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    Photovoltaik-Anlagen17. April 2024

    PV-Anlagen im Vergleich zu anderen Investitionen

    PV-Anlagen im Vergleich zu anderen Investitionen

    Im Dickicht der Investitionsmöglichkeiten, von Immobilien über Aktien und ETFs bis hin zu alternativen Anlagen, ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten – vor allem, wenn es um steuerliche Aspekte geht.

    Immobilien, ETFs, Tagesgeld oder doch eine Photovoltaikanlage aufs eigene Dach – wenn du dein Geld anlegen willst, kommt an PV-Anlagen inzwischen kaum jemand mehr vorbei. Die Frage ist nur: Wie schneidet eine PV-Anlage steuerlich und finanziell wirklich im Vergleich zu klassischen Anlageformen ab, und für wen lohnt sie sich überhaupt?

    Die meisten Vergleiche im Netz betrachten nur die Rendite aus Stromverkauf und Eigenverbrauch, blenden aber die steuerliche Seite komplett aus. Genau die macht bei PV-Anlagen aber einen erheblichen Unterschied, weil hier Abschreibung, Umsatzsteuer und Freigrenzen zusammenspielen.

    PV-Anlage versus Tagesgeld und Anleihen

    Tagesgeld und Anleihen bringen dir Zinserträge, die dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag unterliegen, soweit sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung) liegen. Eine PV-Anlage dagegen erzeugt keine Kapitalerträge, sondern gewerbliche oder private Einkünfte aus der Stromerzeugung, je nach Größe und Nutzung sogar komplett steuerfrei.

    Für kleine Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern (insgesamt maximal 100 kWp pro steuerpflichtiger Person) gilt seit 2022 die Ertragsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Das heißt: Die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch bleiben komplett außen vor, unabhängig von der Gewinnhöhe. Das ist ein Vorteil, den keine klassische Geldanlage bietet.

    Rendite-Vergleich mit einem konkreten Beispiel

    Nehmen wir eine Investition von 15.000 € netto in eine 10-kWp-Dachanlage eines Privathaushalts, finanziert aus Eigenkapital.

    • Jährlicher Stromertrag: rund 9.500 kWh, davon 30 % Eigenverbrauch, 70 % Einspeisung
    • Ersparnis durch Eigenverbrauch (2.850 kWh à 32 Cent Strompreis): rund 912 €
    • Einspeisevergütung (6.650 kWh à 8 Cent): rund 532 €
    • Gesamtertrag pro Jahr: rund 1.444 €, das entspricht knapp 9,6 % auf das eingesetzte Kapital – und das steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG

    Zum Vergleich: Bei einer Anlage in einen breit gestreuten ETF mit 6 % Wertentwicklung pro Jahr bleiben nach Abgeltungsteuer und Soli effektiv rund 4,4 % übrig, sofern der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Die PV-Anlage schlägt das rein rechnerisch deutlich, hat aber andere Risiken: Wetterabhängigkeit, technischer Verschleiß, keine tägliche Liquidität, keine Diversifikation.

    Wo Kapitalanlagen im Vorteil sind

    Eine PV-Anlage bindet Kapital für 20 bis 25 Jahre in einem einzigen Objekt an einem einzigen Standort. Ein ETF-Sparplan lässt sich jederzeit anpassen, teilweise verkaufen oder aussetzen. Wer kurzfristig Liquidität braucht, ist mit Tagesgeld oder liquiden Wertpapieren besser bedient. Auch das Risiko ist anders gelagert: Bei der PV-Anlage drohen Wechselrichterausfälle, Hagelschäden oder ein Wegfall der Einspeisevergütung nach 20 Jahren, während Kapitalmärkte breiter gestreut werden können.

    Gewerbliche PV-Investition als Unternehmer

    Betreibst du die Anlage über eine Kapitalgesellschaft oder als gewerblicher Einzelunternehmer oberhalb der Steuerbefreiungsgrenzen, greift die reguläre Besteuerung: bei der GmbH 15 % Körperschaftsteuer zzgl. Soli und Gewerbesteuer, beim Einzelunternehmer der persönliche Einkommensteuersatz bis zu 42 % (bzw. 45 % Reichensteuer) zuzüglich Gewerbesteuer oberhalb des Freibetrags von 24.500 €. Hier kommt der Investitionsabzugsbetrag ins Spiel, mit dem du bis zu 50 % der Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd geltend machen kannst – ein Instrument, das es bei klassischen Wertpapieranlagen so nicht gibt.

    Checkliste für deine Entscheidung

    • Anlagegröße und Nutzung prüfen: Fällst du unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG?
    • Eigenverbrauchsanteil realistisch kalkulieren, nicht nur mit Herstellerangaben
    • Vergleichbare Rendite anderer Anlageformen nach Steuern berechnen, nicht brutto
    • Liquiditätsbedarf der nächsten 10 bis 15 Jahre einplanen, bevor du Kapital in eine PV-Anlage bindest
    • Bei gewerblichem Betrieb IAB und Sonderabschreibung mit einplanen
    • Versicherung gegen Ausfall und Schäden einkalkulieren

    Fazit

    Rein rechnerisch schlägt eine gut dimensionierte PV-Anlage viele klassische Geldanlagen, vor allem weil die Erträge bei privaten Kleinanlagen steuerfrei bleiben. Der Preis dafür ist Kapitalbindung über Jahrzehnte und ein anderes Risikoprofil als bei Wertpapieren. Sinnvoll ist meist eine Kombination: PV-Anlage für den steuerfreien Sockelertrag, liquide Anlagen für Flexibilität. Wenn du deine individuelle Situation durchrechnen willst, schau dir auch unsere Tools an oder vertiefe das Thema in den Kursen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Einschätzung zu deiner konkreten Investitionsentscheidung buche dir gerne einen Beratungstermin.