Steuern mit Kopf Logo

    Zweite Staatsbürgerschaft · Naher Osten

    Zweite Staatsbürgerschaft Ägypten

    Staatsbürgerschaft über Immobilie, Einlage oder Firmeninvestition – mit Zugang zu einem großen Markt. Hier findest Du alle Eckdaten auf einer Seite: Reisefreiheit, Investitionswege, Kostenschätzung, Ablauf – und was steuerlich vorher geklärt sein muss.

    • Mindestkapital: ab 250.000 USD
    • Bearbeitungszeit: ca. 6–9 Monate
    • Visafrei: 67 Länder
    • Beliebte Ziele: Singapur, Südafrika, China
    • Leben & arbeiten: Ägypten

    Die Vorteile des Passes von Ägypten

    ✓ Mehrere Investitionswege, teils mit Kapitalrückfluss

    ✓ Zugang zum ägyptischen Markt und zur Region

    ✓ Kein dauerhafter Aufenthalt erforderlich

    ✓ Singapur, Südafrika und China mit erleichtertem Zugang

    ✓ Vererbbare Staatsangehörigkeit

    Reisefreiheit: 67 Länder ohne Visum

    Mit dem Pass von Ägypten erreichst Du rund 67 Länder ohne vorheriges Visum oder mit Visum bei Ankunft. Besonders gefragt: Singapur, Südafrika, China.

    Schengen-Raum: Visum nötig

    Vereinigtes Königreich: Visum nötig

    Kanada: Visum nötig

    USA: Visum nötig

    China: Visum nötig

    Singapur: je nach Stand prüfen

    Hongkong: visafrei

    VAE: je nach Stand prüfen

    Orientierung, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. „Visafrei" schließt Einreisegenehmigungen wie ETIAS, ETA (UK) oder eTA (Kanada) nicht aus. Zielstaaten ändern ihre Visaregeln jederzeit – vor Antrag und Reise prüfen wir den aktuellen Stand für Deine Ziele.

    Nächster Schritt

    Ist Ägypten das richtige Programm für Dich?

    Fülle den kurzen Fragebogen aus – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.

    Investitionswege

    Kauf einer staatlichen Immobilie

    Bankeinlage mit Haltefrist

    Investition in ein ägyptisches Unternehmen

    Nicht rückzahlbarer Beitrag

    Ablauf in fünf Schritten

    1. Unterlagen

    2. Sicherheitsprüfung

    3. Investition

    4. Genehmigung

    5. Passausgabe

    Besonderheiten und Passt-zu-Dir-Check

    Geringere Reisefreiheit – eher Investitions- als Reisepass

    Passt besonders für: Investoren mit Geschäftsinteresse in Nordafrika und dem Nahen Osten.

    Steuerlich zuerst klären

    Der Pass allein ändert nichts an Deiner deutschen Steuerpflicht. Wer zusätzlich wegziehen will, muss Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG), Wohnsitzaufgabe und Hinzurechnungsbesteuerung vorher durchrechnen.

    Genau hier setzen wir an: Wir prüfen Deine Ausgangslage und begleiten Dich zusammen mit unserem spezialisierten Fachpartner durch den Antrag.

    Häufige Fragen

    Kostenschätzung Ägypten

    PostenRichtwert
    Ägypten
    Mindestinvestition, je nach Wegab ca. 250.000 USD
    Due Diligence, Behörden, Vermittlungzusätzlich

    Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Hinzu kommen Prüf-, Behörden- und Beratungsentgelte; für Familien gelten eigene Staffelungen. Den verbindlichen Stand prüfen wir vor Deinem Antrag gemeinsam mit unserem Fachpartner.

    Ist Ägypten das richtige Programm für Dich?

    Fülle den kurzen Fragebogen aus – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.

    Die folgenden Angaben sind freiwillig, helfen uns aber, Deinen Fall im Voraus gut einzuschätzen.

    Was ist Dir wichtig? (mehrfach möglich, freiwillig)

    Haftungsausschluss

    Die Inhalte auf dieser Website, einschließlich aller angebotenen Online-Kurse, Bücher und sonstigen Materialien, dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung dar. Sie ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder einen anderen Fachberater. Obwohl wir die Inhalte sorgfältig erstellen und regelmäßig aktualisieren, können wir keine Garantie für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen.

    Die hier bereitgestellten Informationen sollen dir einen allgemeinen Überblick und eine erste Orientierung bieten. Sie sind jedoch nicht als individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung gedacht. Für deine speziellen steuerlichen Fragen und Anliegen wende dich bitte direkt an einen qualifizierten Steuerberater.