Steuerklasse 6 und Steuerrückzahlung

Die Steuerklasse 6 betrifft dich vor allem dann, wenn du neben deinem Hauptjob noch einer weiteren Beschäftigung nachgehst. In dieser Klasse ist der Steuerabzug besonders hoch.
Du zahlst über Steuerklasse 6 monatlich deutlich mehr Lohnsteuer als dir lieb ist – und fragst dich, ob und wann du das Geld zurückbekommst? Die Antwort ist eindeutig ja, in fast allen Fällen. Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern wie viel und über welchen Weg.
Viele meiner Mandanten mit Zweitjob verzichten aus Bequemlichkeit auf die Steuererklärung, weil sie den Papierkram scheuen. Das ist bei Steuerklasse 6 fast immer ein Fehler, denn hier liegt regelmäßig eine der höchsten Erstattungssummen pro abgegebener Erklärung.
Warum die Rückzahlung bei Steuerklasse 6 so wahrscheinlich ist
Der monatliche Lohnsteuerabzug in Steuerklasse 6 erfolgt ohne Grundfreibetrag und ohne die üblichen Pauschalen, die in anderen Steuerklassen automatisch berücksichtigt werden. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dagegen dein tatsächliches Jahreseinkommen aus allen Jobs zusammen betrachtet, inklusive aller dir zustehenden Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben.
Diese Differenz zwischen vorläufigem, überhöhtem Abzug und der tatsächlich geschuldeten Steuer führt in aller Regel zu einer Erstattung. Je niedriger dein Zweiteinkommen im Verhältnis zum Hauptjob ist, desto größer fällt die Differenz meist aus.
Rechenbeispiel: Erstattung durch Steuererklärung
Ein Arbeitnehmer hat im Hauptjob 42.000 Euro Jahresbrutto und im Zweitjob mit Steuerklasse 6 zusätzlich 6.000 Euro Jahresbrutto. Im Zweitjob wurden während des Jahres pauschal etwa 1.200 Euro Lohnsteuer einbehalten, das entspricht 20 Prozent.
Bei der Veranlagung wird das Gesamteinkommen von 48.000 Euro nach dem regulären Einkommensteuertarif versteuert. Die darauf entfallende Jahressteuer liegt – abhängig von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Abzügen – häufig niedriger als die Summe der während des Jahres tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer aus beiden Jobs zusammen. Die Differenz, oft mehrere Hundert Euro, wird als Erstattung ausgezahlt. Wie hoch sie konkret ausfällt, hängt stark von individuellen Abzugsposten wie Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnlichen Belastungen ab.
Was die Erstattung zusätzlich erhöht
Neben dem reinen Ausgleich der Steuerklasse-6-Systematik kannst du in derselben Erklärung weitere Posten geltend machen:
- Werbungskosten für beide Arbeitsverhältnisse, etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.
- Vorsorgeaufwendungen wie Rentenversicherungsbeiträge, die nur anteilig über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.
- Sonderausgaben, etwa Kirchensteuer aus dem Vorjahr oder Spenden.
- Werbungskosten-Pauschbetrag, der automatisch angesetzt wird, wenn keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.
Praxisfallen bei der Erstattung
- Frist verpasst: Die Steuererklärung muss grundsätzlich fristgerecht eingereicht werden, bei Pflichtveranlagung gelten feste Termine – wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlt eine der beiden Lohnsteuerbescheinigungen, verzögert sich die Bearbeitung erheblich.
- Falsche Erwartungshaltung: Nicht jede Konstellation führt automatisch zu einer hohen Erstattung – bei sehr hohem Zweiteinkommen kann sich die Differenz auch deutlich verringern.
- Steuerklasse dauerhaft falsch zugeordnet: Wenn der besser bezahlte Job versehentlich als Nebenjob läuft, verschenkst du monatlich Liquidität, auch wenn sich am Jahresende alles ausgleicht.
Checkliste für deine Erstattung
- Sammle beide Lohnsteuerbescheinigungen direkt nach Jahresende.
- Trage alle Werbungskosten aus beiden Jobs vollständig ein.
- Prüfe, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht oder ob du freiwillig einreichst – bei Steuerklasse 6 lohnt sich beides fast immer.
- Nutze die Steuersoftware oder einen Steuerberater, um Freibeträge korrekt zu berücksichtigen.
- Reiche die Erklärung zeitnah ein, um die Erstattung nicht unnötig zu verzögern.
Fazit
Steuerklasse 6 führt fast immer zu einer spürbaren Rückzahlung, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Die Höhe hängt vom Verhältnis der Einkommen und deinen individuellen Abzugsposten ab, aber der Verzicht auf die Erklärung ist in dieser Konstellation praktisch immer die teurere Entscheidung. Mit unseren Tools kannst du deine voraussichtliche Erstattung vorab überschlagen.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für die konkrete Berechnung deiner Erstattung Beratungstermin buchen.
