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    Steuertipps13. Februar 2024

    Besteuerung von Vermögen und Vermögenssteuer

    Besteuerung von Vermögen und Vermögenssteuer

    Besteuerung von Vermögen und Vermögenssteuer: Verteilungsgerechtigkeit und Herausforderungen In vielen Ländern wird die Besteuerung von Vermögen intensiv debattiert, und die mögliche Wiedereinführung einer Vermögenssteuer steht im Mittelpunkt. Diese Diskussion zielt darauf ab, Ungleichheit zu reduzi

    Die Vermögensteuer ist in Deutschland seit 1997 ausgesetzt, taucht aber in Diskussionen immer wieder auf. Viele Mandanten fragen mich, ob sie schon heute Vermögensteuer zahlen – die Antwort ist nein, aber Vermögen wird trotzdem an mehreren Stellen im Steuersystem erfasst, und genau diese Stellen werden oft unterschätzt.

    Ich erkläre dir, wie Vermögen in Deutschland heute tatsächlich besteuert wird, wo die relevanten Freibeträge liegen und worauf du bei größerem Vermögen achten solltest.

    Warum es aktuell keine Vermögensteuer gibt

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vermögensteuer 1995 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt, weil Grundvermögen und Kapitalvermögen unterschiedlich bewertet wurden. Der Gesetzgeber hat die Erhebung daraufhin ab 1997 ausgesetzt, das Vermögensteuergesetz besteht formal weiter, wird aber nicht angewendet. Für eine Wiedereinführung bräuchte es eine verfassungskonforme Neuregelung der Bewertung – das ist bislang nicht erfolgt.

    Wo Vermögen trotzdem besteuert wird

    Auch ohne Vermögensteuer greift der Staat an mehreren Stellen auf dein Vermögen zu:

    Kapitalerträge

    Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare (2026). Erst darüber hinaus fällt überhaupt Steuer an.

    Grundsteuer

    Grundbesitz wird laufend über die Grundsteuer erfasst, seit der Grundsteuerreform auf Basis neuer Bewertungsverfahren der Länder. Die Belastung hängt vom Bundesland, dem gewählten Modell (Bundesmodell oder Ländermodell) und dem kommunalen Hebesatz ab.

    Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung greifen die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel, 20.000 Euro für sonstige Erwerber. Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu, weshalb sich rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich häufig lohnen.

    Immobilienveräußerung

    Verkaufst du eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung, unterliegt der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Gewinn steuerfrei, bei selbstgenutzten Immobilien gilt eine kürzere Ausnahme.

    Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

    Während der Soli bei den meisten Einkommensteuerzahlern durch die Freigrenze entfallen ist, wird er auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge weiterhin in voller Höhe erhoben – ein Punkt, den viele Kapitalanleger übersehen.

    Rechenbeispiel

    Du hast ein Wertpapierdepot mit 300.000 Euro und erzielst im Jahr 9.000 Euro Kapitalerträge. Als Alleinstehender ziehst du den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab, steuerpflichtig bleiben 8.000 Euro. Darauf zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer (2.000 Euro) plus 5,5 Prozent Soli auf die Steuer (110 Euro), macht zusammen 2.110 Euro, bei Kirchensteuerpflicht entsprechend mehr. Effektiv bleiben dir von 9.000 Euro Ertrag rund 6.890 Euro netto.

    Die Vermögensbesteuerung von Unternehmern

    Für Unternehmer ist die Kombination aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung relevant. Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Soli, dazu Gewerbesteuer je nach Hebesatz der Gemeinde. Schüttest du den verbleibenden Gewinn an dich als Gesellschafter aus, kommen weitere 25 Prozent Abgeltungsteuer (oder das Teileinkünfteverfahren bei Betriebsvermögen) hinzu. Deshalb lohnt sich für viele Unternehmer die Prüfung, Gewinne im Unternehmen zu belassen, statt sie sofort auszuschütten, oder Gestaltungen wie die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG zu nutzen.

    Praxisfallen bei größerem Vermögen

    • Wer Wertpapiere im Ausland hält, muss die Erträge trotzdem in Deutschland versteuern, wenn er hier unbeschränkt steuerpflichtig ist – ausländische Depots sind kein Freifahrtschein
    • Bei geplanten Schenkungen wird oft die Zehnjahresfrist der Freibeträge übersehen, sodass unnötig Schenkungsteuer anfällt, obwohl eine rechtzeitige Staffelung sie hätte vermeiden können
    • Bei vermieteten Immobilien wird die Zehnjahresfrist für die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns manchmal knapp verpasst, weil das Datum des notariellen Kaufvertrags zählt, nicht der Grundbucheintrag
    • Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als Kapitalvermögen im Sinne der Abgeltungsteuer, sondern als privates Wirtschaftsgut mit Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr

    Checkliste

    • Prüfe jährlich, ob du den Sparerpauschbetrag ausschöpfst, und stelle rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank
    • Plane Schenkungen frühzeitig und nutze die Zehnjahresfristen der Freibeträge aktiv
    • Behalte bei Immobilienverkäufen die Zehnjahresfrist im Blick, insbesondere das Datum des Kaufvertrags
    • Prüfe bei Unternehmensgewinnen, ob Thesaurierung oder Ausschüttung steuerlich günstiger ist
    • Erfasse Kryptogewinne korrekt, inklusive Haltefrist und Freigrenze
    • Lass größere Vermögensstrukturen regelmäßig steuerlich durchleuchten, bevor sich Fehler über Jahre summieren

    Fazit

    Eine klassische Vermögensteuer gibt es aktuell nicht, das entlastet dich aber nicht von den zahlreichen Stellen, an denen Vermögen im deutschen Steuersystem trotzdem erfasst wird. Wer Kapitalerträge, Immobilien und Übertragungen an die nächste Generation strategisch plant, spart oft mehr als durch jede politische Diskussion um eine neue Vermögensteuer. Mehr Gestaltungsansätze findest du unter Steuern sparen und in unseren Kursen.

    Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine individuelle Vermögensstrukturierung buch dir einen Beratungstermin.