Krypto-Steuer: Haltefrist, 1.000-Euro-Freigrenze, Staking und Nachweispflichten

Ein Jahr halten und der Gewinn ist steuerfrei – aber nur, wenn Freigrenze, Staking-Erträge und Dokumentation stimmen. Der aktuelle Stand kompakt.
Du hast Bitcoin, Ethereum oder andere Coins gekauft, getauscht, gestaked – und jetzt stellst du dir die Frage, wann daraus überhaupt Steuer wird. Die Antwort hängt an drei Stellschrauben: Haltefrist, Freigrenze und der Art des Geschäfts.
Kryptowährungen sind steuerlich kein Wertpapier und fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Sie gelten als andere Wirtschaftsgüter im Privatvermögen. Damit greift § 23 EStG, das private Veräußerungsgeschäft – mit eigenen Regeln, die sich deutlich von Aktien oder Fonds unterscheiden.
Die Ein-Jahres-Frist
Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn komplett steuerfrei – egal ob es 500 Euro oder 500.000 Euro sind. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, unterliegt der Gewinn deinem persönlichen Einkommensteuersatz, im Zweifel bis zu 42 % Spitzensteuersatz plus Soli.
Die Frist läuft coin-genau und wallet-genau. Kaufst du an drei Terminen nach und nach Bitcoin und verkaufst später nur einen Teil, muss die Verwendungsreihenfolge geklärt sein – üblich und vom Finanzamt akzeptiert ist FIFO (First In, First Out) je Wallet oder Depot.
Wichtig, weil oft übersehen: Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist ein steuerlich relevanter Verkauf. Bitcoin gegen Ethereum zu tauschen, löst dieselben Regeln aus wie ein Verkauf gegen Euro. Wer nur bei Auszahlungen aufs Bankkonto an Steuern denkt, übersieht damit oft den Großteil seiner steuerpflichtigen Vorgänge.
Die 1.000-Euro-Freigrenze
Für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres zusammen – nicht nur Krypto, auch andere Wirtschaftsgüter wie Kunstgegenstände zählen mit – gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro (seit 2024, zuvor lag sie bei 600 Euro). Eine Freigrenze ist etwas anderes als ein Freibetrag: Bleibst du darunter, ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Überschreitest du sie auch nur um einen Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Rechenbeispiel: Du hast im Jahr 2026 innerhalb der Haltefrist Krypto-Gewinne von 950 Euro erzielt. Ergebnis: 0 Euro Steuer. Kommt noch ein zweiter Trade mit 80 Euro Gewinn dazu, liegst du bei 1.030 Euro insgesamt. Jetzt sind die vollen 1.030 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, nicht nur die 30 Euro über der Grenze. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % macht das rund 360 Euro Einkommensteuer aus einem Vorgang, den du mit ein wenig Timing hättest vermeiden können.
Staking, Lending, Mining, Airdrops
Diese vier Vorgänge werden häufig verwechselt, sind steuerlich aber unterschiedlich zu behandeln:
- Staking und Lending erzeugen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei bleiben sie nur, wenn die Summe aller Einkünfte dieser Kategorie im Jahr unter 256 Euro liegt – auch hier eine Freigrenze, kein Freibetrag. Die dabei erhaltenen Coins starten mit ihrem Zuflusswert eine eigene, neue Jahresfrist für einen späteren Verkauf.
- Mining ist bei privater, gelegentlicher Tätigkeit meist ebenfalls sonstige Einkünfte. Wird gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht gemint, handelt es sich um Betriebseinnahmen, dann sind Stromkosten und Hardware als Betriebsausgaben abzugsfähig – dafür fällt möglicherweise Gewerbesteuer an, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
- Airdrops sind steuerpflichtig, wenn du eine Gegenleistung erbringst, etwa eine Registrierung, eine Aufgabe oder das Halten einer bestimmten Position. Reine Werbe-Airdrops ohne jede Gegenleistung werden unterschiedlich beurteilt – dokumentiere in jedem Fall den Zuflusszeitpunkt und -wert, damit du später sauber argumentieren kannst.
Praxisfallen
Die häufigsten Fehler, die ich in der Beratung sehe:
- Tausch-Transaktionen zwischen Coins werden nicht als Verkauf erfasst, weil kein Euro geflossen ist
- Die Freigrenze wird mit einem Freibetrag verwechselt, wodurch die Steuerlast bei knappem Überschreiten unterschätzt wird
- Transfers zwischen eigenen Wallets werden von Steuer-Tools fälschlich als Verkauf gewertet und erzeugen Phantomgewinne
- Staking-Erträge werden gar nicht erfasst, weil sie „nur" auf der Exchange liegen bleiben und nicht aufs Konto ausgezahlt werden
- Die Verwendungsreihenfolge wird von Jahr zu Jahr gewechselt, was bei einer Prüfung sofort auffällt
Checkliste für deine Krypto-Steuererklärung
- Alle Börsen- und Wallet-Historien vollständig exportieren, auch von geschlossenen Konten
- Jede Transaktion nach Kauf, Verkauf, Tausch, Staking-Ertrag, Transfer klassifizieren
- Anschaffungskosten und Anschaffungsdatum je Coin lückenlos dokumentieren
- Verwendungsreihenfolge (FIFO) festlegen und konsequent beibehalten
- Freigrenzen für § 23 EStG (1.000 Euro) und § 22 Nr. 3 EStG (256 Euro) getrennt prüfen
- Bei Unsicherheit zu Einzelfällen wie Forks, Rugpulls oder DeFi-Sonderformen frühzeitig fachlichen Rat einholen
Mehr zur laufenden Dokumentation findest du in unserem Beitrag zu Nachweisen, die das Finanzamt bei Krypto verlangt, und wenn du regelmäßig handelst, lohnt sich ein Blick auf die Abgrenzung zum gewerblichen Handel.
Fazit
Haltefrist und Freigrenze sind die zwei wichtigsten Hebel bei der privaten Krypto-Besteuerung. Wer über ein Jahr hält, zahlt nichts. Wer kurzfristig handelt, sollte die 1.000-Euro-Grenze aktiv im Blick behalten und Verkäufe notfalls ins nächste Jahr schieben. Für Staking und Lending gilt eine eigene, viel niedrigere Grenze von 256 Euro, die schnell überschritten ist. Sauberes Tracking ist keine Kür, sondern die Grundlage für jede belastbare Erklärung.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Wenn du deine konkrete Situation klären willst, Beratungstermin buchen.
