Riester-Rente: Förderung und Besteuerung im Ruhestand

Zulagen, Sonderausgabenabzug und warum die Auszahlung voll steuerpflichtig ist.
Die Riester-Rente hat einen zweifelhaften Ruf: zu kompliziert, zu wenig Rendite, zu viele Gebühren. Trotzdem lohnt sich für viele Sparer ein zweiter Blick, weil der Staat die Verträge weiterhin mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Wer die Förderung richtig beantragt, holt sich Geld zurück, das sonst ungenutzt bleibt.
Der zweite Teil der Geschichte kommt erst im Ruhestand: Riester-Renten werden nachgelagert besteuert. Wer heute einzahlt und Steuern spart, zahlt später auf die Rentenzahlungen Steuern. Ob sich das insgesamt lohnt, hängt von deiner individuellen Situation ab – aber die Mechanik solltest du kennen, bevor du eine Entscheidung triffst.
So funktioniert die Förderung
Beim Riester-Vertrag zahlst du eigene Beiträge ein und bekommst dafür zwei Arten von Förderung: staatliche Zulagen und einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.
Zulagen
Die Grundzulage beträgt für jeden förderberechtigten Sparer einen festen Betrag pro Jahr, hinzu kommt eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Voraussetzung ist, dass du mindestens 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlst (abzüglich der Zulagen), um die volle Förderung zu erhalten. Zahlst du weniger ein, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Sonderausgabenabzug
Zusätzlich kannst du deine Riester-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die bereits erhaltene Zulage. Ist das der Fall, wird dir die Differenz als zusätzliche Steuererstattung gutgeschrieben.
Rechenbeispiel: Angestellte mit zwei Kindern
Eine Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen von 42.000 Euro zahlt 1.680 Euro (4 % ihres Vorjahreseinkommens) in ihren Riester-Vertrag ein. Sie hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren wurden, und bekommt dafür jeweils die höhere Kinderzulage sowie die Grundzulage für sich selbst. In Summe erhält sie mehrere hundert Euro an Zulagen jährlich, die direkt in den Vertrag fließen.
In der Steuererklärung trägt sie die eingezahlten 1.680 Euro als Sonderausgaben ein. Bei ihrem Grenzsteuersatz von rund 30 % ergibt sich daraus eine Steuerersparnis, die über den erhaltenen Zulagen liegt. Das Finanzamt zieht die Zulagen von der Steuerersparnis ab und zahlt ihr die Differenz zusätzlich aus. Unterm Strich profitiert sie also doppelt: von den Zulagen während des Jahres und von der zusätzlichen Steuererstattung nach der Steuererklärung.
Besteuerung in der Auszahlungsphase
Riester-Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Das bedeutet: Die monatliche Rentenzahlung ist in voller Höhe steuerpflichtig, weil die Beiträge während der Ansparphase gefördert wurden. Die Rente wird mit deinem persönlichen Steuersatz im Rentenalter besteuert, der in aller Regel niedriger ist als während des Erwerbslebens.
Auch die Kapitalauszahlungsoption zu Rentenbeginn – bis zu 30 % des angesparten Kapitals können auf einen Schlag entnommen werden – ist steuerpflichtig. Hier lohnt sich eine Verteilung auf mehrere Jahre, sofern der Vertrag das ermöglicht, um Progressionssprünge zu vermeiden.
Wohn-Riester als Sonderfall
Wird das Riester-Kapital für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet (Wohn-Riester), wird stattdessen ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Der dort verbuchte Betrag wird beim Renteneintritt ebenfalls nachgelagert besteuert – entweder in einer Summe mit einem Abschlag oder verteilt über die Ruhestandsjahre. Wer sein Haus verkauft, ohne das Geld erneut in eine selbstgenutzte Immobilie zu investieren, muss mit einer sofortigen Besteuerung des Wohnförderkontos rechnen. Das wird in der Praxis oft übersehen.
Praxisfallen
Ein klassischer Fehler: Sparer zahlen über Jahre zu wenig ein, um die volle Zulage zu erhalten, weil sich ihr Einkommen erhöht hat und der Mindestbeitrag gestiegen ist. Prüfe jährlich, ob dein Beitrag noch zu deinem Einkommen passt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Zulagenantrag: Ohne den sogenannten Dauerzulagenantrag bei deinem Anbieter wird die Zulage nicht automatisch beantragt. Die meisten Anbieter erledigen das inzwischen automatisch, aber bei älteren Verträgen lohnt sich eine Kontrolle.
Und schließlich: Wer den Vertrag vorzeitig kündigt und sich das Kapital auszahlen lässt, muss sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das schmälert die Auszahlung erheblich und sollte gut überlegt sein.
Riester im Vergleich zur privaten Altersvorsorge
Wer zwischen Riester und einer ungeförderten privaten Anlage schwankt, sollte nicht nur auf die Rendite des Vertrags schauen, sondern auf die garantierte staatliche Förderung. Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern ist die Förderquote oft so hoch, dass selbst eine renditeschwache Anlage im Ergebnis besser abschneidet als ein ungeförderter ETF-Sparplan – vorausgesetzt, die Verwaltungskosten des Vertrags bleiben moderat. Bei hohem Einkommen ohne Kinder kippt die Rechnung häufig zugunsten einer freien Anlage, weil die Zulage im Verhältnis zum eingezahlten Kapital kleiner ausfällt und die nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand stärker ins Gewicht fällt.
Wechsel des Anbieters und Vertragsprüfung
Ein oft unterschätzter Hebel ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Die staatliche Förderung bleibt bei einem Anbieterwechsel vollständig erhalten, solange das angesparte Kapital direkt in den neuen Vertrag übertragen wird. Gerade bei älteren Riester-Verträgen mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten lohnt sich eine Überprüfung, ob ein reiner Banksparplan oder ein fondsgebundener Vertrag mit geringeren Kosten mehr Nettoertrag bringt, ohne dass die Zulagenberechtigung verloren geht.
Checkliste Riester-Rente
- Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens jährlich geprüft
- Zulagenantrag beim Anbieter aktiv oder als Dauerauftrag hinterlegt
- Riester-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen
- Bei Wohn-Riester das Wohnförderkonto im Blick behalten
- Vor Kündigung die Rückzahlungspflicht der Förderung geprüft
- Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuerberater durchgerechnet
Fazit
Die Riester-Rente ist kein Auslaufmodell, wenn du die Förderung konsequent mitnimmst und die spätere Besteuerung von Anfang an einplanst. Für Angestellte mit Kindern und mittlerem Einkommen ergibt sich meist eine solide Förderquote, die sich lohnt. Wer die nachgelagerte Besteuerung und die Sonderregeln bei Wohn-Riester kennt, vermeidet böse Überraschungen im Ruhestand. Weitere Hinweise zur Altersvorsorge findest du in unseren Steuertipps.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ob sich dein konkreter Vertrag lohnt, klären wir gern im persönlichen Gespräch: Beratungstermin buchen.
