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    Arbeiten & Pendeln22. September 2026

    Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag richtig ansetzen

    Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag richtig ansetzen

    Wann die Tagespauschale gilt, wo die Grenze liegt und wann das Arbeitszimmer besser ist.

    Du arbeitest regelmäßig von zu Hause aus und fragst dich, ob sich der Aufwand für ein separates Arbeitszimmer lohnt oder ob die einfache Tagespauschale ausreicht? Die meisten Arbeitnehmer und Selbständigen sind mit der Homeoffice-Pauschale besser bedient, als sie denken – sie ist unkompliziert, aber oft falsch angesetzt.

    Ich sehe in der Praxis ständig zwei Fehler: Entweder wird die Pauschale gar nicht genutzt, weil Mandanten sie mit dem häuslichen Arbeitszimmer verwechseln, oder sie wird zu niedrig angesetzt, weil Homeoffice-Tage nicht sauber dokumentiert werden. Beides kostet bares Geld.

    Was die Homeoffice-Pauschale konkret bringt

    Seit der gesetzlichen Neuregelung kannst du für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause aus arbeitest, 6 Euro pauschal als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgabe ansetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro im Jahr, das entspricht 210 Tagen. Ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht – ein Schreibtisch in der Wohnung reicht.

    Die Pauschale gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige und kann zusätzlich zur Entfernungspauschale an Tagen genutzt werden, an denen du sowohl im Homeoffice arbeitest als auch zur Arbeit fährst, wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind – hier lohnt sich ein genauer Blick in die aktuelle Verwaltungsanweisung, da die Kombination an Bedingungen geknüpft ist.

    Wann sich das häusliche Arbeitszimmer stattdessen lohnt

    Ein separates, nahezu ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer lohnt sich, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann kannst du die tatsächlichen Kosten anteilig absetzen – Miete, Nebenkosten, Strom, Renovierung, anteilig nach Fläche. Bei hohen Wohnkosten in Großstädten übersteigt das schnell den Pauschalbetrag von 1.260 Euro deutlich.

    Bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit, greift stattdessen meist nur die Tagespauschale – das betrifft die meisten Angestellten mit hybridem Arbeitsmodell.

    Rechenbeispiel: Pauschale vs. Arbeitszimmer

    Nehmen wir eine Angestellte, die drei Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet, das sind rund 150 Tage im Jahr. Mit der Tagespauschale ergibt das 150 × 6 Euro = 900 Euro Werbungskosten.

    Hätte sie stattdessen ein 12 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 80-Quadratmeter-Wohnung mit 1.100 Euro Warmmiete monatlich, läge der Flächenanteil bei 15 Prozent. Bei Jahreskosten von 13.200 Euro für die Wohnung wären das rechnerisch 1.980 Euro anteilige Kosten – deutlich mehr als die Pauschale. Voraussetzung ist aber, dass das Zimmer wirklich den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, was bei einer klassischen Bürotätigkeit mit Präsenztagen im Betrieb in der Regel nicht der Fall ist. In diesem Beispiel bleibt ihr deshalb nur die Pauschale von 900 Euro.

    Praxisfallen bei der Pauschale

    • Doppelte Nutzung vergessen: Auch Selbständige mit Steuerberatungsbüro oder Ladengeschäft können für Tage im Homeoffice die Pauschale nutzen, wenn dort tatsächlich gearbeitet wird.
    • Fehlende Dokumentation: Führe eine einfache Tagesliste, aus der hervorgeht, an welchen Tagen du im Homeoffice gearbeitet hast – bei Rückfragen des Finanzamts hilft das enorm.
    • Vermischung mit Fahrtkosten: An reinen Homeoffice-Tagen entfällt die Entfernungspauschale, weil keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte stattfindet.
    • Minijob und Nebentätigkeit vergessen: Auch bei einer Nebentätigkeit im Homeoffice zählt die Pauschale, wird aber oft schlicht nicht angesetzt.

    Checkliste für deine Steuererklärung

    • Zähle deine tatsächlichen Homeoffice-Tage im Jahr und dokumentiere sie fortlaufend.
    • Vergleiche kurz, ob ein Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten günstiger wäre – nur relevant bei Tätigkeitsmittelpunkt im Zimmer.
    • Trage die Pauschale in Anlage N (Arbeitnehmer) oder in der Gewinnermittlung (Selbständige) ein.
    • Prüfe, ob an Mischtagen zusätzlich die Entfernungspauschale zusteht.
    • Bewahre Nachweise wie Homeoffice-Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber auf.

    Fazit

    Die Homeoffice-Pauschale ist der unkomplizierteste Weg, Heimarbeit steuerlich geltend zu machen, und für die meisten Arbeitnehmer die richtige Wahl. Nur wenn ein echtes, abgeschlossenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, lohnt sich der Wechsel zu den tatsächlichen Kosten. Wer beides durchrechnet, holt sich am Ende den Betrag, der wirklich zu seiner Arbeitssituation passt. Mit unseren Tools kannst du beide Varianten schnell gegenrechnen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine Einschätzung zu deinem konkreten Fall Beratungstermin buchen.