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    Krypto-Währungen22. September 2026

    Krypto schenken und spenden: was steuerlich gilt

    Krypto schenken und spenden: was steuerlich gilt

    Freibeträge, Bewertung am Übertragungstag und was bei Spenden zu beachten ist.

    Coins lassen sich technisch mit ein paar Klicks übertragen, ohne dass irgendein Amt davon erfährt. Rechtlich ist das auch kein Problem – ein Schenkverbot für Kryptowerte gibt es nicht. Steuerlich gilt trotzdem das ganz normale Regelwerk für Schenkungen, und wer das ignoriert, riskiert im Ernstfall eine unangenehme Nachfrage vom Finanzamt.

    Schenkungsteuer und Freibeträge

    Bei der Schenkungsteuer wird der Kurswert am Tag der Übertragung angesetzt, nicht der Preis, den der Schenker ursprünglich gezahlt hat. Die persönlichen Freibeträge gelten jeweils zwischen Schenker und Empfänger und erneuern sich alle zehn Jahre:

    • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder: 400.000 Euro je Elternteil
    • Enkelkinder: 200.000 Euro
    • Geschwister, Freunde, Lebensgefährten ohne Ehe: 20.000 Euro

    Das lässt sich kombinieren: Ein Ehepaar kann einem Kind zusammen 800.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei übertragen, weil beide Elternteile jeweils ihren eigenen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen. Bei zwei Kindern sind es entsprechend 1,6 Millionen Euro.

    Rechenbeispiel: Du schenkst deinem volljährigen Kind Bitcoin im aktuellen Kurswert von 350.000 Euro. Das liegt unter dem Freibetrag von 400.000 Euro, es fällt keine Schenkungsteuer an. Hättest du dem Kind vor zwei Jahren bereits 100.000 Euro geschenkt, wäre der Freibetrag mit insgesamt 450.000 Euro überschritten – auf die übersteigenden 50.000 Euro würde Schenkungsteuer nach der jeweiligen Steuerklasse anfallen.

    Die Haltefrist wandert mit

    Bei einer unentgeltlichen Übertragung tritt der Beschenkte in die steuerliche Position des Schenkers ein, er führt dessen ursprüngliche Anschaffung fort. Hat der Schenker die Coins bereits länger als ein Jahr gehalten, kann der Beschenkte sie sofort steuerfrei verkaufen. Waren es beim Schenker weniger als zwölf Monate, läuft die Frist beim Beschenkten einfach weiter – ein Verkauf innerhalb dieses Zeitraums bleibt über § 23 EStG steuerpflichtig, mit dem ursprünglichen Anschaffungswert des Schenkers als Grundlage.

    Beispiel: Der Vater kauft Ethereum für 20.000 Euro und schenkt sie nach acht Monaten seiner Tochter, als sie 26.000 Euro wert sind. Verkauft die Tochter vier Monate später für 29.000 Euro, ist der Vorgang steuerpflichtig, weil insgesamt erst zwölf Monate seit der ursprünglichen Anschaffung vergangen sind. Der Gewinn errechnet sich aus 29.000 Euro Verkaufspreis minus 20.000 Euro Anschaffungskosten des Vaters, also 9.000 Euro – nicht aus dem Wert zum Schenkungszeitpunkt.

    Nachweise sind Pflicht

    Ohne Dokumentation unterstellt das Finanzamt im Zweifel eher einen Verkauf als eine Schenkung – mit entsprechend ungünstigeren steuerlichen Folgen für den vermeintlichen Verkäufer. Halte deshalb fest: die genauen Wallet-Adressen, die Transaktions-ID der Übertragung, die Quelle für den Kurswert am Stichtag, das Datum und im besten Fall einen kurzen, formlosen Schenkungsvertrag mit Unterschrift beider Seiten. Bei größeren Beträgen und näherer Verwandtschaft lohnt es sich, das schriftlich sauber zu machen, schon damit später bei einer Erbschaft keine Streitigkeiten unter Geschwistern entstehen.

    Spenden an gemeinnützige Organisationen

    Sachspenden von Kryptowerten an eine gemeinnützige Organisation sind mit dem gemeinen Wert, also dem aktuellen Kurswert, abziehbar, sofern eine ordentliche Zuwendungsbestätigung der Organisation vorliegt. Was dabei gerne übersehen wird: Liegen die Coins zum Spendenzeitpunkt noch innerhalb der Jahresfrist, kann die Übertragung selbst als Realisierung der stillen Reserven gewertet werden – dann entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn, obwohl kein Geld geflossen ist. Bei Coins außerhalb der Jahresfrist entfällt dieses Problem, weil ein Verkauf ohnehin steuerfrei wäre. Die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Spende entscheiden also über das steuerliche Ergebnis.

    Typische Fehler in der Praxis

    • Schenkungen unter Familienmitgliedern gar nicht dokumentieren, weil es "ja nur Krypto" ist
    • Den Kurswert zum Schenkungszeitpunkt nicht festhalten und später raten müssen
    • Übersehen, dass die Haltefrist beim Beschenkten weiterläuft statt neu zu beginnen
    • Coins innerhalb der Jahresfrist spenden, ohne die mögliche Steuerpflicht der stillen Reserven zu bedenken
    • Frühere Schenkungen innerhalb der Zehnjahresfrist bei der Freibetragsberechnung vergessen

    Checkliste für deine Schenkung oder Spende

    • Kurswert am Übertragungstag mit Quelle dokumentieren
    • Wallet-Adressen und Transaktions-ID beider Seiten sichern
    • Kurzen Schenkungsvertrag aufsetzen, besonders bei größeren Beträgen
    • Frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre beim Freibetrag berücksichtigen
    • Haltedauer der Coins beim Schenker für die Weiterführung der Jahresfrist notieren
    • Bei Spenden: Zuwendungsbestätigung anfordern und Haltefrist vor der Übertragung prüfen

    Fazit

    Krypto verschenken oder spenden ist unkompliziert, solange du zwei Dinge nicht vergisst: den Kurswert sauber dokumentieren und die Haltefrist im Blick behalten, die beim Beschenkten einfach weiterläuft. Wer diese Punkte beachtet, kann Vermögen innerhalb der Familie steuerfrei übertragen und dabei sogar die Jahresfrist geschickt für den nächsten Verkauf nutzen. Für die laufende Erklärung deiner Krypto-Bestände lies auch Krypto in der Einkommensteuererklärung, vertiefend hilft der Kurs Kryptowährungen und Steuern.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei größeren Übertragungen lohnt sich eine kurze Abstimmung vorab. Beratungstermin buchen