Steuerklasse 3/5 oder 4 mit Faktor: was für Ehepaare wirklich günstiger ist

Die Steuerklassenwahl verändert nicht die Jahressteuer, aber den monatlichen Netto-Cashflow und viele Lohnersatzleistungen.
"Welche Steuerklasse ist eigentlich besser?" ist eine der häufigsten Fragen, die uns Ehepaare stellen. Die ehrliche Antwort: Bei der Jahressteuer ist es egal, ob ihr 3/5 oder 4/4 mit Faktor wählt – am Ende zahlt ihr über die Steuererklärung dieselbe Summe. Der Unterschied liegt in der monatlichen Liquidität und im Risiko einer Nachzahlung.
Wer die Mechanik einmal verstanden hat, kann die Entscheidung an der eigenen Lebenssituation ausrichten statt an vagen Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis.
Wie Steuerklasse 3/5 funktioniert
Bei dieser Kombination bekommt der besser verdienende Partner Steuerklasse 3 mit einem verdoppelten Grundfreibetrag im monatlichen Lohnsteuerabzug, während der andere Partner in Steuerklasse 5 landet und dort kaum Freibeträge hat. Das Ergebnis: Der Besserverdiener zahlt monatlich spürbar weniger Lohnsteuer, der andere entsprechend mehr. In Summe kommt über das Jahr in etwa die Steuer heraus, die dem Splittingtarif entspricht – aber eben nur ungefähr, denn der Lohnsteuerabzug rechnet pauschal.
Wie das Faktorverfahren funktioniert
Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner formal in Steuerklasse 4, bekommen aber vom Finanzamt einen individuellen Faktor (kleiner als 1) zugewiesen, der auf Basis der voraussichtlichen Jahreseinkommen beider Partner berechnet wird. Dieser Faktor sorgt dafür, dass der monatliche Lohnsteuerabzug bereits sehr nah an der tatsächlichen, individuell anteiligen Jahressteuer liegt.
Rechenbeispiel
Partner A verdient 65.000 €, Partner B 20.000 € brutto im Jahr.
- 3/5: Partner A zahlt monatlich sehr wenig Lohnsteuer, Partner B dafür in Steuerklasse 5 überproportional viel gemessen an seinem Einkommen – bei 20.000 € brutto können das mehrere hundert Euro monatlich sein, die eigentlich nicht in dieser Höhe geschuldet wären. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung das aus; oft ergibt sich eine moderate Nachzahlung, weil der Abzug bei A zu niedrig war.
- 4/4 mit Faktor: Beide zahlen einen Betrag, der ihrem tatsächlichen Anteil an der gemeinsamen Steuerlast entspricht. Die Steuererklärung führt meist nur zu einer kleinen Differenz, egal ob Erstattung oder Nachzahlung.
Die Jahressteuer ist in beiden Fällen praktisch identisch – der Unterschied liegt in der Verteilung über die zwölf Monate.
Wann sich welche Variante lohnt
3/5 lohnt sich, wenn ihr das zusätzliche monatliche Netto beim Besserverdienenden bewusst nutzen wollt, etwa für eine höhere Kreditrate oder um mehr fürs Alter zurückzulegen, und wenn ihr diszipliniert genug seid, für die Steuererklärung eine Rücklage zu bilden. Das Faktorverfahren passt besser, wenn euch Planungssicherheit wichtiger ist als maximales Netto beim einen Partner, oder wenn der Partner mit dem geringeren Einkommen die hohen Abzüge in Steuerklasse 5 als unfair oder demotivierend empfindet – ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird, etwa bei der Berechnung von Krediten auf den Namen dieses Partners.
Praxisfalle: Kreditwürdigkeit und Lohnersatzleistungen
Banken und Behörden schauen oft auf das Nettoeinkommen laut Lohnabrechnung. Wer in Steuerklasse 5 ist, sieht auf dem Papier deutlich weniger Netto, als tatsächlich anteilig zusteht – das kann bei Kreditanfragen oder der Berechnung von Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld zum Nachteil werden. Beim Faktorverfahren bildet das Nettoeinkommen die reale Situation deutlich besser ab.
Antrag und Wechsel
Beide Verfahren müsst ihr gemeinsam beim Finanzamt beantragen, das Faktorverfahren wird für jeweils ein Kalenderjahr festgelegt und muss danach neu beantragt werden, wenn ihr es fortführen wollt. Ein Wechsel zwischen den Kombinationen ist grundsätzlich einmal jährlich möglich. Wer noch unsicher ist, welche Grundkombination überhaupt infrage kommt, findet einen Einstieg in Steuerklassen richtig wählen.
Zusammenspiel mit dem Splitting
Beide Modelle sind reine Vorauszahlungsmechanismen und ändern nichts am eigentlichen Splittingvorteil, der sich erst in der Steuererklärung ergibt. Wie dieser Vorteil rechnerisch entsteht, liest du in Ehegattensplitting: so entsteht der Vorteil.
Checkliste: 3/5 oder Faktor
- Einkommensverhältnis ermitteln – deutlicher Unterschied ist Voraussetzung für spürbaren 3/5-Effekt
- Rücklage für mögliche Nachzahlung einplanen, wenn ihr 3/5 wählt
- Prüfen, ob demnächst Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder ein Kredit anstehen – dann eher Faktorverfahren
- Faktorverfahren jährlich neu beantragen, sonst fällt ihr automatisch auf 4/4 ohne Faktor zurück
- Bei Einkommensänderungen (Jobwechsel, Gehaltssprung) die Wahl neu bewerten
Fazit
3/5 maximiert das monatliche Netto beim Besserverdiener und verschiebt den Ausgleich auf die Steuererklärung, das Faktorverfahren verteilt die Steuerlast von Anfang an fair und planbar. Beide führen zur gleichen Jahressteuer – die Entscheidung ist eine Frage von Liquiditätswunsch und Planungssicherheit, nicht von "richtig oder falsch".
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Wenn du deine konkreten Zahlen durchrechnen willst, sprechen wir gern darüber. Beratungstermin buchen
