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    Arbeiten & Pendeln11. Dezember 2023

    Steuerklasse 6 und Lohnsteuer

    Steuerklasse 6 und Lohnsteuer

    Steuerklasse 6 – das klingt erstmal nicht so verheißungsvoll. Sie ist in Deutschland die Steuerklasse, die für das zweite oder weitere Arbeitsverhältnisse einer Person zutrifft.

    Auf deiner Gehaltsabrechnung für den Zweitjob steht Steuerklasse 6 – und der Abzug wirkt überraschend hoch. Viele reagieren erst mal geschockt, weil vom Bruttolohn im Vergleich zum Hauptjob deutlich weniger übrig bleibt. Verständlich, aber es lohnt sich, genauer hinzuschauen, wie die Lohnsteuer hier eigentlich berechnet wird.

    Steuerklasse 6 folgt einer eigenen Logik innerhalb der Lohnsteuertabellen, die sich fundamental von den anderen fünf Klassen unterscheidet. Wer das Prinzip versteht, kann den monatlichen Abzug realistisch einordnen und weiß, wo er im Jahresverlauf wieder Geld zurückbekommt.

    Wie die Lohnsteuer in Steuerklasse 6 berechnet wird

    Beim Lohnsteuerabzug greift normalerweise der Grundfreibetrag, aktuell für Alleinstehende ein maßgeblicher Betrag pro Jahr, unterhalb dessen keine Steuer anfällt. In Steuerklasse 6 entfällt dieser Freibetrag komplett, ebenso die volle Vorsorgepauschale. Das Finanzamt geht davon aus, dass beides bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt wird.

    Das bedeutet konkret: Ab dem ersten Euro Bruttolohn im Zweitjob wird Lohnsteuer fällig, und zwar nach einem Tarif, der schneller ansteigt als in den anderen Klassen. Realistisch liegt der Abzug je nach Höhe des Verdienstes zwischen 14 und über 40 Prozent.

    Rechenbeispiel: Lohnsteuer im Zweitjob

    Ein Arbeitnehmer verdient im Zweitjob 1.000 Euro brutto monatlich. In Steuerklasse 1 würden auf diesen Betrag isoliert betrachtet kaum Steuern anfallen, weil der Grundfreibetrag greift. In Steuerklasse 6 dagegen wird sofort Lohnsteuer fällig – bei 1.000 Euro brutto liegt der Abzug häufig bei etwa 15 bis 18 Prozent, also 150 bis 180 Euro, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

    Netto bleiben ihm damit rund 800 bis 830 Euro aus dem Zweitjob – deutlich weniger, als eine reine Bruttoerhöhung im Hauptjob bringen würde. Der Unterschied liegt allein an der fehlenden Freibetragsberücksichtigung, nicht an einem grundsätzlich höheren Steuersatz auf das Gesamteinkommen.

    Warum sich das über die Steuererklärung ausgleicht

    Bei der Einkommensteuerveranlagung werden alle Einkünfte – aus Haupt- und Nebenjob – zusammengerechnet und einmal nach dem tatsächlich zutreffenden Steuertarif auf das Gesamteinkommen berechnet. Der Grundfreibetrag wird dabei natürlich nur einmal berücksichtigt, aber eben korrekt auf das gesamte Jahreseinkommen bezogen, nicht doppelt entzogen wie bei der separaten monatlichen Betrachtung.

    Die Differenz zwischen der im Zweitjob überproportional hoch gezahlten Lohnsteuer und der tatsächlich geschuldeten Jahressteuer wird dir erstattet.

    Praxisfallen bei der Lohnsteuer in Steuerklasse 6

    • Fehlende Steuererklärung: Ohne Veranlagung bleibt die Überzahlung dauerhaft beim Finanzamt.
    • Fehleinschätzung der Liquidität: Wer den Nettoertrag aus dem Zweitjob für laufende Ausgaben einplant, sollte den Erstattungsbetrag nicht schon vorab verplanen, da er erst mit dem Steuerbescheid kommt.
    • Kirchensteuer übersehen: Auch im Zweitjob wird Kirchensteuer nach deiner Religionszugehörigkeit abgezogen, das erhöht die gefühlte Belastung zusätzlich.
    • Solidaritätszuschlag: Bei geringeren Einkommen entfällt er inzwischen meist, kann aber bei Steuerklasse 6 durch die fehlenden Freibeträge früher greifen als in anderen Klassen.

    Checkliste für den Umgang mit Steuerklasse 6

    • Rechne den Nettoertrag aus dem Zweitjob realistisch, nicht anhand des Bruttobetrags.
    • Reiche jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung ein, um die Überzahlung zurückzuholen.
    • Bewahre beide Lohnsteuerbescheinigungen für die Veranlagung auf.
    • Prüfe bei stark schwankendem Zweiteinkommen, ob ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung sinnvoll ist.
    • Nutze einen Steuerrechner, um die zu erwartende Erstattung grob zu schätzen.

    Fazit

    Die hohe Lohnsteuer in Steuerklasse 6 ist eine technische Vorauszahlung, kein endgültiger Steuersatz. Wer seine Steuererklärung macht, bekommt die Differenz zur tatsächlichen Jahressteuerschuld zurück. Wichtig ist, die monatliche Belastung richtig einzuplanen und nicht von der Bruttozahl auf das Netto zu schließen. Mehr Hintergrund zur Systematik findest du in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Steuerklasse 6 und anderen Steuerklassen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine genaue Berechnung deiner Situation Beratungstermin buchen.