Wirtschaft schrumpft – Steuern steigen: Warum du jetzt handeln solltest

Die deutsche Wirtschaft steckt 2025 in einer angespannten Lage. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Industrieproduktion im August um 4,3 % eingebrochen – der stärkste Rückgang seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022. Besonders hart traf es die Autoindustrie mit einem Mi
Wenn die Konjunktur schwächelt, steigen für viele Selbstständige und Unternehmer gleichzeitig die laufenden Kosten und der Druck bei der Steuerlast. Umsätze gehen zurück, Vorauszahlungen basieren aber noch auf dem alten, besseren Jahr. Das Ergebnis: Liquiditätsengpässe, obwohl das laufende Geschäftsjahr eigentlich schlechter läuft. Genau in solchen Phasen lohnt es sich, die steuerlichen Instrumente zu nutzen, die für schwierige Jahre gemacht sind – statt einfach abzuwarten.
Wer in einer wirtschaftlich angespannten Lage nichts tut, zahlt oft mehr Steuern, als er müsste, weil das Finanzamt von veralteten Zahlen ausgeht. Wer aktiv wird, kann die Steuerlast an die tatsächliche Situation anpassen und wichtige Liquidität sichern.
Vorauszahlungen anpassen
Die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen basieren auf dem letzten veranlagten Jahr. Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr absehbar niedriger ausfällt, kannst du beim Finanzamt formlos einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Das ist keine Kulanzleistung, sondern ein Anspruch, sofern du die geringeren Einkünfte plausibel darlegst, etwa mit einer betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Rechenbeispiel
Ein Einzelunternehmer hatte im Vorjahr einen Gewinn von 150.000 € und zahlt entsprechend hohe vierteljährliche Vorauszahlungen. Im laufenden Jahr bricht der Umsatz ein, die BWA zeigt einen erwarteten Gewinn von nur noch 60.000 €.
Ohne Anpassung würde er weiter auf Basis von 150.000 € Vorauszahlungen leisten und müsste bei einem Grenzsteuersatz von 42 % grob 63.000 € Einkommensteuer vorstrecken, obwohl die tatsächliche Steuerschuld bei einem Gewinn von 60.000 € deutlich niedriger liegt. Mit einem rechtzeitigen Herabsetzungsantrag zahlt er nur noch Vorauszahlungen, die dem erwarteten Gewinn entsprechen, und behält die Differenz als Liquidität im Unternehmen, statt sie ein Jahr lang zinslos beim Finanzamt zu parken.
Verlustrücktrag und Verlustvortrag
Entsteht am Jahresende tatsächlich ein steuerlicher Verlust, kannst du diesen nutzen, um Steuern aus früheren oder künftigen Jahren zu reduzieren. Der Verlustrücktrag erlaubt es, einen Verlust mit dem Gewinn des Vorjahres zu verrechnen und dadurch bereits gezahlte Steuer zurückzuerhalten. Der Verlustvortrag verrechnet den Verlust mit künftigen Gewinnen. Bei größeren Verlustvorträgen greift die Mindestbesteuerung: Bis zu einem Sockelbetrag ist der Verlustvortrag in voller Höhe verrechenbar, darüber hinaus nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des übersteigenden Gewinns, sodass auch bei hohen Verlustvorträgen ein Teil des Gewinns steuerpflichtig bleibt.
Investitionsabzugsbetrag nutzen
Wer schon jetzt weiß, dass er in den nächsten Jahren investieren will, kann über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bereits vorab gewinnmindernd geltend machen, ohne dass die Investition schon getätigt wurde. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Bildung und schafft Liquidität genau dann, wenn sie gebraucht wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass bestimmte Betriebsgrößengrenzen nicht überschritten werden und die Investition innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich nachgeholt wird, sonst wird der Abzug rückwirkend wieder rückgängig gemacht und mit Zinsen belegt.
Stundung und Ratenzahlung
Wenn trotz Anpassung der Vorauszahlungen eine Steuerschuld fällig wird, die du nicht auf einen Schlag zahlen kannst, ist ein Stundungsantrag nach § 222 AO eine Möglichkeit. Das Finanzamt kann die Fälligkeit hinausschieben, üblicherweise gegen Stundungszinsen, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde und der Steueranspruch dadurch nicht gefährdet wird. Eine unbegründete Stundungsbitte ohne nachvollziehbare Liquiditätsdarstellung wird in der Regel abgelehnt.
Praxisfallen
Viele Unternehmer warten mit dem Herabsetzungsantrag bis zur Steuererklärung im Folgejahr, statt ihn sofort zu stellen, sobald sich die schlechtere Geschäftslage abzeichnet. Das kostet unnötig Liquidität über Monate.
Ein weiterer Fehler ist, den Investitionsabzugsbetrag zu bilden, ohne die geplante Investition realistisch zu terminieren. Wird die Investition nicht fristgerecht nachgeholt, muss der Abzug rückwirkend aufgelöst werden, inklusive Verzinsung der Steuernachzahlung.
Checkliste für schwierige Geschäftsjahre
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung erstellen und mit dem Vorjahr vergleichen
- Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen frühzeitig stellen, nicht erst am Jahresende
- Verlustrücktrag und Verlustvortrag rechtzeitig mit dem Steuerberater durchrechnen
- Investitionsabzugsbetrag nur bilden, wenn die Investition realistisch geplant ist
- Bei Liquiditätsengpässen frühzeitig Kontakt zum Finanzamt suchen statt Fristen verstreichen zu lassen
- Stundungsanträge mit nachvollziehbarer Liquiditätsplanung begründen
Fazit
In wirtschaftlich schwierigen Jahren entscheidet sich oft nicht am operativen Geschäft, sondern an der Steuerplanung, ob genug Liquidität übrig bleibt. Die Instrumente dafür existieren seit Jahren und sind keine Grauzone, sondern gesetzlich vorgesehene Anpassungsmechanismen. Wer sie aktiv nutzt, statt auf den nächsten Steuerbescheid zu warten, hat in einer Abschwungphase spürbar mehr finanziellen Spielraum.
Zur Nutzung des Investitionsabzugsbetrags bei konkreten Anschaffungen findest du mehr im Beitrag zu IAB und PV-Anlagen. Für eine individuelle Liquiditäts- und Steuerplanung buchst du am besten direkt einen Beratungstermin.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Anträge auf Herabsetzung oder Stundung sind stets einzelfallbezogen zu begründen. Beratungstermin buchen
