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    Steuerpolitik11. August 2026

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: aktuelle Lage und was Vermögensinhaber vorbereiten sollten

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: aktuelle Lage und was Vermögensinhaber vorbereiten sollten

    Unveränderte Freibeträge, gestiegene Immobilienwerte, verfassungsrechtliche Fragen – und die Schritte, die heute sinnvoll sind.

    Die Erbschaftsteuer steht seit Jahren immer wieder auf dem Prüfstand, zuletzt vor allem wegen verfassungsrechtlicher Fragen zur Bewertung und zu den Betriebsvermögensregeln. Für dich als Betroffenen zählt weniger die Debatte an sich als die Frage, was heute gilt und wie du dich unabhängig vom Ausgang möglicher Änderungen vorbereitest.

    Wer wartet, bis ein neues Gesetz beschlossen ist, verliert oft genau die Gestaltungsmöglichkeiten, die heute noch offenstehen.

    Die aktuelle Rechtslage

    Die persönlichen Freibeträge sind seit 2009 unverändert: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro für Enkelkinder, 100.000 Euro für Eltern und Großeltern im Erbfall sowie 20.000 Euro für entferntere Verwandte und fremde Dritte. Gleichzeitig haben sich Immobilienwerte in vielen Regionen vervielfacht, und die Grundstücksbewertung wurde zum 1. Januar 2023 an das Ertrags- und Sachwertverfahren angepasst. Die steuerlichen Werte liegen dadurch heute deutlich näher am tatsächlichen Marktwert als früher.

    Praktische Folge: Immer mehr normale Familienvermögen, insbesondere selbst genutzte Immobilien in Ballungsräumen, überschreiten die Freibeträge, ohne dass sich am Gesetz etwas geändert hätte – allein durch die Wertentwicklung.

    Beispielrechnung

    Eine Tochter erbt von ihrer Mutter eine vermietete Eigentumswohnung im Wert von 550.000 Euro sowie Bankguthaben von 50.000 Euro, insgesamt also 600.000 Euro. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro, sodass 200.000 Euro steuerpflichtig bleiben. Bei einem Erwerb dieser Größenordnung liegt der anzuwendende Steuersatz in Steuerklasse I bei 15 Prozent. Es fallen also 30.000 Euro Erbschaftsteuer an – Geld, das innerhalb eines Monats fällig wird, unabhängig davon, ob die Immobilie liquide verwertbar ist.

    Verfassungsrechtlich umstrittene Punkte

    Die Begünstigung von Betriebsvermögen mit Verschonungsabschlägen von 85 beziehungsweise 100 Prozent wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits einmal beanstandet und danach nachgebessert. Auch die aktuelle Fassung ist erneut Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Zusätzlich gibt es Vorlagen zur Frage, ob die seit 2009 unveränderten persönlichen Freibeträge angesichts der gestiegenen Vermögenswerte noch verfassungsgemäß sind. Wie eine mögliche Reform konkret aussehen wird, ist offen – denkbar sind sowohl höhere Freibeträge für Familien als auch Anpassungen bei der Begünstigung großer Betriebsvermögen.

    Was heute sinnvoll ist, unabhängig vom Ausgang der Reformdiskussion

    1. Vermögensübersicht erstellen: Werte, Schulden und die tatsächlich zu erwartende Steuerbelastung im Erbfall durchrechnen, statt sich auf Bauchgefühl zu verlassen.
    2. Zehnjahresrhythmus nutzen: Die persönlichen Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer frühzeitig beginnt, kann Vermögen zwei- oder dreimal steuerfrei übertragen.
    3. Nießbrauch einsetzen, um den steuerlichen Wert der Übertragung zu mindern und gleichzeitig die Einkünfte aus dem Vermögen zu behalten.
    4. Familienheim und Betriebsvermögen gezielt prüfen – die jeweilige Verschonung ist an Behaltensfristen und beim Betriebsvermögen zusätzlich an Lohnsummenregeln gebunden.
    5. Liquidität sichern: Die Erbschaftsteuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden fällig. Illiquides Immobilienvermögen zwingt Erben sonst zum Notverkauf; eine Risikolebensversicherung kann dieses Risiko abfedern.
    6. Testament und Gesellschaftsvertrag abgleichen: Nachfolgeklauseln in GmbH-Satzungen gehen dem Testament vor und werden häufig übersehen.
    7. Strukturen prüfen: GmbH-Anteile oder Stiftungsvermögen lassen sich leichter in Teilbeträgen übertragen als einzelne Immobilien, siehe dazu vermögensverwaltende GmbH oder Familienstiftung.

    Checkliste zur Vorbereitung

    • Aktuelle Vermögenswerte und Freibeträge gegenübergestellt
    • Zehnjahresfristen für frühere Übertragungen dokumentiert
    • Liquidität für eine mögliche Steuerzahlung eingeplant
    • Testament und Gesellschaftsverträge auf Widersprüche geprüft
    • Übertragungsstrategie mit Nießbrauch oder Teilübertragungen durchgerechnet

    Fazit

    Die Erbschaftsteuer trifft heute schon Familienvermögen, die vor wenigen Jahren noch deutlich unter den Freibeträgen lagen – allein durch gestiegene Immobilienwerte und die angepasste Bewertung. Eine mögliche Reform ändert daran kurzfristig nichts. Wer seine Vermögensstruktur jetzt ordnet und die bestehenden Freibeträge im Zehnjahresrhythmus nutzt, sichert sich Gestaltungsspielraum, der nach einer Gesetzesänderung möglicherweise nicht mehr in gleicher Form besteht.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lass deine Nachfolge konkret durchplanen: Beratungstermin buchen.