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    Familie & Leben4. November 2026

    Schenkung dem Finanzamt anzeigen: Drei Monate, Pflichten und Notar

    Schenkung dem Finanzamt anzeigen: Drei Monate, Pflichten und Notar

    Schenkungen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis angezeigt werden. Wer verpflichtet ist, was in die Anzeige gehört und wann eine notarielle Beurkundung die eigene Meldung ersetzt.

    Steuerfreiheit und Anzeigepflicht sind zwei verschiedene Fragen

    Eine größere Überweisung der Eltern, die Übertragung eines Depots oder ein geschenkter Unternehmensanteil: Viele Familien prüfen zunächst nur den persönlichen Freibetrag. Liegt der Wert darunter, wird der Vorgang häufig als steuerlich erledigt betrachtet. Das greift zu kurz. Ob eine Schenkung angezeigt werden muss und ob tatsächlich Schenkungsteuer entsteht, sind unterschiedliche Fragen. Ein verfügbarer Freibetrag ersetzt nicht automatisch die gesetzliche Anzeige.

    Rolands Video Schenkungsteuer erklärt: Das musst du wissen behandelt die Grundpflicht zur Meldung und die Rolle des Notars. Für die Praxis ist eine präzise Unterscheidung wichtig: Die eigene Anzeige kann bei einer notariell beurkundeten Schenkung entfallen. Das bedeutet aber nicht, dass der Vorgang dem Finanzamt verborgen bleibt oder steuerlich ungeprüft ist.

    Drei Monate nach erlangter Kenntnis

    § 30 Absatz 1 ErbStG verlangt grundsätzlich eine schriftliche Anzeige binnen drei Monaten nach erlangter Kenntnis vom Anfall des Erwerbs. Die Frist knüpft damit gesetzlich an die Kenntnis an. Bei einer bewusst entgegengenommenen Geldschenkung fallen Kenntnis und Vollzug häufig zeitlich zusammen. Eine pauschale Aussage, die Frist beginne immer mit irgendeinem Vertragsdatum, wäre trotzdem ungenau. 1

    Bei bedingten Vereinbarungen, zeitversetztem Vollzug oder zunächst unklaren Vermögensbewegungen muss der Sachverhalt genauer geprüft werden. Dokumentiere deshalb, wann die Zuwendung ausgeführt wurde und wann die Beteiligten davon wussten. Warte nicht erst auf eine Zahlungsaufforderung des Finanzamts. Die Anzeige soll gerade ermöglichen, dass die Behörde den Erwerb selbst steuerlich einordnet und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordert.

    Nicht nur der Beschenkte ist verpflichtet

    Bei einer Schenkung unter Lebenden trifft die Anzeigepflicht grundsätzlich sowohl den Erwerber als auch denjenigen, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt. Das ergibt sich aus § 30 Absatz 1 und 2 ErbStG. Eltern können deshalb nicht ungeprüft davon ausgehen, ausschließlich das Kind müsse sich kümmern. Umgekehrt sollte sich das Kind nicht auf eine vermutete Erledigung durch die Eltern verlassen. 1

    Eine abgestimmte gemeinsame Anzeige kann praktisch sinnvoll sein. Sie sollte klar erkennen lassen, für welche Beteiligten und welchen Vorgang sie abgegeben wird. Wichtig ist, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen nachvollziehbar erfüllen. Bewahre eine Kopie und einen geeigneten Zugangsnachweis auf. Die Aussage, ein Familienmitglied werde das schon erledigen, hilft bei späteren Rückfragen wenig.

    Was die Anzeige enthalten sollte

    § 30 Absatz 4 ErbStG nennt die wesentlichen Angaben. Dazu gehören insbesondere Namen, Identifikationsnummern, Berufe und Anschriften von Schenker und Erwerber. Außerdem sollen Zeitpunkt der Ausführung, Gegenstand und Wert des Erwerbs, Rechtsgrund und persönliches Verhältnis angegeben werden. Frühere Zuwendungen desselben Schenkers sind nach Art, Wert und Zeitpunkt aufzuführen. 1

    Bei einer Geldschenkung lässt sich der Gegenstand meist einfach beschreiben. Bei Immobilien oder Gesellschaftsanteilen sollte die Bewertungsgrundlage erläutert werden. Ist der endgültige steuerliche Wert noch nicht ermittelt, sollte das transparent angegeben und eine nachvollziehbare vorläufige Einordnung beigefügt werden. Die ausstehende Bewertung ist kein guter Grund, die Anzeige ohne weitere Abstimmung über Monate liegen zu lassen.

    Welches Finanzamt ist zuständig?

    Die Anzeige gehört an das für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt. Das ist nicht zwingend die Stelle, die deine jährliche Einkommensteuer bearbeitet. Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Regeln des § 35 ErbStG und ist in den Bundesländern teilweise bei bestimmten Finanzämtern gebündelt. Bei Auslandsbezug können zusätzliche Besonderheiten bestehen.

    Prüfe die zuständige Stelle über die Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes. Eine klar bezeichnete schriftliche Anzeige erleichtert die Zuordnung. Wenn du einen elektronischen Übermittlungsweg nutzen möchtest, sollte es ein von der Finanzverwaltung hierfür vorgesehener Zugang sein. Eine gewöhnliche E-Mail ohne weitere Prüfung ist nicht automatisch der verlässlichste Weg, um die gesetzliche Schriftlichkeit und den Zugang nachzuweisen.

    Wann die notarielle Beurkundung die eigene Anzeige ersetzt

    Nach § 30 Absatz 3 Satz 2 ErbStG bedarf es keiner eigenen Anzeige, wenn eine Schenkung unter Lebenden gerichtlich oder notariell beurkundet ist. Diese Ausnahme betrifft also gerade auch die beurkundete lebzeitige Schenkung. Sie ist von den besonderen Regeln für eröffnete Verfügungen von Todes wegen zu unterscheiden. 1

    Die Ausnahme bedeutet nicht, dass bei Immobilien oder GmbH-Anteilen trotz beurkundeter Schenkung immer zusätzlich dieselbe private Anzeige abgegeben werden müsste. Umgekehrt genügt nicht jede Berührung mit einem Notariat. Entscheidend ist, dass die betreffende Schenkung tatsächlich beurkundet wurde. Eine bloße Unterschriftsbeglaubigung oder ein späterer, nicht erfasster zusätzlicher Geldtransfer ist nicht ohne Weiteres von dieser Ausnahme gedeckt.

    Der Notar hat eine eigene Meldepflicht

    § 34 ErbStG verpflichtet unter anderem Notare, steuerlich bedeutsame Beurkundungen dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Beurkundete Schenkungen werden ausdrücklich erfasst. Die Entlastung der Beteiligten nach § 30 steht somit neben einer eigenständigen gesetzlichen Berichtspflicht des Notars. Der Vorgang wird nicht deshalb steuerfrei, weil die Meldung über das Notariat läuft. 1

    Auch eine spätere Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bleibt möglich. Anzeige, notarielle Mitteilung und Steuererklärung sind unterschiedliche Verfahrensschritte. Reiche angeforderte Unterlagen deshalb fristgerecht ein und prüfe, ob die notarielle Urkunde sämtliche steuerlich relevanten Nebenabreden abbildet. Zusätzliche Leistungen, übernommene Schulden oder vorbehaltene Nutzungen können für die Bewertung erheblich sein.

    Freibeträge, Verjährung und typische Missverständnisse

    Kinder haben bei unbeschränkter Steuerpflicht grundsätzlich einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil, Ehegatten regelmäßig 500.000 Euro. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Diese Zehnjahresregel ist aber keine allgemeine Aussage darüber, wann eine nicht angezeigte Schenkung verjährt. Für die steuerliche Festsetzungsverjährung gelten eigenständige Regeln, insbesondere zum Fristbeginn.

    Auch Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke sind nicht allein wegen ihres Anlasses in beliebiger Höhe steuerfrei. Die Voraussetzungen für übliche Gelegenheitsgeschenke müssen gesondert geprüft werden. Bei größeren Übertragungen mit Nießbrauch findest du Grundlagen unter Vermögen übertragen mit Schenkung und Nießbrauch. Für Unternehmensanteile hilft die Beratung zur Unternehmensnachfolge. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung einer konkreten Anzeigepflicht.

    Roland erklärt’s im Video

    Schenkungsteuer erklärt: Das musst du wissen | Steuerberater Roland Elias

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