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    Steuertipps10. November 2023

    Der Kostenanstieg beim Bürgergeld: Ein Blick auf die Herausforderungen und Implikationen

    Der Kostenanstieg beim Bürgergeld: Ein Blick auf die Herausforderungen und Implikationen

    Das Thema Bürgergeld hat in den letzten Monaten in Deutschland reichlich Diskussionsstoff geliefert. Mit dem Anstieg der Kosten für das Bürgergeld in 2023 um zusätzliche 2,1 Milliarden Euro, was die Gesamtausgaben auf etwa 25,9 Milliarden Euro treibt, wird deutlich, dass wir es mit einer komplexen u

    Wenn in den Nachrichten wieder von steigenden Sozialausgaben die Rede ist, fragst du dich vermutlich vor allem eines: Was bedeutet das für dein Nettoeinkommen? Sozialleistungen werden aus Steuermitteln finanziert, und die entscheidende Frage für dich als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, wie sich Arbeit gegenüber Transferleistungen tatsächlich lohnt – rechnerisch, nicht gefühlt.

    Dieser Artikel schaut sich genau das an: wie Grundfreibetrag, Steuerprogression und Transferentzugsraten zusammenspielen, und was das für deine eigene Steuer- und Karriereplanung bedeutet.

    Wie Bürgergeld steuerlich behandelt wird

    Das Bürgergeld selbst ist für die Empfänger steuerfrei. Es unterliegt anders als etwa Arbeitslosengeld I nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, weil es keine Lohnersatzleistung im engeren Sinn ist, sondern eine Fürsorgeleistung. Für dich als Steuerzahler heißt das im Umkehrschluss: Die Mittel dafür kommen vollständig aus dem laufenden Steueraufkommen, vor allem aus Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer. Es gibt keinen zweckgebundenen „Bürgergeld-Beitrag" wie bei der Sozialversicherung.

    Der Grenzsteuersatz entscheidet, was von mehr Arbeit übrig bleibt

    Für dich als Arbeitnehmer ist relevant, wie viel von zusätzlichem Einkommen tatsächlich ankommt. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 12.348 Euro, bis dahin zahlst du keine Einkommensteuer. Danach steigt der Grenzsteuersatz stufenweise an, bis er ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 68.480 Euro den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht. Zusätzlich fallen Sozialabgaben von grob 20 Prozent an (Arbeitnehmeranteil).

    Rechenbeispiel: Gehaltssprung in der Praxis

    Nehmen wir an, dein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 45.000 Euro und du bekommst eine Gehaltserhöhung von 3.000 Euro. In diesem Bereich liegt dein Grenzsteuersatz bei etwa 30 bis 32 Prozent, dazu kommen rund 20 Prozent Sozialabgaben. Von den 3.000 Euro brutto bleiben dir netto grob 1.500 bis 1.600 Euro. Das ist deutlich weniger als die vollen 3.000 Euro, aber immer noch ein klarer Zuwachs – anders als oft behauptet wird, „lohnt sich" die Gehaltserhöhung also fast immer, nur eben nicht in voller Höhe.

    Wichtig ist der Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz: Dein gesamtes Einkommen wird nicht mit dem höchsten Satz besteuert, sondern nur der Teil oberhalb der jeweiligen Progressionsstufe. Wer glaubt, eine Gehaltserhöhung könne ihn „ärmer" machen, verwechselt in der Regel diese beiden Größen.

    Wo die Belastung wirklich hoch wird

    Kritisch wird es nicht beim Wechsel von Bürgergeld in eine reguläre Vollzeitstelle, sondern bei niedrigen bis mittleren Einkommen, wenn zusätzlich Kindergeld, Wohngeld oder andere einkommensabhängige Leistungen wegfallen. Hier können sich Transferentzug und Steuerprogression überlagern, sodass die effektive Belastung eines zusätzlich verdienten Euros zeitweise sehr hoch ausfällt. Das betrifft aber vor allem den Übergangsbereich zwischen Transferbezug und mittlerem Einkommen, nicht die generelle Einkommensteuer.

    Was du daraus für deine eigene Planung mitnimmst

    Für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich der Blick auf den eigenen Grenzsteuersatz vor allem am Jahresende: Wenn du absehbar in eine höhere Progressionsstufe rutschst, kann es sinnvoll sein, Betriebsausgaben vorzuziehen oder Investitionen wie den Investitionsabzugsbetrag zu nutzen, um das zu versteuernde Einkommen zu glätten. Wer regelmäßig schwankende Einkünfte hat, sollte außerdem prüfen, ob eine Verteilung von Einnahmen über mehrere Jahre steuerlich günstiger ist als ein einmaliger Spitzenwert.

    Häufige Denkfehler

    • Die Annahme, das gesamte Einkommen werde mit dem höchsten Steuersatz belastet, statt nur der Teil oberhalb der jeweiligen Stufe.
    • Die Vermutung, Bürgergeld unterliege dem Progressionsvorbehalt und erhöhe dadurch die Steuerlast auf anderes Einkommen – das ist nicht der Fall.
    • Die Verwechslung von Sozialabgaben und Steuer: Beides zusammen ergibt die Gesamtbelastung, aber es sind rechtlich getrennte Systeme.
    • Die fehlende Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben, die das zu versteuernde Einkommen und damit den Grenzsteuersatz senken können.

    Checkliste für deine Steuerplanung

    • Eigenen Grenzsteuersatz kennen, nicht nur den Durchschnittssteuersatz
    • Bei Gehaltsverhandlungen realistisch kalkulieren, wie viel netto ankommt
    • Werbungskosten und Sonderausgaben vollständig in der Steuererklärung ansetzen
    • Bei schwankendem Einkommen als Selbstständiger Gestaltungsspielräume wie den Investitionsabzugsbetrag nutzen
    • Bei Fragen zur Steuerklasse die passende Wahl regelmäßig überprüfen, insbesondere bei Ehepaaren

    Fazit

    Sozialpolitische Debatten über Kosten und Leistungshöhen sind das eine, deine persönliche Steuerlast ist etwas anderes. Für deine eigene Planung zählt nicht die Schlagzeile, sondern dein tatsächlicher Grenzsteuersatz und die Frage, wie viel von zusätzlichem Einkommen netto bei dir ankommt. Mit einem klaren Blick auf Grundfreibetrag, Progression und Abzugsmöglichkeiten lässt sich das sehr konkret durchrechnen. Wenn du wissen willst, wie sich eine Gehaltserhöhung oder ein Wechsel in die Selbstständigkeit bei dir konkret auswirkt, wirf einen Blick in unsere Steuertipps oder nutze unsere Tools.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Berechnung kannst du einen Beratungstermin buchen.