DGB-Analyse führt zu falschem Ergebnis!

Das Narrativ der aktuellen Tariffluchtbilanz 2023 des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die auf beträchtliche finanzielle Schäden für den deutschen Staat und seine Sozialsysteme durch Tarifflucht und Lohndumping hinweist, verlangt nach einer differenzierten Betrachtung. Entgegen der DGB-Aussagen e
Wenn eine Gewerkschaft eine Studie veröffentlicht, die Milliardenverluste für den Staat durch fehlende Tarifbindung behauptet, klingt das erst einmal alarmierend. Für dich als Unternehmer oder Arbeitgeber stellt sich aber eine ganz praktische Frage: Stimmt die Rechnung überhaupt, und was bedeutet das für deine eigene Lohn- und Steuerplanung?
Die kurze Antwort: Solche Analysen betrachten meist nur eine Seite der Gleichung, nämlich die Lohnhöhe, und blenden aus, wie das deutsche Steuer- und Abgabensystem tatsächlich funktioniert. Wer als Arbeitgeber verstehen will, wie sich Lohnpolitik wirklich auf die Steuerlast auswirkt, muss genauer hinschauen als eine Schlagzeile.
Wie die Rechnung solcher Studien meist aufgebaut ist
Der typische Aufbau einer Tarifflucht-Bilanz sieht so aus: Man vergleicht die durchschnittliche Lohnhöhe in tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Betrieben, rechnet die Differenz auf alle Beschäftigten hoch und unterstellt, dass diese Differenz eins zu eins zu geringeren Lohnsteuer- und Sozialversicherungseinnahmen führt. Das ist methodisch nachvollziehbar, aber unvollständig, weil es die Unternehmensseite komplett ausblendet.
Ein Unternehmen zahlt nicht nur über die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter in die Staatskasse ein. Es zahlt Körperschaftsteuer beziehungsweise Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer an die Kommune, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und in vielen Fällen Umsatzsteuer, die es abführt. Niedrigere Löhne bedeuten für ein Unternehmen tendenziell höhere Gewinne, und höhere Gewinne bedeuten höhere Steuerzahlungen an anderer Stelle. Diese Verschiebung wird in reinen Lohnvergleichen nicht abgebildet.
Rechenbeispiel: Wo das Geld tatsächlich hinfließt
Nimm ein mittelständisches Unternehmen mit 50 Mitarbeitern, das statt tariflicher 3.200 Euro brutto im Schnitt 2.900 Euro brutto zahlt, also 300 Euro monatlich weniger pro Kopf. Auf das Jahr und alle Mitarbeiter hochgerechnet sind das 180.000 Euro geringere Lohnsumme. Eine reine Lohnsteuer-Betrachtung unterstellt daraus einen Steuerausfall von grob 25 bis 30 Prozent, also etwa 50.000 Euro.
Was diese Rechnung ausblendet: Die eingesparten 180.000 Euro Personalkosten erhöhen den Gewinn vor Steuern des Unternehmens um denselben Betrag, sofern sie nicht in andere Kosten fließen. Bei einer Kapitalgesellschaft fallen darauf rund 30 Prozent Steuerlast an, aufgeteilt in Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz der Gemeinde zwischen 7 und 17 Prozent liegt. Bei einem angenommenen Hebesatz von 400 Prozent sind das rund 14 Prozent Gewerbesteuer, zusammen mit Körperschaftsteuer und Soli also etwa 30 Prozent. Das entspricht rund 54.000 Euro zusätzlicher Unternehmenssteuer, die in der ursprünglichen Rechnung schlicht nicht vorkommt. Der behauptete Steuerausfall relativiert sich damit erheblich, teilweise bis zur Umkehrung.
Warum die Realität noch komplexer ist
In der Praxis spielen weitere Effekte eine Rolle. Wettbewerb um Fachkräfte zwingt auch nicht tarifgebundene Betriebe häufig zu Löhnen, die nahe an oder sogar über dem Tarifniveau liegen, weil sie sonst niemanden finden. Zusätzlich reagieren Unternehmen mit größerer Flexibilität oft schneller auf Marktveränderungen, was Investitionen und damit auch Abschreibungsvolumen sowie künftige Steuerbasis beeinflusst. Beides sind Effekte, die eine reine Lohnvergleichsrechnung nicht abbilden kann, die für die tatsächliche Steuerwirkung aber relevant sind.
Gewerbesteuer als oft übersehener Hebel
Ein Punkt, der in solchen Studien fast nie auftaucht, ist die kommunale Gewerbesteuer. Sie wird unabhängig von der Rechtsform auf den Gewerbeertrag erhoben, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach Abzug eines Freibetrags von 24.500 Euro, bei Kapitalgesellschaften ohne Freibetrag ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und schwankt zwischen etwa 200 und über 500 Prozent. Ein Unternehmen mit höherem Gewinn durch geringere Personalkosten zahlt an dieser Stelle automatisch mehr, unabhängig davon, wie die Lohnstruktur intern aussieht. Wer diesen Zusammenhang in einer Gesamtbilanz nicht berücksichtigt, kommt fast zwangsläufig zu einem verzerrten Ergebnis.
Was das für deine unternehmerische Praxis bedeutet
Für dich als Arbeitgeber oder Selbstständiger ist die eigentliche Erkenntnis nicht politischer, sondern betriebswirtschaftlicher Natur: Personalkosten und Unternehmenssteuer stehen in einem direkten Wechselverhältnis. Jeder Euro, den du an Personalkosten einsparst oder zusätzlich investierst, wirkt sich über den Gewinn auf deine Steuerlast aus. Wer seine Lohnstruktur plant, sollte deshalb nicht isoliert auf die Lohnsteuer schauen, sondern die Gesamtsteuerbelastung des Unternehmens im Blick behalten, inklusive Gewerbesteuer und der Frage, ob eine Umwandlung in eine GmbH steuerlich sinnvoller wäre. Dazu findest du mehr in unserem Beitrag zur Wahl der richtigen Rechtsform.
Checkliste für eine saubere eigene Einschätzung
- Bei jeder Studie prüfen, ob nur die Arbeitnehmerseite oder auch die Unternehmenssteuer betrachtet wird
- Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde kennen, er schwankt bundesweit erheblich
- Zusammenhang zwischen Personalkosten und Unternehmensgewinn in der eigenen Planung berücksichtigen
- Bei Lohnentscheidungen den Fachkräftemarkt realistisch einschätzen, nicht nur den Tarifvergleich
- Steuerliche Gesamtbelastung über alle Steuerarten hinweg betrachten, nicht nur eine einzelne Position
Fazit
Pauschale Aussagen über Steuerausfälle durch fehlende Tarifbindung greifen zu kurz, weil sie nur eine Seite der Bilanz zeigen. Unternehmen zahlen auf ihren Gewinn Steuern, unabhängig davon, wie sich dieser Gewinn zusammensetzt. Wer als Unternehmer fundierte Entscheidungen treffen will, sollte sich nicht an Schlagzeilen orientieren, sondern an der eigenen Gesamtsteuerrechnung aus Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaft- oder Einkommensteuer.
Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Wenn du deine Personal- und Unternehmensstruktur steuerlich durchrechnen willst: Beratungstermin buchen.
