Wie wirkt sich die Ausübung von 2 Vollzeitjobs gleichzeitig auf die Steuerklasse aus?

In diesem Artikel beleuchten wir, welche steuerlichen Auswirkungen es hat, wenn man in Deutschland zwei Vollzeitjobs gleichzeitig ausübt und wie die Steuerklasse in diesem Kontext eine Rolle spielt.
Zwei Vollzeitjobs parallel – das klingt nach Ausnahmefall, kommt aber öfter vor, als man denkt: Freiberufler mit zusätzlicher Festanstellung, befristete Übergangsphasen bei Jobwechsel oder schlicht der Wunsch, in kurzer Zeit möglichst viel zu verdienen. Steuerlich wird das schnell komplex, arbeitsrechtlich sogar heikel.
Bevor du zwei Vollzeitstellen gleichzeitig annimmst, solltest du sowohl die steuerliche als auch die arbeitszeitrechtliche Seite kennen. Beide hängen enger zusammen, als viele erwarten.
Steuerliche Einordnung bei zwei Vollzeitjobs
Sobald du zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hast, wird nur eines davon mit deiner regulären Steuerklasse geführt, das zweite automatisch mit Steuerklasse 6. Die Wahl, welches Verhältnis als Hauptjob gilt, triffst grundsätzlich du über die Vorlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beim jeweiligen Arbeitgeber – sinnvollerweise wählst du den besser bezahlten Job als Hauptjob.
Da Steuerklasse 6 ohne Grundfreibetrag arbeitet, wird der zweite Vollzeitjob von Anfang an mit einem hohen Prozentsatz besteuert – ein fester Prozentsatz lässt sich aus der Steuerklasse allein nicht ableiten.
Arbeitszeitrechtliche Grenzen nicht vergessen
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht, bis zu zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Diese Grenze gilt über alle Arbeitsverhältnisse hinweg, nicht pro Job. Zwei parallele Vollzeitstellen mit jeweils 40 Wochenstunden überschreiten die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit fast zwangsläufig. Das ist kein steuerliches, sondern ein arbeitsrechtliches Risiko, das im Zweifel beide Arbeitsverhältnisse gefährden kann.
Jahresbrutto ist nicht zu versteuerndes Einkommen
Bei zwei Monatsgehältern von 3.800 Euro und 3.200 Euro beträgt das Jahresbrutto bei zwölf gleichen Zahlungen 84.000 Euro. Daraus lässt sich kein exakter Lohnsteuerabzug und keine sichere Rückerstattung ableiten. Sozialversicherung, Werbungskosten und persönliche Verhältnisse beeinflussen die Jahressteuer. Der Grenzsteuersatz ist nicht die Steuer auf das gesamte Bruttogehalt.
Praxisfallen bei zwei Vollzeitjobs
- Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Beide Arbeitgeber können bei Bekanntwerden arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen, im Extremfall eine Kündigung.
- Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag: Viele Arbeitsverträge untersagen Nebentätigkeiten bei Konkurrenzunternehmen ausdrücklich.
- Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten: Beide Arbeitgeber müssen über weitere Beschäftigungsverhältnisse informiert werden, damit die Beitragsberechnung korrekt erfolgt.
- Unterschätzte Steuerlast: Bei zwei hohen Gehältern nähert sich die Gesamtbelastung schnell dem Spitzensteuersatz, was viele bei der Jobannahme nicht einkalkulieren.
Checkliste vor zwei Vollzeitjobs
- Prüfe beide Arbeitsverträge auf Nebentätigkeits- und Wettbewerbsklauseln.
- Kläre die Vereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz, gegebenenfalls mit rechtlicher Beratung.
- Lege fest, welcher Job als Hauptbeschäftigung mit der günstigeren Steuerklasse geführt wird.
- Kalkuliere die Gesamtsteuerlast realistisch anhand deines kombinierten Jahreseinkommens.
- Plane von Anfang an eine Steuererklärung ein, auch wenn die Erstattung bei hohem Gesamteinkommen geringer ausfällt als erwartet.
Fazit
Zwei Vollzeitjobs gleichzeitig sind steuerlich über Steuerklasse 6 grundsätzlich abbildbar, bringen aber eine hohe monatliche Belastung im Zweitjob und rücken dein Gesamteinkommen schnell in Richtung Spitzensteuersatz. Mindestens ebenso wichtig ist die arbeitszeitrechtliche Prüfung, die in der Praxis oft übersehen wird. Grundlagen zur Steuerklasse 6 selbst findest du in unserem Beitrag Steuerklasse 6: Wann ist sie relevant.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für die Prüfung deiner konkreten Konstellation Beratungstermin buchen.
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