Homeoffice-Pauschale 2025: So holst du das Maximum raus

Die Homeoffice-Pauschale wurde angepasst. Erfahre, wie du 2025 bis zu 1.260 Euro steuerlich geltend machen kannst.
Jedes Jahr dieselbe Frage im Januar: Was darfst du für dein Homeoffice eigentlich absetzen, und lohnt sich überhaupt der Aufwand, das zu dokumentieren? Viele lassen bares Geld liegen, weil sie die Homeoffice-Pauschale entweder gar nicht kennen oder falsch mit dem häuslichen Arbeitszimmer verwechseln.
Die Homeoffice-Pauschale ist seit ihrer gesetzlichen Verankerung eine der unkompliziertesten Möglichkeiten, Werbungskosten geltend zu machen, ohne Belege für einzelne Ausgaben sammeln zu müssen. Für 2026 gelten weiterhin die seit 2023 dauerhaft eingeführten Regeln, die du kennen solltest, um das Maximum herauszuholen.
Die Homeoffice-Pauschale im Überblick
Für jeden Kalendertag, an dem du deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausübst, kannst du pauschal 6 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro im Jahr, das entspricht maximal 210 Tagen. Ein separates Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht, auch der Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reichen aus.
Rechenbeispiel: Angestellter im Homeoffice
Eine Angestellte arbeitet an 180 Tagen im Jahr von zu Hause, den Rest im Büro. Sie kann 180 Tage mal 6 Euro ansetzen, also 1.080 Euro. Zusammen mit weiteren Werbungskosten wie Arbeitsmitteln von 300 Euro und Fachliteratur von 120 Euro kommt sie auf 1.500 Euro Werbungskosten. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.230 Euro liegt, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale hier voll steuermindernd aus, weil die Gesamtsumme deutlich über der Pauschale liegt.
Unterschied zum häuslichen Arbeitszimmer
Die Homeoffice-Pauschale ist strikt von den Regeln zum häuslichen Arbeitszimmer zu trennen. Ein "echtes" Arbeitszimmer, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und einen eigenen abgeschlossenen Raum darstellt, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit den tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Nebenkosten, Abschreibung) abgesetzt werden – das lohnt sich vor allem bei hohen Wohnkosten und Tätigkeitsmittelpunkt zu Hause. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten sogar unbegrenzt abziehbar. Steht dir dagegen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, aber das Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit, gilt ein Höchstbetrag von 1.260 Euro jährlich – der zufällig identisch mit dem Höchstbetrag der Homeoffice-Pauschale ist, aber eine andere Rechtsgrundlage hat.
Praxisfalle: Beides gleichzeitig nutzen wollen
Ein häufiger Irrtum ist, Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmerkosten parallel für dieselben Tage geltend zu machen. Für ein und denselben Tag kannst du entweder die Tagespauschale oder die anteiligen tatsächlichen Kosten für ein qualifizierendes Arbeitszimmer ansetzen, nicht beides gleichzeitig. Du solltest also vorab durchrechnen, welche Variante für deine Wohnsituation günstiger ist.
Selbstständige und die Pauschale
Auch Selbstständige und Freiberufler können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe ansetzen, wenn sie an dem jeweiligen Tag überwiegend zu Hause arbeiten und keine externe Betriebsstätte aufsuchen. Wichtig: Fährst du an einem Tag zusätzlich zu einem Kunden oder in ein Büro außerhalb der Wohnung, zählt dieser Tag nur dann als Homeoffice-Tag, wenn die häusliche Tätigkeit den überwiegenden Teil des Arbeitstags ausmacht.
Kombination mit Entfernungspauschale
Bis 2023 schlossen sich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale für denselben Tag gegenseitig aus. Seit der Neuregelung kannst du an einem Tag mit gemischter Tätigkeit – etwa vormittags Homeoffice, nachmittags kurzer Weg zum Kunden – unter bestimmten Voraussetzungen beide Pauschalen an unterschiedlichen Tagen im Jahr optimal kombinieren, solange du nicht denselben Tag doppelt ansetzt. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an Bürotagen bleibt die Entfernungspauschale mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer unverändert relevant.
Dokumentation richtig führen
Auch wenn du keine Einzelbelege für Strom oder Internet sammeln musst, solltest du die Anzahl der Homeoffice-Tage nachvollziehbar dokumentieren, etwa über einen einfachen Kalender oder eine Excel-Liste mit Datum und kurzer Tätigkeitsangabe. Bei einer Prüfung reicht diese einfache Aufstellung in der Regel aus, weil die Pauschale gerade keinen Einzelnachweis der Kosten verlangt, wohl aber einen Nachweis der Tage.
Checkliste Homeoffice-Pauschale 2026
- 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage) ansetzen
- Kein separates Arbeitszimmer notwendig, Arbeitsecke reicht
- Nicht mit Arbeitszimmerkosten für denselben Tag kombinieren
- Für Selbstständige als Betriebsausgabe statt Werbungskosten ansetzen
- Homeoffice-Tage mit einfacher Liste dokumentieren
- Vergleich mit tatsächlichen Arbeitszimmerkosten bei hohen Wohnkosten durchrechnen
- Entfernungspauschale an Bürotagen separat und korrekt geltend machen
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale ist unkompliziert, aber du musst sie aktiv in deiner Steuererklärung angeben und die Tage sauber dokumentieren. Bei häufigem Homeoffice und niedrigen sonstigen Werbungskosten lohnt sich in der Regel die Pauschale, bei einem echten Arbeitszimmer mit hohen Wohnkosten kann die Kostenmethode günstiger sein. Rechne beide Varianten für dein Jahr durch, bevor du die Erklärung abgibst. Wenn du als Selbstständiger noch weitere Betriebsausgaben optimieren willst, lohnt sich zusätzlich ein Blick in unsere Steuerspar-Themen.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für die individuelle Prüfung deiner Werbungskosten Beratungstermin buchen.
