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    Familie & Leben15. Juli 2026

    Erbfall: steuerliche Checkliste für die ersten Monate

    Erbfall: steuerliche Checkliste für die ersten Monate

    Anzeigefrist von drei Monaten, Erklärungspflichten des Erblassers, Bewertung und Fristen – geordnet abarbeiten.

    Ein Todesfall in der Familie bringt neben der Trauer sofort organisatorische Pflichten mit sich – und mittendrin läuft die Uhr für steuerliche Fristen weiter, ob es passt oder nicht. Wer als Erbe nicht weiß, welche Fristen wann beginnen, riskiert Verspätungszuschläge oder verschenkt Gestaltungsspielraum, der nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr genutzt werden kann.

    Diese Checkliste ordnet die steuerlichen Schritte der ersten Monate nach einem Erbfall, damit du nicht parallel zur Trauerarbeit auch noch das Steuerrecht neu lernen musst.

    Die Anzeigepflicht binnen drei Monaten

    Als Erbe musst du den Erbfall dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis anzeigen, auch wenn du noch keine genaue Aufstellung des Nachlasses hast. Diese Anzeige ist formlos möglich und noch keine vollständige Erbschaftsteuererklärung – sie enthält im Kern nur die Grunddaten: wer ist verstorben, wer erbt, ungefährer Umfang des Nachlasses. Wird das Erbe durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag beim Nachlassgericht eröffnet, entfällt diese Anzeigepflicht meist, weil das Nachlassgericht das Finanzamt automatisch informiert.

    Erst danach fordert das Finanzamt bei Bedarf eine förmliche Erbschaftsteuererklärung an, für die es eine eigene, längere Frist setzt – typischerweise mehrere Wochen bis Monate, abhängig vom Einzelfall.

    Freibeträge, die du kennen musst

    Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem persönlichen Freibetrag ab:

    • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
    • Kinder und Enkel (bei vorverstorbenen Kindern): 400.000 Euro
    • Enkel bei noch lebenden Kindern: 200.000 Euro
    • Eltern und Großeltern (im Erbfall, nicht bei Schenkung): 100.000 Euro
    • Alle übrigen Personen, auch nicht eheliche Lebenspartner: 20.000 Euro

    Diese Freibeträge gelten pro Erwerb und erneuern sich alle zehn Jahre – wichtig, wenn innerhalb der Familie schon zu Lebzeiten Schenkungen erfolgt sind, denn diese werden auf den Freibetrag angerechnet, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall lagen.

    Die Steuererklärung des Verstorbenen nicht vergessen

    Neben der Erbschaftsteuer musst du als Erbe auch die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen abgeben, falls dieser noch nicht veranlagt war – etwa für das Todesjahr bis zum Sterbedatum. Diese Pflicht geht automatisch auf die Erben über. Wurde zu Lebzeiten regelmäßig eine Steuererklärung abgegeben, erwartet das Finanzamt auch für das Todesjahr eine letzte Erklärung.

    Rechenbeispiel: Erbschaft einer Immobilie

    Eine Tochter erbt von ihrer verstorbenen Mutter ein selbstgenutztes Einfamilienhaus im Wert von 550.000 Euro sowie Bankguthaben von 80.000 Euro, insgesamt 630.000 Euro.

    • Persönlicher Freibetrag als Kind: 400.000 Euro
    • Steuerpflichtiger Erwerb: 630.000 Euro − 400.000 Euro = 230.000 Euro
    • Steuersatz in Steuerklasse I bei diesem Betrag: 11 Prozent
    • Erbschaftsteuer: rund 25.300 Euro

    Zieht die Tochter innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst in das geerbte Haus ein und nutzt es mindestens zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken, kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim greifen und die Steuer auf den Immobilienanteil komplett entfallen – dann würde nur noch das Bankguthaben abzüglich verbleibendem Freibetrag besteuert, was die Steuerlast erheblich senkt oder sogar auf null bringt.

    Praxisfalle: Ausschlagungsfrist

    Willst du ein Erbe ausschlagen, etwa weil Schulden den Nachlass übersteigen, hast du dafür nur sechs Wochen Zeit ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung. Diese Frist läuft parallel zur steuerlichen Anzeigepflicht, hat aber nichts mit dem Steuerrecht zu tun, sondern ist zivilrechtlich geregelt. Wer diese Frist verpasst, hat das Erbe automatisch angenommen, inklusive aller Schulden.

    Erben mehrerer Personen und Erbengemeinschaft

    Sind mehrere Personen Erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den Nachlass verfügen muss, bis er auseinandergesetzt ist. Für die Erbschaftsteuer wird trotzdem jeder Erbe einzeln nach seinem Erbanteil und seinem eigenen Freibetrag veranlagt, nicht die Erbengemeinschaft als Ganzes.

    Checkliste für die ersten Monate

    • Erbfall dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt (sofern kein notarielles Testament vorliegt)
    • Ausschlagungsfrist von sechs Wochen im Blick, falls Überschuldung des Nachlasses möglich ist
    • Letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen für das Todesjahr vorbereitet
    • Vorherige Schenkungen der letzten zehn Jahre dokumentiert, da sie auf den Freibetrag angerechnet werden
    • Bei geerbter Immobilie: Steuerbefreiung Familienheim geprüft, inklusive Einzugsfrist von sechs Monaten
    • Bei mehreren Erben: Erbanteile und individuelle Freibeträge separat berechnet

    Fazit

    Die ersten Monate nach einem Erbfall sind steuerlich dichter getaktet, als viele erwarten – von der Drei-Monats-Anzeige bis zur Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung. Wer die Fristen kennt und früh mit der Bewertung des Nachlasses beginnt, kann Freibeträge und Steuerbefreiungen wie das Familienheim vollständig nutzen, statt sie durch Zeitdruck zu verschenken.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Gerade bei größeren oder komplexeren Nachlässen lohnt sich frühzeitige Unterstützung, bevor Fristen verstreichen. Beratungstermin buchen