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    Steuertipps3. November 2023

    Kleinunternehmen: Das darfst du nicht vergessen!

    Kleinunternehmen: Das darfst du nicht vergessen!

    Kleinunternehmen: Das darfst du nicht vergessen! Als Kleinunternehmer durchzustarten mag zunächst unkompliziert erscheinen, doch die Welt der Steuern hält einige wichtige Aspekte für dich bereit, die du keinesfalls übersehen solltest. In diesem Blogartikel nehmen wir dich mit auf eine informative Re

    Du hast dein Nebengewerbe oder kleines Unternehmen als Kleinunternehmer angemeldet und denkst, damit ist die Steuer erledigt? Genau an diesem Punkt scheitern die meisten. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer – aber sie befreit dich nicht von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Buchführung oder Meldepflichten. Wer das verwechselt, bekommt spätestens beim ersten Steuerbescheid eine unangenehme Überraschung.

    In diesem Artikel bekommst du eine vollständige Liste der Pflichten, die neben der Kleinunternehmerregelung auf dich zukommen, mit konkreten Zahlen für 2026.

    Was die Kleinunternehmerregelung wirklich regelt

    Nach § 19 UStG musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, wenn dein Vorjahresumsatz nicht über 25.000 Euro lag und dein laufender Umsatz im aktuellen Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze unterjährig, greift die Regelbesteuerung sofort ab diesem Umsatz – nicht erst im Folgejahr. Das ist eine Verschärfung gegenüber der alten Rechtslage und wird häufig übersehen, wenn ein Auftrag unerwartet groß ausfällt.

    Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Umsatzsteuerbefreiung. Sie hat nichts mit der Frage zu tun, ob du Einkommensteuer zahlst oder Gewerbesteuer anmelden musst.

    Vorsteuerabzug entfällt

    Wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, darfst du im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen. Kaufst du für 1.190 Euro brutto Material ein, bleiben die vollen 1.190 Euro deine Kosten – ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer hätte nur 1.000 Euro netto Aufwand. Bei Investitionen mit hohem Materialanteil lohnt sich deshalb oft ein Vergleich, ob der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung) günstiger ist. Diese Entscheidung bindet dich für fünf Jahre.

    Einkommensteuer bleibt Pflicht

    Jeder Euro Gewinn aus deinem Gewerbe fließt in deine Einkommensteuererklärung, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung. Die Anlage EÜR beziehungsweise Anlage G bei einem Gewerbe musst du ausfüllen, sobald du Betriebseinnahmen hast. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand für den Veranlagungszeitraum, Werte werden jährlich angepasst) gilt für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen aus allen Einkunftsarten zusammen – Gehalt aus dem Hauptjob plus Gewinn aus dem Nebengewerbe.

    Rechenbeispiel

    Nehmen wir an, du bist angestellt und verdienst 42.000 Euro brutto im Jahr, dazu kommt ein Gewinn von 6.000 Euro aus deinem Kleinunternehmen. Dieser Gewinn wird nicht separat besteuert, sondern zu deinem Gesamteinkommen addiert und mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Liegst du bereits im Bereich um 30 bis 35 Prozent Grenzsteuersatz, gehen von den 6.000 Euro schnell 1.800 bis 2.100 Euro an Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag drauf, wenn dieser bei dir noch anfällt. Plane diesen Betrag von Anfang an ein und lege ihn zurück – die böse Überraschung kommt sonst erst mit dem Steuerbescheid, oft anderthalb Jahre später inklusive Nachzahlungszinsen.

    Gewerbesteuer nicht vergessen

    Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Bleibst du als Nebengewerbetreibender darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer – musst aber trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben, sobald das Finanzamt danach fragt oder du gewerbesteuerpflichtige Umsätze hast. Freiberufler wie Texter, Berater ohne Gewerbeschein oder Künstler sind von der Gewerbesteuer komplett ausgenommen, unterliegen aber trotzdem der Einkommensteuer.

    Anmeldung nicht verschleppen

    Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist Pflicht, bevor du geschäftlich aktiv wirst. Aus der Gewerbeanmeldung ergibt sich automatisch eine Mitteilung ans Finanzamt, das dir anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Reagierst du nicht zügig, verzögert sich deine Steuernummer, und ohne Steuernummer darfst du rechtssicher keine Rechnungen schreiben. Wer die Reihenfolge unterschätzt, verliert oft Wochen am Anfang.

    Aufbewahrungspflichten gelten auch für Kleinunternehmer

    Auch ohne Umsatzsteuer bist du verpflichtet, Belege, Rechnungen und Kontoauszüge zehn Jahre aufzubewahren, wenn es sich um Buchungsbelege handelt, sonst mindestens sechs Jahre für sonstige Geschäftsunterlagen. Seit der E-Rechnungspflicht musst du zudem in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen – das betrifft auch Kleinunternehmer, unabhängig vom Umsatz. Mehr dazu findest du im Artikel zur Kleinunternehmerregelung und E-Rechnungspflicht.

    Häufige Fehler in der Praxis

    • Private und geschäftliche Konten werden vermischt, dadurch fehlt am Jahresende die klare Trennung für die Gewinnermittlung.
    • Die 100.000-Euro-Grenze wird nicht laufend beobachtet, der Umsatzsteuerausweis kommt dadurch zu spät.
    • Rücklagen für Einkommensteuer werden nicht gebildet, obwohl der Gewinn ganz normal versteuert werden muss.
    • Kleinbetragsrechnungen ohne Pflichtangaben (Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung) werden ausgestellt.
    • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird mit der Steuernummer verwechselt, was bei Geschäften mit dem EU-Ausland zu Problemen führt.

    Checkliste für dein Kleinunternehmen

    • Umsatzgrenzen 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) im Blick behalten
    • Anlage EÜR oder Anlage G jährlich fristgerecht abgeben
    • Rücklage für Einkommensteuer bilden, realistisch 25 bis 35 Prozent des Gewinns
    • Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro kennen, aber trotzdem Steuererklärung nicht vergessen
    • Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG ausstellen, Hinweis auf § 19 UStG nicht vergessen
    • Belege zehn Jahre aufbewahren, digitale Rechnungen archivierungssicher speichern
    • Bei absehbarem Wachstum frühzeitig prüfen, ob die Option zur Regelbesteuerung sinnvoller ist

    Fazit

    Die Kleinunternehmerregelung nimmt dir Bürokratie bei der Umsatzsteuer ab, aber sie ist nur ein Baustein deiner steuerlichen Pflichten. Einkommensteuer, mögliche Gewerbesteuer, Buchführung und Aufbewahrung laufen unabhängig davon weiter. Wer diese Punkte von Anfang an sauber organisiert, erspart sich Nachzahlungen und Stress bei der nächsten Betriebsprüfung. Wenn du unsicher bist, ob sich dein Nebengewerbe steuerlich noch lohnt oder ob ein Wechsel in die Regelbesteuerung ansteht, wirf einen Blick in unsere Steuertipps.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Einschätzung zu deiner konkreten Situation kannst du einen Beratungstermin buchen.