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    Arbeiten & Pendeln4. Dezember 2023

    Steuerklasse 6 und Zweitjob: Was du wissen solltest

    Steuerklasse 6 und Zweitjob: Was du wissen solltest

    Steuerklasse 6 ist in Deutschland für Arbeitnehmer relevant, die mehr als einen Job haben. Während der Erstjob in der Regel nach einer der Steuerklassen 1 bis 5 besteuert wird, je nach persönlicher Situation wie Familienstand oder Kinderanzahl, wird jeder weitere Job automatisch in Steuerklasse 6 ei

    Du überlegst, neben deinem Hauptjob einen zweiten anzunehmen, um schneller zu sparen oder ein Projekt zu finanzieren? Steuerklasse 6 sollte dabei kein Grund zum Zögern sein, aber du solltest wissen, wie sich das auf dein monatliches Netto und deine Jahresabrechnung auswirkt, bevor du zusagst.

    Viele unterschätzen, wie deutlich der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoertrag im Zweitjob ausfällt, und sind dann enttäuscht, wenn der erste Gehaltszettel kommt. Mit der richtigen Erwartungshaltung lässt sich das vermeiden.

    Wann Steuerklasse 6 überhaupt greift

    Steuerklasse 6 gilt für jedes Arbeitsverhältnis, das zusätzlich zu deinem Hauptjob besteht und regulär über die Lohnsteuer abgerechnet wird. Ausgenommen sind Minijobs bis zur aktuellen Geringfügigkeitsgrenze, wenn der Arbeitgeber sie pauschal versteuert – diese laufen unabhängig von deiner Steuerklasse und wirken sich nicht auf deinen Grundfreibetrag im Hauptjob aus.

    Sobald der Zweitjob sozialversicherungspflichtig und regulär lohnsteuerpflichtig ist, meldet der Arbeitgeber ihn über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale an, und das System weist automatisch Steuerklasse 6 zu.

    Was das für dein monatliches Netto bedeutet

    Ohne Grundfreibetrag und ohne die volle Vorsorgepauschale wird im Zweitjob von Beginn an Lohnsteuer fällig. Der Abzug liegt je nach Höhe des Verdienstes häufig zwischen 15 und 35 Prozent – deutlich mehr, als du es aus deinem Hauptjob bei vergleichbarem Betrag gewohnt bist.

    Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge, die im Zweitjob wie gewohnt anfallen, sofern es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Insgesamt solltest du bei einem Zweitjob realistisch mit 55 bis 70 Prozent Nettoertrag vom Bruttolohn rechnen, nicht mit den üblichen 65 bis 75 Prozent aus deinem Hauptjob.

    Rechenbeispiel: Zweitjob als Werkstudent oder Angestellter

    Ein Angestellter nimmt einen Zweitjob mit 800 Euro brutto monatlich an. In Steuerklasse 6 werden davon etwa 20 Prozent Lohnsteuer einbehalten, also rund 160 Euro, zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge von etwa 21 Prozent, also weitere 168 Euro. Netto verbleiben ihm damit rund 470 bis 490 Euro aus dem Zweitjob.

    Über die Steuererklärung wird der zu hohe Lohnsteuerabzug später korrigiert, die Sozialversicherungsbeiträge dagegen bleiben unverändert bestehen – sie werden nicht über die Steuererklärung erstattet, da es sich nicht um Steuern, sondern um Versicherungsbeiträge handelt, die dir im Gegenzug Ansprüche etwa in der Rentenversicherung aufbauen.

    Wann sich ein Zweitjob trotzdem lohnt

    Rein steuerlich betrachtet ist der Zweitjob nie der effizienteste Weg zu mehr Netto – steuerfreie Arbeitgeberleistungen oder eine Erhöhung im Hauptjob schneiden oft besser ab. Trotzdem macht ein Zweitjob Sinn, wenn du zusätzliche Erfahrung sammeln willst, eine Nebentätigkeit ausbauen möchtest, die perspektivisch zum Hauptstandbein wird, oder schlicht kurzfristig mehr Einkommen brauchst und die Steuererklärung ohnehin machst.

    Praxisfallen beim Zweitjob

    • Sozialversicherungspflicht übersehen: Zwei Teilzeitjobs können in der Summe zu einer vollen Sozialversicherungspflicht führen, auch wenn jeder für sich geringfügig wirkt.
    • Arbeitszeitgrenzen: Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die zulässige Gesamtarbeitszeit über beide Jobs hinweg.
    • Fehlende Abstimmung mit dem Hauptarbeitgeber: Manche Arbeitsverträge verlangen eine Anzeige oder Genehmigung von Nebentätigkeiten.
    • Keine Steuererklärung abgegeben: Damit verschenkst du die Erstattung aus der überhöhten Lohnsteuer im Zweitjob.

    Checkliste vor Annahme eines Zweitjobs

    • Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Regelungen zu Nebentätigkeiten.
    • Kalkuliere den Nettoertrag realistisch mit den höheren Abzügen in Steuerklasse 6.
    • Kläre, ob eine Sozialversicherungspflicht durch die Kombination beider Jobs entsteht.
    • Plane von Anfang an, jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
    • Vergleiche Alternativen wie steuerfreie Zusatzleistungen oder eine Gehaltsverhandlung im Hauptjob.

    Fazit

    Ein Zweitjob mit Steuerklasse 6 bringt monatlich weniger Netto, als der Bruttolohn vermuten lässt, gleicht sich aber über die Steuererklärung größtenteils wieder aus. Wer die Abzüge realistisch einplant und die Erklärung nicht vergisst, kann einen Zweitjob sinnvoll nutzen. Details zur passenden Zuordnung deiner Jobs findest du im Beitrag zu Steuerklasse 6: Freiwillig oder verpflichtend.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für die Planung deines Zweitjobs Beratungstermin buchen.