Frankreich: Ein verlockendes Auswanderungsziel

Frankreich: Ein verlockendes Auswanderungsziel Immer mehr Deutsche zieht es ins Ausland, und eines der begehrtesten Ziele ist Frankreich. Mit etwa 83.000 deutschen Einwanderern bietet das Land nicht nur eine entspanntere Lebensweise, sondern auch attraktive Regelungen für Solo-Selbstständige. Doch w
Du überlegst, nach Frankreich auszuwandern und fragst dich, was das steuerlich bedeutet? Viele stellen sich das zu einfach vor: Wohnsitz verlegen, fertig. In Wahrheit entscheidet der Zeitpunkt und die Ausgestaltung deines Umzugs darüber, ob du am Ende mehr oder weniger Steuern zahlst als in Deutschland.
Frankreich ist für Selbstständige und Unternehmer aus mehreren Gründen attraktiv: niedrigere Lebenshaltungskosten in vielen Regionen, ein funktionierendes Gesundheitssystem und steuerliche Sonderregime für Zuzügler. Damit du am Ende nicht in eine doppelte Besteuerung läufst, solltest du die wichtigsten Mechanismen kennen, bevor du den Wohnsitz wechselst.
Wohnsitzverlagerung und Wegzugsbesteuerung
Wer aus Deutschland wegzieht und Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % hält, muss die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG prüfen. Das Finanzamt besteuert dabei die im Anteil enthaltenen stillen Reserven so, als hättest du die Anteile am Tag des Wegzugs verkauft, obwohl du sie behältst. Das trifft vor allem GmbH-Gesellschafter, die ihr Unternehmen weiterführen, aber persönlich nach Frankreich ziehen.
Rechenbeispiel Wegzugsbesteuerung
Du hältst 100 % an deiner GmbH, die beim Wegzug einen geschätzten Wert von 800.000 Euro hat. Dein ursprüngliches Stammkapital betrug 25.000 Euro. Die Differenz von 775.000 Euro unterliegt dem Teileinkünfteverfahren, sodass 60 % davon, also 465.000 Euro, mit deinem persönlichen Steuersatz belastet werden. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % ergibt das eine Steuerlast von rund 195.300 Euro – ohne dass du tatsächlich Geld aus dem Verkauf erhalten hast. Innerhalb der EU kannst du diese Steuer meist zinslos und dauerhaft stunden lassen, solange die Anteile nicht verkauft werden, das musst du aber beantragen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich
Deutschland und Frankreich haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Entscheidend ist dein steuerlicher Wohnsitz. Verlegst du deinen Lebensmittelpunkt vollständig nach Frankreich – Familie, Wohnung, überwiegender Aufenthalt –, giltst du dort als unbeschränkt steuerpflichtig. Einkünfte aus deutschen Immobilien bleiben trotzdem in Deutschland steuerpflichtig, das DBA weist das Besteuerungsrecht für Immobilienerträge dem Belegenheitsstaat zu.
Häufiger Fehler: Wohnsitz nicht sauber abgemeldet
Viele melden sich zwar beim französischen Fiskus an, vergessen aber die vollständige Abmeldung des deutschen Wohnsitzes. Bleibt eine Wohnung in Deutschland bestehen, die dir jederzeit zur Verfügung steht, kann das deutsche Finanzamt weiterhin von unbeschränkter Steuerpflicht ausgehen. Das führt in der Praxis zu Streit mit dem Finanzamt und im schlimmsten Fall zu einer doppelten Veranlagung, bis das DBA-Verfahren geklärt ist.
Steuersätze in Frankreich im Überblick
Frankreich besteuert Einkommen progressiv mit Sätzen bis zu 45 % zuzüglich Sozialabgaben, die im Vergleich zu Deutschland teils höher ausfallen. Für Selbstständige gibt es mit dem "Régime Micro-Entrepreneur" ein vereinfachtes Besteuerungsmodell für kleinere Umsätze, das mit der deutschen Kleinunternehmerregelung vergleichbar ist, aber eigene Umsatzgrenzen und Pauschalsätze hat. Wer ein bestehendes deutsches Unternehmen fortführt, wird davon in der Regel nicht erfasst, sondern bleibt in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, solange die Betriebsstätte hier bleibt.
Sozialversicherung nicht vergessen
Ein Punkt, der regelmäßig unterschätzt wird: Mit dem Wegzug ändert sich auch deine Zuordnung in der Sozialversicherung. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Recht des Beschäftigungsstaats. Arbeitest du remote für ein deutsches Unternehmen, aber lebst dauerhaft in Frankreich, kann das dazu führen, dass Frankreich Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge erhebt, auch wenn dein Arbeitgeber in Deutschland sitzt. Das solltest du vor dem Umzug mit einem A1-Antrag oder einer Ausnahmevereinbarung klären.
Checkliste vor dem Umzug nach Frankreich
- Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG prüfen, wenn du GmbH-Anteile ab 1 % hältst
- Stundungsantrag für die Wegzugsteuer innerhalb der EU rechtzeitig stellen
- Deutschen Wohnsitz vollständig aufgeben oder bewusst beibehalten und Konsequenzen kennen
- Doppelbesteuerungsabkommen für deine konkreten Einkunftsarten prüfen (Immobilien, Kapitalerträge, selbstständige Arbeit)
- Sozialversicherungsstatus klären, besonders bei Remote-Arbeit für deutschen Arbeitgeber
- Gewerbesteuerpflicht in Deutschland prüfen, wenn die Betriebsstätte hierbleibt
- Steuerberater in beiden Ländern einbinden, nicht nur in einem
Fazit
Frankreich kann ein attraktiver Wohnsitz sein, aber die steuerlichen Weichen musst du vor dem Umzug stellen, nicht danach. Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherung greifen ineinander und lassen sich im Nachhinein kaum noch korrigieren. Wer als Unternehmer oder Gesellschafter auswandert, sollte sich außerdem mit Alternativen wie einer Trading GmbH oder Strukturen im internationalen Steuerrecht auseinandersetzen, bevor die Entscheidung fällt. Mehr zu grundsätzlichen Auswanderungsstrategien findest du auch im Beitrag zu steuerfreiem Leben im Ausland.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Prüfung deines Wegzugs Beratungstermin buchen.
