberater.

    Vermögenskonto in Singapur anfragen

    Legal heißt: gemeldet und erklärt – keine Steuerhinterziehung

    Ein Konto im Ausland zu haben, ist in Deutschland völlig legal. Singapur nimmt am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (CRS) teil. Bei meldepflichtigen Konten deutscher Steueransässiger werden Kontostände und Erträge an die deutsche Steuerverwaltung übermittelt. Die Bank verlangt eine zutreffende steuerliche Selbstauskunft.

    Wer Kapitalerträge verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Dabei helfen wir nicht. Unser Ziel ist das Gegenteil: ein Konto, bei dem du ruhig schlafen kannst, weil es in deiner Steuererklärung genauso sauber auftaucht wie dein Depot in Deutschland.

    Wer ein Konto bekommt

    Banken in Singapur sind auf vermögende Kunden ausgerichtet und setzen für das Private Banking Mindestvermögen voraus. Deshalb richtet sich dieses Angebot an Personen mit einem anzulegenden Vermögen ab etwa 1 Mio. €. Darunter ist ein Konto nicht ausgeschlossen, aber selten wirtschaftlich sinnvoll.

    Die Banken prüfen sehr gründlich, woher das Geld kommt. Unternehmensverkauf, Erbschaft, Immobilienverkauf oder langjährige Einkünfte müssen mit Unterlagen belegt werden. Das ist kein Hindernis, sondern dein Schutz: Was die Bank geprüft hat, kannst du auch dem Finanzamt jederzeit zeigen.

    Aktien, ETFs und Anleihen über Singapur

    Über das Konto kannst du in der Regel weltweit anlegen: Aktien, ETFs, Anleihen und Fremdwährungen. Viele Kunden nutzen das, um einen Teil des Vermögens in US-Dollar oder Singapur-Dollar zu halten. Achte darauf, welche Fonds du kaufst: Für ausländische Fonds gelten in Deutschland die Regeln des Investmentsteuergesetzes mit Vorabpauschale.

    Wichtig: Steuerlich ändert der Ort des Depots nichts. Solange du in Deutschland wohnst, zahlst du auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Weil die ausländische Bank nichts einbehält, erklärst du die Erträge selbst in der Anlage KAP.

    Ablauf und Unterlagen

    Erstgespräch mit uns zur steuerlichen Einordnung, Vorprüfung durch unseren Partner, Zusammenstellung der Unterlagen, Termin bei der Bank (persönlich oder per Video, je nach Bank), Eröffnung und Einrichtung des Online-Bankings. Eine Zusage der Bank können wir vorab nicht geben.

    Typischerweise brauchst du Reisepass, Adressnachweis, Nachweise zur Mittelherkunft (Verträge, Kontoauszüge, Steuerbescheide), Angaben zu Beruf und Vermögensstruktur sowie deine steuerliche Identifikationsnummer. Kosten und Pakete unseres Partners nennen wir dir auf Anfrage; Bankgebühren und Mindestanlagen kommen getrennt dazu.

    Was du in Deutschland beachten musst

    Bereits versteuertes Geld wird durch die Überweisung nach Singapur nicht noch einmal besteuert. Auch das Konto selbst musst du nicht pauschal melden. Zu erklären sind die Erträge. Hältst du über das Konto Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, kann eine Mitteilung nach § 138 AO hinzukommen.

    Planst du, Deutschland zu verlassen, ist das Singapur-Konto ein guter Baustein. Dann musst du aber auch die Wegzugsteuer nach § 6 AStG bei Beteiligungen ab 1 % und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Blick behalten.

    Meine Einschätzung

    Für größere Vermögen ist Singapur eine der besten Adressen für Diversifikation. Nicht weil man dort Steuern spart – das tut man nicht –, sondern weil du dein Vermögen auf zwei starke Rechtsräume verteilst. Wer das sauber aufsetzt, hat ein Konto, das auch in Krisenzeiten funktioniert.

    Häufige Fragen